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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Kabinett für Neuausrichtung des Risikostrukturausgleichs / Ministerin Kuppe: Neue Anreize für verbesserte Versorgung chronisch Kranker

27.11.2001, Magdeburg – 137

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 137/01

 

Magdeburg, den 27. November 2001

 

 

Kabinett für Neuausrichtung des Risikostrukturausgleichs / Ministerin Kuppe: Neue Anreize für verbesserte Versorgung chronisch Kranker

Magdeburg. Sachsen-Anhalt stimmt der Neuausrichtung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung am Freitag im Bundesrat zu. "Das ist ein wichtiger Schritt zu einer gerechteren Verteilung der Finanzströme im Gesundheitswesen", sagte Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe am Dienstag vor der Presse. Zuvor hatte das Kabinett auf Vorschlag der Ministerin eine Zustimmung zum Gesetz beschlossen. Kuppe: "Mit dem Gesetz wird der Weg frei für eine verbesserte medizinische Betreuung vor allem chronisch Kranker. Der unsinnige Wettbewerb der Krankenkassen um Gesunde wird beendet."

Mit dem Gesetz entstehen für die Kassen neue Anreize, chronisch Kranken spezielle Behandlungsprogramme anzubieten. Dafür können sie dann einen entsprechenden finanziellen Ausgleich erhalten. Das Gesetz führt somit zu mehr Gerechtigkeit bei der Finanzausstattung der Kassen und zu einem verbesserten Leistungsangebot für Patientinnen und Patienten.

Ein wichtiger Baustein der Reform des Risikostrukturausgleichs ist der Aufbau von Disease-Management-Programmen. Allen Krankenkassen werden für ihre chronisch kranken Versicherten, die in solchen speziellen Behandlungsprogrammen eingeschrieben sind, höhere Ausgaben angerechnet. Damit werden jene Kassen, die sich gezielt um eine weitreichende medizinische Versorgung chronisch Kranker bemühen, künftig finanziell besser gestellt.

Ein weiterer Baustein im Rahmen der Reform ist die Schaffung eines Risiko-Pools ab 1. Januar 2002. übersteigen die Aufwendungen der Kasse pro Versicherten den Betrag von 40.000 Mark dann werden diese zum Teil durch die Solidargemeinschaft der Kassen ausgeglichen.

Schließlich wird im Zuge der Reform bis 2007 ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich umgesetzt. Das bedeutet, dass grundsätzlich gesunde und kranke Versicherte im Risikostrukturausgleich unterschiedlich berücksichtigt werden. Krankenkassen wird es dann nicht mehr möglich sein, durch eine bevorzugte Versicherung von Gesunden Beitrags- und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Der Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen war 1994 als ein Kernelement der mit dem Gesundheitsstrukturgesetz geschaffenen Kassenwahlfreiheit eingeführt worden. Die Kassen sollten miteinander in Wettbewerb treten. Hierfür war es notwendig, dass die unterschiedlichen Risikostrukturen in den Krankenkassen ausgeglichen wurden.

 

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