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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Hochwasser-Katastrophe: Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene und des Seuchenschutzes in den Überschwemmungsgebieten Sachsen-Anhalts

19.08.2002, Magdeburg – 117

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 117/02

 

Magdeburg, den 18. August 2002

 

Hochwasser-Katastrophe: Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene und des Seuchenschutzes in den überschwemmungsgebieten Sachsen-Anhalts

Magdeburg. Bei Hochwasser bestehen in den überschwemmungsgebieten Gesundheitsgefahren durch das Zusammenbrechen der kommunalen Infrastrukturen. Während der Flut ist das Risiko für alle fäkal-oral übertragbaren Krankheiten nicht erhöht. Für die im verunreinigten Wasser vorkommenden Erreger von Infektionskrankheiten ist durch die Flutwelle ein enormer Verdünnungseffekt zu erwarten, so dass die für eine Erkrankung erforderliche Infektionsdosis kaum erreicht wird.

Die größten hygienischen Probleme ergeben sich erst nach dem Ende der Flut, wenn die Aufräumungsarbeiten beginnen und Bewohner intensiven Kontakt zu fäkal belastetem Wasser, Lebensmitteln und Gegenständen haben. Dies insbesondere im Zusammenhang mit dem überlaufen der Kanalisation.

Fäkal-oral über kontaminiertes Wasser übertragbare Krankheiten sind insbesondere: Typhus, Paratyphus, Salmonellosen, Ruhr, Colienteritis, Hepatitis A, virusbedingte Durchfallerkrankungen, Hirnhautentzündung durch Enteroviren. Zu den hygienischen Risiken gehören weiter Insektenvermehrung und Schadnagerbefall sowie eine erhöhte Verletzungsgefahr.

Nach den Erfahrungen des Gesundheitswesens im Land Brandenburg während des Oderhochwassers im Jahre 1997 orientieren wir auf folgende hygienische Verhaltensregeln:

1. Trinkwasserversorgung

 

 

Ausschließliche Verwendung von Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz. Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln ist vor dem Gebrauch aus Vorsorgegründen stets abzukochen. Ganz besonders gilt dies für die Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindnahrung.

Keine Verwendung von Wasser zur Trinkwasserversorgung aus Einzelbrunnen.

Wurde die Trinkwasserversorgung aus dem zentralen Netz unterbrochen, ist vor Wiederinbetriebnahme eine herkömmliche Reinigung der Entnahmestelle und ein längeres Ablaufen des Wassers erforderlich.

 

2. Lebensmittel

 

 

Nicht wasserdicht verpackte Nahrungsmittel sind als kontaminiert anzusehen und zu vernichten.

Kühl- und Tiefkühlkost ist nach längerem Stromausfall zu entsorgen.

Obst und Gemüse aus Gärten, die überflutet wurden, sind zum Verzehr nicht mehr geeignet. Das betrifft auch Knollen- und Wurzelgemüse.

 

3. Allgemeine hygienische Hinweise

 

 

Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Das Baden und Spielen im überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Neben dem Infektionsrisiko besteht hier insbesondere eine erhöhte Verletzungsgefahr.

Beim Aufräumen Handschuhe, Gummistiefel und feuchtigkeitsabweisende Kleidung tragen. Der Kontakt der verletzten Haut mit Schlamm ist zu vermeiden. Auf erhöhte Verletzungsgefahren ist auch beim Aufräumen zu achten.

Grundsätzlich wird das Risiko einer fäkal-oral übertragbaren Krankheit erheblich verringert, wenn vor dem Essen, Trinken und Rauchen die Hände gründlich mit sauberem Wasser gereinigt werden.

Geschirr und Gebrauchgegenstände sind vor der Benutzung gründlich mit heißem und sauberem Wasser zu reinigen.

Bei Verdacht auf fäkale Kontamination ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und Gegenstände zu empfehlen. Dazu sind Chlor- und Aldehydpräparate (zu beziehen aus Apotheken) geeignet.

Kellerräume sind zu reinigen, gegebenenfalls zu desinfizieren und über eine längere Zeit austrocknen zu lassen, um Schimmelpilzbefall vorzubeugen.

überflutete Gärten sind so bald wie möglich umzugraben. Damit wird der Insektenvermehrung und der Geruchsbelästigung vorgebeugt.

Verdorbene Lebensmittel und Bioabfall sind möglichst schnell zu entsorgen. Damit wird zugleich der Insekten- und Schadnagervermehrung sowie dem Schimmelbefall vorgebeugt.

 

4. Präventivmedizinische Vorkehrungen

 

 

Immungeschwächte Personen sollten nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligt werden.

Bei Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen und Fieber, sowie bei Verletzungen ist der Hausarzt aufzusuchen.

Routinemäßige Impfungen, z.B. gegen Hepatitis A oder Typhus, sind aufgrund der günstigen epidemiologischen Situation in Deutschland nicht erforderlich. Bei Auftreten einzelner Erkrankungsfälle ist jedoch eine großzügige Impf-Riegelungsaktion in Erwägung zu ziehen.

Da bei Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht, ist auch bei kleinsten Verletzungen der aktuelle Tetanus-Impfschutz zu überprüfen. Bei unvollständigem Impfschutz muss unbedingt eine aktive bzw. aktiv/passive Postexpositionsprophylaxe durchgeführt werden.

 

Beim Verdacht auf Infektionskrankheiten in Hochwasser- und überschwemmungsgebieten informieren Sie bitte umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Für Fragen, die sich im Zusammenhang mit hygienischen Risiken ergeben, steht das Landesuntersuchungsamt (LUA, Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt) Behörden und ärzten beratend und für Laboruntersuchungen zur Verfügung.

Betroffene Bürger wenden sich bitte an die in Ihrem Einzugsbereich angegeben Hotlines.

 

 

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