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Neue Trinkwasser-Verordnung bringt Änderungen
für Haushalte
30.12.2002, Magdeburg – 189
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
189/02
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 189/02
Magdeburg, den 30. Dezember 2002
Neue Trinkwasser-Verordnung bringt Änderungen
für Haushalte
Magdeburg. Zum 1.
Januar tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Das
Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass damit auf Betreiber von
Trinkwasserversorgungsanlagen, aber auch auf Privathaushalte Änderungen
zukommen. Mit der Trinkwasserverordnung werden Vorgaben der EU in deutsches
Recht umgesetzt und neue Erkenntnisse in der hygienischen Überwachung des
Trinkwasser beachtet.
Nach der neuen Verordnung gilt:
Wasser mit Trinkwasserqualität ist nicht nur zum Trinken und zur Zubereitung
von Speisen sowie Getränken erforderlich, sondern auch zur Körperreinigung und
-pflege bis hin zum Wäschewaschen.
Die neue Trinkwasserverordnung
regelt zum einen die Aufgaben und Pflichten aller Betreiber von
Trinkwasserversorgungsanlagen. Das sind sowohl öffentliche Wasserversorger als
auch Betreiber von Hausbrunnen oder Hausinstallationen. Dazu gehören die
regelmäßige Wartung der jeweiligen Anlage und Eigenkontrollen. Die
Inbetriebnahme, Stillegung oder Veränderungen der Wasserversorgungsanlage sind
dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Die Verordnung legt zum anderen
Eckwerte zur Überwachung der Trinkwasserqualität durch die Gesundheitsämter
fest.
Das Sozialministerium weist
insbesondere auf die neue Anzeigepflicht für Anlagen hin, die kein Trinkwasser
fördern, aber zusätzlich im Haushalt genutzt werden. Demnach muss die
Inbetriebnahme und Stillegung z.B. von Regenwassernutzungsanlagen gemeldet
werden. Gibt es solche Wasseranlagen im Haushalt bereits, muss dies
nachträglich angezeigt werden. Generell sind in diesen Fällen getrennte
Leitungssysteme vorgeschrieben, die darüber hinaus farblich unterschiedlich zu
kennzeichnen sind.
Wichtig ist auch die nunmehr
festgeschriebene stufenweise Verringerung des Grenzwertes für Blei im
Trinkwasser von derzeit 0,040 mg/l auf 0,010 mg/l bis zum Jahr 2013. Ab
Dezember 2003 gilt ein Grenzwert von 0,025 mg/l.
Eine Übersicht über alle Stellen
in Sachsen-Anhalt, die ab 1. Januar Trinkwasseruntersuchungen durchführen dürfen,
ist unter www.ms.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Weitere Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung gibt es bei den
Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, beim Landesamt für
Verbraucherschutz Sachsen-Anhalts, bei Wasserversorgungsunternehmen oder im
Internet unter www.dvgw.de .
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