Menu
menu

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Marseille in Sachsen-Anhalt: Nach Prozess-Flut nun Anzeigen-Lawine / Sozialministerium nennt Vorwürfe abenteuerlich

17.01.2002, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 005/02

 

Magdeburg, den 10. Januar 2002

 

 

Marseille in Sachsen-Anhalt: Nach Prozess-Flut nun Anzeigen-Lawine / Sozialministerium nennt Vorwürfe abenteuerlich

Magdeburg. Nach der Prozessflut gegen das Land Sachsen-Anhalt lässt die Marseille-Kliniken AG nunmehr eine Anzeigenlawine über das Land rollen. Ganzseitige Inserate der Kliniken AG zieren derzeit Anzeigenblätter in verschiedenen Regionen des Landes wie etwa in Halle, Magdeburg, Bitterfeld und Dessau.

In ihrer Aufmachung stellen sich diese Anzeigen als ein journalistischer Beitrag dar. Um einen solchen unabhängig recherchierten Text handelt es sich aber mitnichten. Anzeigen sind Werbung in eigener Sache, in diesem Falle also Werbung von Marseille und für Marseille. Der Abdruck einer Anzeige wird vom Auftraggeber bezahlt.

Das Sozialministerium stellt klar:

Die Marseille-Gruppe ist nicht der einzige klassisch private Anbieter im Bereich der Altenpflege in Sachsen-Anhalt. Neben den acht Seniorenwohnparks der AG mit ihren etwa 1.500 Plätzen sind weitere 77 rein privat betriebene Einrichtungen mit 3.300 Plätzen am Netz. Insgesamt gibt es in Sachsen-Anhalt rund 270 Altenpflegeheime mit gut 20.200 Plätzen. Damit werden etwa 23 Prozent der Heime privat geführt. Rund 125 Heime mit 9.200 Plätzen (also knapp die Hälfte der Häuser und Plätze) werden von frei gemeinnützigen Trägern betrieben. Zudem gibt es kommunale Heime sowie Stiftungen als Heimträger.

Die Heime der Marseille-Gruppe sind nicht die einzigen in Sachsen-Anhalt, die ohne öffentliches Fördergeld neu gebaut oder saniert wurden. Von den derzeit landesweit rund 270 Altenpflegeheimen erhielten 168 nach 1990 eine öffentliche Förderung. Wettbewerbsvorteile für geförderte Einrichtungen sind nicht erkennbar. Alle Pflegeheime ¿ egal ob öffentlich gefördert oder nicht - sind laut Heimaufsicht gut ausgelastet, auch die Einrichtungen der Marseille-Gruppe. Keine Einrichtung läuft Gefahr, vernichtet zu werden.

Von 1991 bis 1994 wurden nach altem Landesprogramm 33 Einrichtungen mit 177,3 Millionen Mark (90,65 Millionen EURO) gefördert. Nach dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes ab 1995 wurden 144 Einrichtungen mit 1,2 Milliarden Mark (613 Millionen EURO) gefördert. Von den insgesamt 177 seit 1991 geförderten Einrichtungen befinden sich 118 in freigemeinnütziger Trägerschaft, elf werden von privaten Trägern und zehn von GmbHs geführt. Des weiteren wurden kommunale Träger und Stiftungen gefördert.

Weiter erklärt das Sozialministerium:

Es ist völlig abwegig und geradezu abenteuerlich,

 

 

wenn die Marseille-Kliniken AG erklärt, das Land würde "nämlich vorwiegend ihm politisch nahestehende Einrichtungen" fördern. Vor dem (Förder)-Gesetz sind alle gleich. Es gilt, Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Erste Grundvoraussetzung ist ein Antrag vor Investitionsbeginn.

 

Generell gilt: Bis einschließlich 2000 wurden alle Anträge auf Förderung, die vor Investitionsbeginn gestellt und mit einem positiven Votum des Kreises versehen waren, voll berücksichtigt. Das heißt, hätte Marseille wirklich vor Investitionsbeginn einen ordentlichen Förderantrag gestellt, dann wäre der auch berücksichtigt worden.

 

 

wenn die Marseille-Kliniken AG erklärt, das Land habe Bewohnerinnen und Bewohner der Kliniken-Gruppe diskriminiert und in Sozialhilfe getrieben. Es war vielmehr die freie Entscheidung des freien Unternehmers Ulrich Marseille, vor Baubeginn kein Fördergeld zu beantragen und statt dessen den alternativen Weg einer Kosten-Refinanzierung über Pflegesätze zu wählen.

wenn die Marseille-Kliniken AG erklärt, die Landesregierung wollte zuvor abgeschlossene Verträge nicht mehr einhalten. Verträge mit einer Förderzusage des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der Marseille-Kliniken AG bestehen nicht.

 

Abschließend zum gerichtlichen Verfahrensstand:

Das Sozialgericht Magdeburg hat die Klagen der Marseille-Seniorenwohnparks in Thale und Wolmirstedt gegen das Land auf vollständige Zahlung von verlangten Fördermitteln als unbegründet abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, dass ein Förderantrag allein noch keinen automatischen Anspruch auf Fördergeld bewirkt.

Zugleich hat das Gericht aber das Land verpflichtet, über die nach Baubeginn gestellten Förderanträge der beiden Senioren-Wohnparks neu zu befinden. Gängige Förderpraxis in Bund und Ländern ist, dass Anträge ausnahmslos vor Investitionsbeginn zu stellen sind.

Das Urteil liegt dem Ministerium noch nicht in der schriftlichen Ausfertigung vor, so dass auch noch keine Entscheidung getroffen wurde, ob und welches Rechtsmittel eingelegt wird.

Im übrigen:

Der Vorwurf, die Marseille-Kliniken AG würde sich an Fördergeldern bereichern wollen, ist nicht vom Land und auch nicht vom Sozialministerium formuliert worden.

 

Impressum:

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Seepark 5-7

39116 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de