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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Neue Grundsicherung ab 2003 / Minister Kley:
Anträge so schnell wie möglich stellen

27.12.2002, Magdeburg – 180

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

180/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 180/02

 

 

 

Magdeburg, den 27. Dezember 2002

 

 

 

Neue Grundsicherung ab 2003 / Minister Kley:

Anträge so schnell wie möglich stellen

 

Magdeburg. Ab 1. Januar 2003 gibt es die

neue Grundsicherung. Das Bundes-Gesetz sichert künftig älteren Menschen und

schwerbehinderten Erwachsenen ein Grundeinkommen. Sozialminister Gerry Kley

(FDP) appellierte am Freitag an alle Betroffenen, so schnell wie möglich einen

Antrag bei den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten zu stellen.

"Da eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist, geht Anspruchsberechtigten

andernfalls Geld verloren", sagte Kley in Magdeburg. Das Bundesgesetz über

eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG)

ist Teil der Rentenreform.

 

 

 

Zum Hintergrund

 

·

Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, die das

65. Lebensjahr vollendet haben oder über 18-jährige, die dauerhaft voll

erwerbsgemindert sind und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht

mehr als drei Stunden täglich zur Verfügung stehen. 

 

·

Der Grundsicherungsbedarf errechnet sich wie in der

Sozialhilfe aus dem Regelsatz, den angemessenen tatsächlichen Kosten für

Unterkunft und Heizung, Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung und

einem Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen mit anerkannter Gehbehinderung.

 

·

Die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit,

d.h. eigene Einkommen und Vermögen der Antragssteller sowie deren Ehepartner

bzw. Lebenspartner sind wie bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Gezahlt

wird als Grundsicherung die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und dem

Einkommen. Kinder und Eltern Anspruchsberechtiger werden nur dann herangezogen,

wenn ihr steuerliches Einkommen jährlich 100.000 Euro übersteigt.

 

·

Träger der Grundsicherung sind die Landkreise und

kreisfreien Städte, die die Grundsicherung auch auszahlen. Anträge können bei

den Trägern der Grundsicherung oder den Rentenversicherungsträgern gestellt

werden.

 

·

Die Zahlung der Grundsicherung beginnt mit dem

Monat der Antragstellung, ein Anspruch besteht ab 1.Januar 2003. Rückwirkende

Zahlungen sind ausgeschlossen.

 

·

Die Grundsicherung wird in der Regel für ein Jahr

bewilligt. Für die Weiterbewilligung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu

stellen.

 

·

Rentnerinnen und Rentner, deren Einkünfte monatlich

844 Euro nicht übersteigen, sind von ihrem Rentenversicherungsträger bereits gezielt

über die neue Möglichkeit der Grundsicherung informiert worden und haben

Antragsformulare zugeschickt bekommen.

 

Weitere Informationen

 

Auskünfte und Hilfe gibt es bei den Beratungsstellen der

Rentenversicherungsträger oder im Internet unter www.bfa.de

und www.bma.bund.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

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Turmschanzenstraße 25

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Tel: (0391) 567-4607

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Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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