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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialminister Kley appelliert an AOK: Lösung
bei Vergütungsstreitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege überfällig

27.01.2003, Magdeburg – 4

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

004/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 004/03

 

 

 

Magdeburg, den 27. Januar 2003

 

 

 

Sozialminister Kley appelliert an AOK: Lösung

bei Vergütungsstreitigkeiten in der häuslichen Krankenpflege überfällig

 

Magdeburg.

Sozialminister Gerry Kley hat die AOK Sachsen-Anhalt aufgefordert, den

vertragslosen Zustand mit privaten Dienstleistern im Bereich der häuslichen

Krankenpflege zu beenden. Hintergrund ist, dass es zwischen der Krankenkasse

und einzelnen Verbänden seit dem Herbst 2000 keine vertraglichen Regelungen

mehr über die Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege gibt.

 

 

 

Kley sagte am Montag: "Im

Interesse aller Beteiligten sollte endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden

werden." Da ein Schiedsstellenverfahren gesetzlich nicht vorgesehen sei,

habe das Sozialministerium bereits vor längerer Zeit ein freiwilliges Schlichtungsverfahren

vorgeschlagen. Darauf sei die AOK jedoch bisher nicht eingegangen. Eine Lösung

sei längst überfällig, so der Minister. Auch der  Landtag unterstütze dieses Ansinnen nachdrücklich.

 

 

 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt

hatte die Landesregierung im Oktober vergangenen Jahres einstimmig

aufgefordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Schaffung

einer Schiedsstelle zur Regelung von Streitigkeiten in der häuslichen

Krankenpflege vorsieht. Dies wird zur Zeit vorbereitet.

 

 

 

Zum Hintergrund

 

Krankenkassen und private

Leistungserbringer schließen Vereinbarungen ab, nach denen Leistungen in der

häuslichen Krankenpflege vergütet werden. Ausgestaltung und Inhalt von solchen

Vereinbarungen sind originäres Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen.

Das Sozialministerium, das nur die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren

gesetzlichen Krankenkassen ausübt, kann daher keine Leistungsvergütung

festsetzen. Da schätzungsweise 80 Prozent der Pflegebedürftigen in

Sachsen-Anhalt bei der AOK versichert sind, haben Vergütungsvereinbarungen für

die privaten Dienstleister große Bedeutung. Derzeit hat die Krankenkasse nur

mit verschiedenen einzelnen privaten Leistungserbringern Vereinbarungen mit

einem geringeren und nach Auffassung der Leistungserbringer nicht auskömmlichen

Vergütungsniveau geschlossen. Sie zahlt jenen Dienstleistern, mit denen keine

Regelungen bestehen, dieselbe Vergütung.

 

 

 

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