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Neue Grundsicherung ab 2003 / Minister Kley:
Anträge so schnell wie möglich stellen
27.12.2002, Magdeburg – 180
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
180/02
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 180/02
Magdeburg, den 27. Dezember 2002
Neue Grundsicherung ab 2003 / Minister Kley:
Anträge so schnell wie möglich stellen
Magdeburg. Ab 1. Januar 2003 gibt es die
neue Grundsicherung. Das Bundes-Gesetz sichert künftig älteren Menschen und
schwerbehinderten Erwachsenen ein Grundeinkommen. Sozialminister Gerry Kley
(FDP) appellierte am Freitag an alle Betroffenen, so schnell wie möglich einen
Antrag bei den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten zu stellen.
"Da eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist, geht Anspruchsberechtigten
andernfalls Geld verloren", sagte Kley in Magdeburg. Das Bundesgesetz über
eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG)
ist Teil der Rentenreform.
Zum Hintergrund
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Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, die das
65. Lebensjahr vollendet haben oder über 18-jährige, die dauerhaft voll
erwerbsgemindert sind und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr als drei Stunden täglich zur Verfügung stehen.
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Der Grundsicherungsbedarf errechnet sich wie in der
Sozialhilfe aus dem Regelsatz, den angemessenen tatsächlichen Kosten für
Unterkunft und Heizung, Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung und
einem Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen mit anerkannter Gehbehinderung.
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Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit,
d.h. eigene Einkommen und Vermögen der Antragssteller sowie deren Ehepartner
bzw. Lebenspartner sind wie bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Gezahlt
wird als Grundsicherung die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und dem
Einkommen. Kinder und Eltern Anspruchsberechtiger werden nur dann herangezogen,
wenn ihr steuerliches Einkommen jährlich 100.000 Euro übersteigt.
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Träger der Grundsicherung sind die Landkreise und
kreisfreien Städte, die die Grundsicherung auch auszahlen. Anträge können bei
den Trägern der Grundsicherung oder den Rentenversicherungsträgern gestellt
werden.
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Die Zahlung der Grundsicherung beginnt mit dem
Monat der Antragstellung, ein Anspruch besteht ab 1.Januar 2003. Rückwirkende
Zahlungen sind ausgeschlossen.
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Die Grundsicherung wird in der Regel für ein Jahr
bewilligt. Für die Weiterbewilligung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu
stellen.
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Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte monatlich
844 Euro nicht übersteigen, sind von ihrem Rentenversicherungsträger bereits gezielt
über die neue Möglichkeit der Grundsicherung informiert worden und haben
Antragsformulare zugeschickt bekommen.
Weitere Informationen
Auskünfte und Hilfe gibt es bei den Beratungsstellen der
Rentenversicherungsträger oder im Internet unter www.bfa.de
und www.bma.bund.de
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