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10 Jahre Maßregelvollzugsgesetz / Sozialminister Kley: Land verfügt über moderne forensische Kliniken

14.10.2002, Magdeburg – 144

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 144/02

 

Magdeburg, den 14. Oktober 2002

 

 

10 Jahre Maßregelvollzugsgesetz / Sozialminister Kley: Land verfügt über moderne forensische Kliniken

Uchtspringe. Gesundheits- und Sozialminister Gerry Kley (FDP) hat den Aufbau des Maßregelvollzugs in Sachsen-Anhalt in den vergangenen zehn Jahren gewürdigt. Auf einer Fachtagung in Uchtspringe anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Maßregelvollzugsgesetzes in Sachsen-Anhalt sagte der Minister am Montag: "Nach 1990 stand Sachsen-Anhalt wie die anderen neuen Bundesländer vor der Aufgabe, die bis dahin nicht bekannte Therapieform des Maßregelvollzugs einzuführen. Mit dem Landesgesetz wurde dafür der Grundstein gelegt. Seitdem sind in Uchtspringe und Bernburg moderne forensische Kliniken entstanden, die fachlich überzeugen und sich bundesweit sehen lassen können."

Minister Kley betonte, dass es beim Maßregelvollzug, der auf Therapie und Wiedereingliederung psychisch kranker Straftäter abstellt, letztlich auch um die Sicherheit und den Schutz der Gesellschaft geht: "Die therapeutischen Bemühungen zielen darauf, die psychische Störung der Patientinnen und Patienten zu erkennen und zu behandeln. Das vorhandene Gefährdungspotenzial soll ausgeschaltet und durch ein vielfältiges Maßnahmennetz schrittweise eine Rückkehr in den normalen Alltag möglich werden. Letztendlich dient das der Sicherheit der Allgemeinheit und spart auch Kosten, da als Alternative lediglich eine Hospitalisierung in Frage käme."

Zur Zukunft der Landesgesellschaft SALUS gGmbH sagte Minister Kley, dass nach dem Haushaltsbeschluss des Kabinetts nunmehr ein Konzept zum beabsichtigten Verkauf von Teilen der SALUS entwickelt werden müsse. Ausgenommen davon sei natürlich der Maßregelvollzug. Das Land hatte den Maßregelvollzug als hoheitliche Aufgabe im Jahr 2000 über einen Beleihungsvertrag an die SALUS gGmbH übertragen.

Zum Hintergrund

Die Voraussetzungen für Einweisungen und Entlassungen in den Maßregelvollzug sind bundesgesetzlich geregelt. Die Ausgestaltung des Vollzuges obliegt jedoch als Pflichtaufgabe den Ländern. Deshalb beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt am 9. Oktober 1992 ein Maßregelvollzugsgesetz.

Im Maßregelvollzug Sachsen-Anhalts mit den beiden Standorten in Uchtspringe und Bernburg befinden sich derzeit 364 Patientinnen und Patienten. Dabei handelt es sich um straffällig gewordene Frauen und Männer, die von den Gerichten zur Therapie eingewiesen worden sind.

Das Land investierte in den vergangenen zehn Jahren in die forensischen Kliniken in Bernburg und Uchtspringe mehr als 75 Millionen Euro. Während in Uchtspringe die Bautätigkeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, entstehen in Bernburg weitere Kapazitäten für drogenkranke Straftäter mit einem Kostenvolumen von ca. 7 Millionen Euro.

Im Jahr 2000 wurden die forensischen Kliniken an die Landesgesellschaft SALUS gGmbH übertragen. Zur SALUS gehören außerdem die psychiatrischen Fachkrankenhäuser in Bernburg und Uchtspringe, das Kinder- und Jugendheim "Adolf Reichwein" Schloss Pretzsch sowie Heimeinrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe in Uchtspringe, Magdeburg und Gardelegen.

 

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