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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Neue Trinkwasser-Verordnung bringt Änderungen
für Haushalte

30.12.2002, Magdeburg – 189

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

189/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 189/02

 

 

 

Magdeburg, den 30. Dezember 2002

 

 

 

Neue Trinkwasser-Verordnung bringt Änderungen

für Haushalte

 

Magdeburg. Zum 1.

Januar tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Das

Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass damit auf Betreiber von

Trinkwasserversorgungsanlagen, aber auch auf Privathaushalte Änderungen

zukommen. Mit der Trinkwasserverordnung werden Vorgaben der EU in deutsches

Recht umgesetzt und neue Erkenntnisse in der hygienischen Überwachung des

Trinkwasser beachtet.

 

Nach der neuen Verordnung gilt:

Wasser mit Trinkwasserqualität ist nicht nur zum Trinken und zur Zubereitung

von Speisen sowie Getränken erforderlich, sondern auch zur Körperreinigung und

-pflege bis hin zum Wäschewaschen.

 

 

 

Die neue Trinkwasserverordnung

regelt zum einen die Aufgaben und Pflichten aller Betreiber von

Trinkwasserversorgungsanlagen. Das sind sowohl öffentliche Wasserversorger als

auch Betreiber von Hausbrunnen oder Hausinstallationen. Dazu gehören die

regelmäßige Wartung der jeweiligen Anlage und Eigenkontrollen. Die

Inbetriebnahme, Stillegung oder Veränderungen der Wasserversorgungsanlage sind

dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

 

Die Verordnung legt zum anderen

Eckwerte zur Überwachung der Trinkwasserqualität durch die Gesundheitsämter

fest.

 

 

 

Das Sozialministerium weist

insbesondere auf die neue Anzeigepflicht für Anlagen hin, die kein Trinkwasser

fördern, aber zusätzlich im Haushalt genutzt werden. Demnach muss die

Inbetriebnahme und Stillegung z.B. von Regenwassernutzungsanlagen gemeldet

werden. Gibt es solche Wasseranlagen im Haushalt bereits, muss dies

nachträglich angezeigt werden. Generell sind in diesen Fällen getrennte

Leitungssysteme vorgeschrieben, die darüber hinaus farblich unterschiedlich zu

kennzeichnen sind.

 

 

 

Wichtig ist auch die nunmehr

festgeschriebene stufenweise Verringerung des Grenzwertes für Blei im

Trinkwasser von derzeit 0,040 mg/l auf 0,010 mg/l bis zum Jahr 2013. Ab

Dezember 2003 gilt ein Grenzwert von 0,025 mg/l.

 

 

 

Eine Übersicht über alle Stellen

in Sachsen-Anhalt, die ab 1. Januar Trinkwasseruntersuchungen durchführen dürfen,

ist unter www.ms.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Weitere Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung gibt es bei den

Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, beim Landesamt für

Verbraucherschutz Sachsen-Anhalts, bei Wasserversorgungsunternehmen oder im

Internet unter www.dvgw.de .

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

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Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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