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Gesundheitsminister Kley für neues
Tarifmodell der Techniker Krankenkasse: Innovatives Modell zur
Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
11.12.2002, Magdeburg – 178
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
178/02
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 178/02
Magdeburg, den 11. Dezember 2002
Gesundheitsminister Kley für neues
Tarifmodell der Techniker Krankenkasse: Innovatives Modell zur
Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Magdeburg.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Gerry Kley (FDP) befürwortet das neue
Bonus-Modell der Techniker Krankenkasse. Kley sagte am Mittwoch in Magdeburg:
"Wir brauchen neue und innovative Tarifmodelle in der gesetzlichen
Krankenversicherung, um eine Abwanderung von Mitgliedern in die privaten Kassen
zu verhindern. In diesem Sinne betritt die Techniker Krankenkasse mit dem
Bonus-Modell Neuland. Das Tarif-Modell mit Selbstbehalt gibt Versichten
positive Anreize und setzt darauf, die gesetzliche Krankenversicherung zu
stärken sowie als Solidargemeinschaft vor dem Hintergrund steigender Ausgaben
attraktiv zu gestalten und weiterzuentwickeln."
Kley forderte
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, sich dem Modellprojekt gegenüber
aufgeschlossen zu zeigen und Ansätze zu mehr Wirtschaftlichkeit zuzulassen. Er
betonte, dass mit dem Modellprojekt der Techniker Krankenkasse getestet werden
könne, ob ein Bonus-System mit Selbstbehalt dazu beiträgt, Lohnnebenkosten zu
stabilisieren und die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen.
Die Techniker Krankenkasse ist die erste Krankenkasse in
der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Mitgliedern ab 1. Januar 2003
einen jährlichen Bonus von 240 Euro auszahlt. Arbeitgeberanteile gibt es nicht.
Im Gegenzug verlangt die TK von den Versicherten eine Kostenbeteiligung im
Krankheitsfall bis zu einer Hohe von 300 Euro pro Jahr. Dieses Tarifmodell soll
zunächst nur für freiwillig Versicherte gelten. Das Bundesversicherungsamt als
zuständige Behörde hat das Modellvorhaben der TK genehmigt. Es soll bis zum
Jahresende 2007 durchgeführt und wissenschaftlich begleitet werden
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