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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Landesregierung gibt grünes Licht für
Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die
Anhörung

13.11.2002, Magdeburg – 167

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

167/02

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 167/02

 

 

 

Magdeburg, den 12. November 2002

 

 

 

Landesregierung gibt grünes Licht für

Bildungskonzepte in Kindertageseinrichtungen / Gesetzentwurf geht in die

Anhörung

 

Magdeburg. Die Landesregierung hat neue Chancen für Bildungskonzepte

in Kindertageseinrichtungen Sachsen-Anhalts eröffnet. Das Kabinett gab am

Dienstag den Entwurf für das geplante Kinderbetreuungsgesetz zur Anhörung frei.

Ein Kernstück der Reform ist die Konkretisierung des Bildungsauftrags für

Kindertagesstätten. Ziel ist es, Bildungsprozesse bei Kindern im Vorschulalter

zu fördern und somit auch dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule

einen größeren Stellenwert in der pädagogischen Arbeit einzuräumen. Für dieses

Bildungskonzept stellt das Land im kommenden Jahr zusätzlich eine Million Euro

bereit.

 

Sozialminister

Gerry Kley (FDP) sagte nach der Kabinettssitzung in Magdeburg: "Die

PISA-Studie zwingt zum Handeln, deshalb wollen wir mit speziellen

Bildungsplänen schnellstens das Ruder herumreißen. Künftig soll die Einschulung

als Prozess und nicht mehr als Ereignis gestaltet werden; zudem benennt der

Gesetzentwurf erstmals Bereiche, die für den kontinuierlichen Bildungsprozess

von Kindern und für die Vorbereitung auf die Schule von Bedeutung sind. Im

Endeffekt werden den Mädchen und Jungen der Übergang in das schulische Lernen erleichtert

und allen Kindern möglichst gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen

eröffnet." Als Kernfrage bezeichnete der Minister dabei die Zusammenarbeit

mit den Eltern, die Beteiligung von Kindern und die Kooperation von

Kindergarten und Grundschule.

 

Minister

Kley wies den Vorwurf zurück, dass die Kürzungspläne entsprechende

Bildungskonzepte fragwürdig erscheinen ließen. Der Minister sagte: "Die

Vorgängerregierung hat zugegebenermaßen mehr Geld für die Kinderbetreuung

ausgegeben, dennoch ist in Sachen Bildung in den KiTas herzlich wenig

passiert." Entscheidend sei eben immer, so Minister Kley, ob das

vorhandene Geld auch gezielt und qualitätsorientiert eingesetzt werde:

"Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir uns nicht mehr leisten können

als andere ostdeutsche Bundesländer. Aber wir reformieren sozialverträglich

durch weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsspielräume und mehr Effizienz. Die

Fakten sprechen für sich: Auch nach der Reform gehört Sachsen-Anhalts

Kinderbetreuung zu den Besten in Deutschland."

 

Eckwerte des Gesetzentwurfes

 

·

Der Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis zum

Abschluss der 6. Klasse bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich für Kinder von

0 bis 3 Jahre wird dieser Anspruch an einen besonderen Betreuungsbedarf

geknüpft. Dieser besteht bei Berufstätigkeit, Ausbildung, Fortbildung oder

Umschulung der Eltern ebenso wie bei besonderen familiären, erzieherischen oder

anderen sozialen Gründen. Bei Aussicht auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

ist dieser besondere Betreuungsbedarf ebenfalls gegeben, so dass arbeitslose

Mütter oder Väter dadurch die gleichen Chancen auf einen neuen Job haben wie

bisher.

 

·

Tagespflegestellen: Zur Flexibilisierung und um eine Tagesbetreuung auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen , in denen

eine wohnortnahe KiTa-Betreuung aufgrund geringer Kinderzahlen von den Kommunen

nicht gewährleistet werden kann, wird das KiBeG

für alternative Betreuungsformen geöffnet. Dazu können Tagespflegestellen alternativ zur Erfüllung des

Rechtsanspruches angeboten werden. Diese Angebote werden in das

System öffentlicher Finanzierung einbezogen. Voraussetzung dafür ist

grundsätzlich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, d.h. es müssen

Eignungskriterien festgelegt und Qualifizierungsprogramme  aufgelegt werden.

 

·

Der Personalschlüssel wird nach sächsischem

Vorbild modifiziert. Im Einzelnen stellt er sich wie folgt dar: Krippe: 1 zu 6,

Kindergarten 1:13, Hort 1 zu 25. Für Krippe und Kindergarten bezieht sich

dieser Mindestpersonalschlüssel auf eine Betreuungszeit von neun Stunden, für

den Hort auf 6 Stunden. Neben pädagogischen Fachkräften dürfen vornehmlich im

Krippenbereich auch geeignete Zweitkräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen oder

Sozialassistentinnen, eingesetzt werden. Ein Anteil von einer Zweitkraft zu

zwei pädagogischen Fachkräften darf allerdings nicht überschritten werden.

 

·

Die Mindestbetreuungszei t wird

der gegenwärtigen Praxis angepasst. Der überwiegende Teil der Eltern hat mit

den KiTa-Trägern eine bis zu 9-stündige Betreuungsdauer vereinbart. Für den

Hort wird erstmals eine Betreuungsdauer von 6 Stunden verbindlich

festgeschrieben.

 

·

Verwaltungsvereinfachung:

Die

Platzpauschalen, die bislang in einem verwaltungsaufwändigen Modus gezahlt

wurden, werden durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Das bedeutet

die Landkreise bekommen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren eine feste

Summe (2003: 128,5 Millionen Euro) vom Land, ergänzen diese durch einen

Zuschuss und geben den Gesamtbetrag an die Gemeinden zweckgebunden für die

Kinderbetreuung weiter. Zu dem genannten Festbetrag von 128,5 Millionen Euro

kommen rund 18 Millionen Euro für behinderte Kinder hinzu, die bereitgestellt,

aber in Umsetzung eines OVG-Urteils im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen

zwischen Träger und Ämtern für Versorgung und Soziales im Einzelnen vereinbart

und ausgereicht werden.

 

·

Der Bildungsauftrag für

Kindertageseinrichtungen wird im Gesetz konkretisiert. Im Rahmen der

Gesetzes-Änderung und sich anschließender Verordnung werden

Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der

Tageseinrichtungen genannt und darüber hinaus Bausteine für Bildungspläne im

Kindergarten entwickelt, die zunächst modellhaft und dann flächendeckend

eingeführt werden.

 

 

 

 

 

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