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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Einkommensschwache Familien können wieder Urlaubs-Zuschuss bekommen / 1,2 Millionen EURO stehen bereit

17.04.2002, Magdeburg – 63

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 063/02

 

Magdeburg, den 17. April 2002

 

 

Einkommensschwache Familien können wieder Urlaubs-Zuschuss bekommen / 1,2 Millionen EURO stehen bereit

Magdeburg. Einkommensschwache Familien in Sachsen-Anhalt können auch in diesem Jahr Unterstützung für eine gemeinsame Urlaubsreise bekommen. Das Land stellt wie im Vorjahr rund 1,2 Millionen EURO zur Verfügung. "Diese Förderung soll Familien in schwierigen Lebenslagen zugute kommen, die sich sonst nicht oder nur unter großen finanziellen Opfern einen gemeinsamen Urlaub leisten könnten", erklärte Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) in Magdeburg.

Die Zuschüsse werden für sieben- bis vierzehntägige Erholungsreisen gewährt. Pro Tag und teilnehmendem Familienmitglied gibt es 7,67 EURO vom Land. Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens zwei Kindern, Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern sowie Eltern mit einem behinderten Kind. Die monatlichen Nettoeinkünfte der Familien müssen unter dem 1,3fachen und bei Alleinerziehenden unter dem 1,5fachen Sozialhilferegelsatz liegen. Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie empfangene Unterhaltsleistungen werden nicht dem Familieneinkommen zugerechnet.

Die Zuschüsse zum Familienurlaub können alle zwei Jahre gewährt werden. Familien, die beispielsweise im Jahr 2000 eine Förderung erhalten haben, könnten in diesem Jahr wieder berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht allerdings nicht, es kann nur im Rahmen des verfügbaren Budgets bewilligt werden. Die Urlaubsreise muss vor dem 31. Oktober stattfinden.

Anträge sind bei den örtlich zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten zu stellen.

 

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