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Pläne zur Kinderbetreuung
Sozialminister Kley: Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt wird verantwortungsvoll und zukunftsorientiert gestaltet / 1 Million Euro zusätzlich für Bildungskonzepte

11.10.2002, Magdeburg – 146

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 146/02

 

Magdeburg, den 11. Oktober 2002

 

 

Pläne zur Kinderbetreuung

Sozialminister Kley: Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt wird verantwortungsvoll und zukunftsorientiert gestaltet / 1 Million Euro zusätzlich für Bildungskonzepte

Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley (FDP) hat versichert, dass die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt auch künftig verantwortungsvoll und zukunftsorientiert gestaltet wird. Der Minister sagte am Freitag im Magdeburger Landtag: "Wer sich sachlich und unvoreingenommen die geplanten Veränderungen ansieht, wird feststellen, dass es hier um äußerst maßvolle und sozial verträgliche Vorhaben geht, die Sachsen-Anhalt auch weiterhin im Bundesdurchschnitt eine Spitzenposition bei der Kinderbetreuung sichern."

Minister Kley machte deutlich, dass zu einer verantwortungsvollen Sozialpolitik auch gehöre, zu verhindern, dass den Kindern später eine nicht mehr zu bewältigende Schuldenlast aufgebürdet werde. Er betonte außerdem, dass die im Haushalt 2003 für die Kinderbetreuung geplanten rund 146 Millionen Euro bei verbesserter Haushaltslage in den Folgejahren durchaus höher ausfallen können.

Der Minister trat ferner dem Vorwurf entgegen, mit der Einführung von Tagespflegestellen als alternative Betreuungsform, Billigkeit und Beliebigkeit bei der Kinderbetreuung zuzulassen: Kley sagte: "Wir werden für Tagesmütter Eignungskriterien und erforderliche Qualifikationen per Verordnung verbindlich festlegen. Im übrigen können durch die geplante öffnung des Kinderbetreuungsgesetzes auch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen." Er verwies in diesem Zusammenhang außerdem darauf, dass in einem geänderten Kinderbetreuungsgesetz erstmals der Bildungsauftrag für KiTas konkretisiert und entsprechende Konzepte zusätzlich mit einer Million Euro Landesmitteln umgesetzt werden sollen.

Eckwerte des Kinderbetreuungsgesetzes

 

 

Der Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis zum Abschluss der 6. Klasse bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich für Kinder von 0 bis 3 Jahre wird dieser Anspruch an einen besonderen Betreuungsbedarf geknüpft. Dieser besteht bei Berufstätigkeit, Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung der Eltern ebenso wie bei besonderen familiären, erzieherischen oder anderen sozialen Gründen. Bei Aussicht auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ist dieser besondere Betreuungsbedarf ebenfalls gegeben, so dass arbeitslose Mütter dadurch die gleichen Chancen auf einen neuen Job haben wie bisher.

Zur Flexibilisierung und um eine Tagesbetreuung auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen , in denen eine wohnortnahe KiTa-Betreuung aufgrund geringer Kinderzahlen von den Kommunen nicht gewährleistet werden kann, wird das KiBeG ¿ ähnlich wie in Brandenburg, Sachsen oder zum Teil auch in Mecklenburg-Vorpommern - für alternative Betreuungsformen geöffnet. Dazu sollen Tagespflegestellen, die alternativ zur Erfüllung des Rechtsanspruches angeboten werden, als vom Land geförderte Betreuungsangebote anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich die Qualifizierung der Tagespflegepersonen, d.h. es müssen Eignungskriterien festgelegt und Qualifizierungsprogramme aufgelegt werden. Mit dieser Regelung kann künftig kurzfristig und flexibel auf Engpässe reagiert werden. Sie kommt außerdem jenen Eltern entgegen, die eine individuelle Betreuung ihres Kindes in einem familiären Umfeld einer KiTa vorziehen.

Der Personalschlüssel wird im Kindergartenbereich zugunsten der KiTa-Träger nach sächsischem Vorbild modifiziert. Im Einzelnen stellt er sich wie folgt dar: Krippe: 1 zu 6, Kindergarten 1:13, Hort 1 zu 25.

Die Mindestbetreuungszeit wird der gegenwärtigen Praxis angepasst. Rund 70 Prozent aller Eltern haben mit den KiTa-Trägern eine bis zu 9-stündige Betreuungsdauer vereinbart. Für den Hort wird erstmals eine Betreuungsdauer verbindlich festgeschrieben. Auch hier wird die gängige Praxis zum Maßstab genommen. 86 Prozent der Eltern haben eine Betreuungsdauer von bis zu 6 Stunden vereinbart.

Die Platzpauschalen, die bislang in einem verwaltungsaufwendigen Modus gezahlt wurden, werden durch eine Landesförderung per Festbetrag ersetzt. Das bedeutet die Landkreise bekommen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren eine feste Summe, die auf die Gemeinden verteilt und dann für die Kinderbetreuung verwendet wird. Damit erhalten die Kommunen außerdem eine höhere Planungssicherheit.

Der Bildungsauftrag für Kindertageseinrichtungen wird konkretisiert. Ziel ist es, die Bildungsprozesse bei Kindern im Vorschulalter zu fördern und den übergang vom Kindergarten in die Grundschule in den Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit zu rücken. Deshalb werden neu im Rahmen der Gesetzes-änderung Mindesterfordernisse für eine Qualifizierung des Bildungsauftrages der Tageseinrichtungen genannt und darüber hinaus Bausteine für Bildungspläne im Kindergarten entwickelt, die zunächst modellhaft und dann flächendeckend eingeführt werden. Dazu werden vom Land im kommenden Jahr zusätzlich 1 Million Euro bereitgestellt.

 

 

 

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