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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Krankenhausplan 2002 beschlossen / Ministerin Kuppe: Planung sichert qualitätsvolle stationäre Betreuung und fördert Leistungsbewusstsein

27.11.2001, Magdeburg – 136

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 136/01

 

Magdeburg, den 27. November 2001

 

 

Krankenhausplan 2002 beschlossen / Ministerin Kuppe: Planung sichert qualitätsvolle stationäre Betreuung und fördert Leistungsbewusstsein

Magdeburg. Die Landesregierung hat am Dienstag in Magdeburg den Krankenhausplan 2002 beschlossen. Grundlage des Krankenhausplans für das kommende Jahr sind die Anmeldungen der Krankenhäuser, die Stellungnahmen des Krankenhausplanungsausschusses sowie die Krankenhausperspektivplanung bis 2006, die ebenfalls vom Kabinett bestätigt wurde.

Der Krankenhausplan 2002 schreibt 17.339 Betten für eine bedarfsgerechte akutstationäre Versorgung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts fest. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Abbau von 340 Betten. Daraus ergibt sich eine Bettenziffer (Anzahl der Krankenhausbetten je 10.000 Einwohner) von 65,7. Im Jahr 2001 lag die Bettenziffer bei 66,5. Damit nimmt Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich auch weiter eine mittlere Position ein. Die Bettenziffer liegt im Bundesdurchschnitt bei 68.

Im Zuge der jährlichen Fortschreibung des Krankenhausplans wurden einerseits überkapazitäten in bestimmten Fachrichtungen abgebaut (524 Betten) und andererseits auf Bedarfe in bestimmten Bereichen reagiert. So gab es einen Aufwuchs von 184 Planbetten in Krankenhäusern mit besonderen Schwerpunkten der Inneren Medizin und der Psychiatrie.

Die im Plan festgelegten strukturellen Veränderungen sind nach den Worten von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) richtungsweisend. Die Ministerin sagte nach der Kabinettssitzung: "Es geht um eine bedarfsgerechte, aufeinander abgestimmte und für die Bürger und Bürgerinnen qualitativ optimale stationäre Versorgung. Die Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen mit krankheitsbild- und damit leistungsbezogenen Krankenhausbudgets wird Leistungsbewusstsein fördern und den notwendigen Strukturwandel beschleunigen. Vor allem aber wird es eine noch bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie Rehabilitation und Pflege erforderlich machen."

Der Krankenhausplan war im November im Krankenhausplanungsausschuss, dem die Landesverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherungen, die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände angehören, abschließend beraten worden. Dabei konnte trotz intensiver Bemühungen des Ministeriums nicht in jedem Einzelfall Einvernehmen erzielt werden. Die Krankenkassen empfahlen dabei, dass der Krankenhausplan angesichts der Umstellung des Abrechnungssystems auf diagnose-orientierte Fallpauschalen schon jetzt anstatt der Bettenkapazitäten Leistungen zum Planungsgegenstand haben sollte. Dazu wären allerdings änderungen in der Bundes- und Landesgesetzgebung erforderlich. Die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände stimmten weitgehend dem vorgeschlagenen Abbau von Bettenkapazitäten zu. Das Ministerium konnte angesichts der Rechtslage und vorliegender Leistungsdaten den Auffassungen nicht folgen. Um den Krankenhäusern frühzeitig Planungssicherheit zu geben, machte das Ministerium von seiner Planungskompetenz Gebrauch.

Zum Hintergrund:

Der Krankenhausplan wird jährlich fortgeschrieben und vom Kabinett beschlossen. Er legt fest, wie viele und welche Krankenhausbetten für eine bedarfsgerechte, akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Land notwendig sind. Die Krankenhausplanung erfolgt durch das Land in Abstimmung mit den unmittelbar Beteiligten. Jeweils zum Jahresende gibt der Krankenhausplanungsausschuss eine Empfehlung an die Landesregierung ab, wie viele Betten in den Krankenhausplan aufgenommen werden sollten. Die Aufnahme in den Krankenhausplan bildet für die Krankenhäuser die Grundlage für die Kostenabrechnung mit den Krankenkassen und für die pauschale Förderung von Investitionen. Mit der stufenweisen Einführung des Fallpauschalensystems ab 2003 wird das Klinikbett als Bezugsgröße ersetzt durch krankheitsbild- und damit leistungsbezogene Budgets (Diagnosis Related Groups = DRGs).

Anhang

Entwicklung der Bettenkapazitäten und Bettenziffer in Sachsen-Anhalt

 

 

Jahr

 

Bettenanzahl

 

Bettenziffer

 

 

1990

 

28.917

 

96,6

 

 

1991

 

25.808

 

88,3

 

 

1992

 

23.077

 

79,0

 

 

1993

 

22.329

 

78,3

 

 

1994

 

20.832

 

74,1

 

 

1995

 

19.948

 

71,5

 

 

1996

 

19.653

 

71,0

 

 

1997

 

18.908

 

68,75

 

 

1998

 

18.342

 

67,15

 

 

1999

 

18.044

 

66,5

 

 

2000

 

17.899

 

66,5

 

 

2001

 

17.679

 

66,5

 

 

2002

 

17.339

 

65,7

 

 

 

Quelle: Krankenhauspläne des Landes Sachsen-Anhalt

Bettenziffer im Ländervergleich

 

 

Land

 

Bettenziffer 2000

 

Bettenziffer 2001

 

 

Baden-Württemberg

 

61,6

 

61,2

 

 

Bayern

 

68,3

 

68,1

 

 

Berlin

 

70,4

 

66,9

 

 

Brandenburg

 

63,1

 

62,8

 

 

Bremen

 

92,8

 

85,5

 

 

Hamburg

 

77,2

 

78,7

 

 

Hessen

 

68,6

 

64,7

 

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

61,2

 

61,4

 

 

Niedersachsen

 

60,8

 

60,5

 

 

Nordrhein-Westfalen

 

75,2

 

74,9

 

 

Rheinland-Pfalz

 

68,2

 

66,3

 

 

Saarland

 

74,8

 

69,9

 

 

Sachsen

 

65,1

 

65,2

 

 

Sachsen-Anhalt

 

66,5

 

65,7

 

 

Schleswig-Holstein

 

58,4

 

56,6

 

 

Thüringen

 

71,5

 

71,4

 

 

Deutschland

 

68,0

 

67,1

 

 

 

Quelle: Saarland, Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales; Länderumfrage bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerungszahl des Jahres 1998

 

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