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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Tipps zum Silvesterfeuerwerk:
Verbraucherschutzministerium warnt vor leichtsinnigem Umgang

23.12.2002, Magdeburg – 188

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

188/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 188/02

 

 

 

Magdeburg, den 23. Dezember 2002

 

 

 

Tipps zum Silvesterfeuerwerk:

Verbraucherschutzministerium warnt vor leichtsinnigem Umgang

 

 

 

 

 

Kauf

 

·

Bereits beim Kauf sollte darauf geachtet werden,

dass die Feuerwerkskörper amtlich zugelassen sind. Das ist an dem Aufdruck

"BAM - P I -" oder "BAM - P II -" (Klasse II) und einer

nachfolgenden Nummer zu erkennen.

 

·

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Klasse II) ist

in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember gestattet. Ein Verkauf an Jugendliche

unter 18 Jahren ist nicht erlaubt.

 

 

 

Gebrauch

 

·

Vor dem Zünden von Raketen, Knallern und anderen

Feuerwerkskörpern sollte zuerst die Gebrauchsanweisung aufmerksam gelesen

werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass Jugendlichen unter 18 Jahren das

Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II nicht erlaubt ist.

 

·

Generell ist darauf zu achten, dass

Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien verwendet werden dürfen.

 

·

Beim Zünden sollten die übrigen Feuerwerkskörper

nicht offen herumliegen oder am Körper getragen werden.

 

·

Nach dem Anzünden bitte die Gegenstände nicht in

der Hand behalten und auf Sicherheitsabstand gehen.

 

·

So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals

zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.

 

·

Die Herstellung von oder Veränderungen an

Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich verboten.

 

·

Feuerwerkskörper sollen vom Erdboden und nicht vom

Balkon aus gezündet oder von oben herunter geworfen werden.

 

·

Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder

Briefkästen sind keine Zielobjekte.

 

·

Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den

Boden gesteckt werden.

 

 

 

Rücksichtnahme

 

·

Mit Rücksicht auf andere Personen dürfen

Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderspielplätzen,

Altenheimen und Kirchen abgebrannt werden.

 

·

Nicht vergessen: Kleinfeuerwerk (Klasse II) darf

ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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