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Sozialminister Kley appelliert an AOK: Lösung
bei Vergütungsstreitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege überfällig
27.01.2003, Magdeburg – 4
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
004/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 004/03
Magdeburg, den 27. Januar 2003
Sozialminister Kley appelliert an AOK: Lösung
bei Vergütungsstreitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege überfällig
Magdeburg.
Sozialminister Gerry Kley hat die AOK Sachsen-Anhalt aufgefordert, den
vertragslosen Zustand mit privaten Dienstleistern im Bereich der häuslichen
Krankenpflege zu beenden. Hintergrund ist, dass es zwischen der Krankenkasse
und einzelnen Verbänden seit dem Herbst 2000 keine vertraglichen Regelungen
mehr über die Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege gibt.
Kley sagte am Montag: "Im
Interesse aller Beteiligten sollte endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden
werden." Da ein Schiedsstellenverfahren gesetzlich nicht vorgesehen sei,
habe das Sozialministerium bereits vor längerer Zeit ein freiwilliges Schlichtungsverfahren
vorgeschlagen. Darauf sei die AOK jedoch bisher nicht eingegangen. Eine Lösung
sei längst überfällig, so der Minister. Auch der Landtag unterstütze dieses Ansinnen nachdrücklich.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt
hatte die Landesregierung im Oktober vergangenen Jahres einstimmig
aufgefordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Schaffung
einer Schiedsstelle zur Regelung von Streitigkeiten in der häuslichen
Krankenpflege vorsieht. Dies wird zur Zeit vorbereitet.
Zum Hintergrund
Krankenkassen und private
Leistungserbringer schließen Vereinbarungen ab, nach denen Leistungen in der
häuslichen Krankenpflege vergütet werden. Ausgestaltung und Inhalt von solchen
Vereinbarungen sind originäres Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen.
Das Sozialministerium, das nur die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren
gesetzlichen Krankenkassen ausübt, kann daher keine Leistungsvergütung
festsetzen. Da schätzungsweise 80 Prozent der Pflegebedürftigen in
Sachsen-Anhalt bei der AOK versichert sind, haben Vergütungsvereinbarungen für
die privaten Dienstleister große Bedeutung. Derzeit hat die Krankenkasse nur
mit verschiedenen einzelnen privaten Leistungserbringern Vereinbarungen mit
einem geringeren und nach Auffassung der Leistungserbringer nicht auskömmlichen
Vergütungsniveau geschlossen. Sie zahlt jenen Dienstleistern, mit denen keine
Regelungen bestehen, dieselbe Vergütung.
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