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Gesundheitsministerin Kuppe: Wichtiger Schritt zu mehr Ost-West-Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung gelungen
08.11.2001, Magdeburg – 130
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 130/01
Magdeburg, den 8. November 2001
Gesundheitsministerin Kuppe: Wichtiger Schritt zu mehr Ost-West-Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung gelungen
Potsdam/Magdeburg. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) hat sich erfreut über den im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielten Kompromiss zur Korrektur am Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für ärzte und Zahnärzte geäußert.
Ministerin Kuppe sagte am Donnerstag am Rande der Sozialministerkonferenz in Potsdam: "Mit dem Vermittlungsergebnis ist ein wichtiger Schritt zu mehr Ost-West-Gerechtigkeit in der ambulanten ärztlichen Versorgung gelungen. Die Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt gewahrt. Das Vermittlungsergebnis ist insofern nicht nur ein ostdeutscher, sondern ein gesamtdeutscher Erfolg im Interesse einer finanzierbaren, qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten medizinischen Versorgung auf vergleichbarem Niveau in der gesamten Bundesrepublik.
Zum einen sichert das neue Gesetz eine Budgetsteigerung in den neuen Ländern von mindestens 170 Millionen Mark. Das von Versicherten eingezahlte Geld wird auch wirklich am jeweiligen Wohnort für die medizinische Versorgung eingesetzt.
Zum anderen öffnet das neue Gesetz den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen in den neuen Ländern einen größeren Spielraum für ihre Budgetverhandlungen. So können die Gesamtvergütungen für die ambulante medizinische Versorgung in den Jahren 2002 bis 2004 in der Gesamtsumme um bis zu sechs Prozentpunkte stärker als die Grundlohnsumme wachsen, wenn entsprechende Minderausgaben an anderer Stelle vereinbart werden. Allein Sachsen-Anhalts ambulante Versorgung könnte somit rund 70 Millionen Mark zusätzlich bekommen.
Das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips war auf Initiative Sachsen-Anhalts und anderer ostdeutscher Länder in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Ziel war eine Ost-West-Angleichung der sogenannten Kopfpauschalen. Nach dem Bundestag wird sich der Bundesrat am Freitag mit dem Vermittlungsergebnis befassen. Sachsen-Anhalt stimmt zu.
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