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Sozialministerium: Geplante Kürzungen beim Blindengeld sind sozial ausgewogen / Künftig mehr Geld für betroffene Kinder und Jugendliche

15.10.2002, Magdeburg – 148

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 148/02

 

Magdeburg, den 15. Oktober 2002

 

 

Sozialministerium: Geplante Kürzungen beim Blindengeld sind sozial ausgewogen / Künftig mehr Geld für betroffene Kinder und Jugendliche

Magdeburg. Aus Anlass der Demonstration gegen geplante Kürzungen beim Blindengeld erklärt das Sozialministerium:

Es handelt sich unbestritten um schmerzliche Einschnitte. Die geplanten änderungen basieren jedoch nicht auf der Absicht, blinden Menschen das Leben schwerer zu machen, sondern resultieren allein aus der Haushaltslage des Landes, die eine Zahlung der Leistungen in bisherigem Umfang (430 Euro monatlich) nicht mehr erlaubt. Das Blindengeld bewegt sich künftig mit 333 Euro im Monat auf dem Niveau der Länder Sachsen, Bremen oder Brandenburg. Die Neuregelung ermöglicht außerdem, dass künftig Kinder und Jugendliche deutlich bessergestellt werden. Erhielten sie bisher lediglich die Hälfte des Erwachsenenbetrages (215 Euro), so bekommen sie dann 75 Prozent des Blindengeldes eines Erwachsenen (250 Euro).

Weitere Fakten:

 

 

Das Gehörlosengeld bleibt von den änderungen unberührt, es beträgt monatlich weiterhin 41 Euro.

Neben dem Blinden- und Gehörlosengeld, das nach geltendem Landesgesetz unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird, ist es nach wie vor möglich, Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu erhalten, wenn das Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt.

Da beide Leistungen ¿ Landesblindengeld und Blindenhilfe ¿ gegeneinander verrechnet werden, bleibt in bestimmten Einkommensgrenzen die finanzielle Unterstützung unterm Strich gleich. Demnach müssen nur Leistungsberechtigte, deren Einkommen die vergleichsweise großzügigen Grenzen bei der Blindenhilfe überschreiten, tatsächlich finanzielle Einbußen hinnehmen.

Die Einkommensgrenzen bei der Blindenhilfe nach dem BSHG betragen:

 

 

bei einer alleinstehenden Person nach Abzug der Miete 1481 Euro. Wer weniger hat bekommt die volle Blindenhilfe von 579 Euro im Monat. Bei mehr Einkommen ist die Hilfe gestaffelt.

Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen unter 1933 Euro (nach Abzug der Unterkunftskosten ohne Heizkosten) erhält den vollen Betrag von 579 Euro.

 

 

 

 

In Sachsen-Anhalt sind knapp 170.000 Menschen als schwerbehindert anerkannt. Lediglich für die rund 8.800 Blinden, hochgradig Sehbehinderten und Gehörlosen gibt es die Sonderleistungen nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt.

 

 

 

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