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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerin Kuppe: Behindertengleichstellungsgesetz baut keine Luftschlösser / Bundesweit Maßstäbe gesetzt

12.10.2001, Magdeburg – 123

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 123/01

 

Magdeburg, den 12. Oktober 2001

 

 

Sozialministerin Kuppe: Behindertengleichstellungsgesetz baut keine Luftschlösser / Bundesweit Maßstäbe gesetzt

Mageburg. Sachsen-Anhalt setzt nach den Worten von Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) mit seinem neuen Behindertengleichstellungsgesetz "bundesweit Maßstäbe". Anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes am Freitag durch den Landtag sagte die Ministerin: "Als zweites Bundesland nach Berlin macht Sachsen-Anhalt das im Grundgesetz verbriefte Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung konkreter erlebbar. Damit sind wir auch dem Bund einen Schritt voraus." Die Bundesregierung hatte jüngst erst seinen Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene vorgelegt.

Die Ministerin betonte zugleich: "Das neue Gesetz stellt eine ausgewogene Synthese aus den Entwürfen von SPD und PDS dar. Es kommt den berechtigten Wünschen der Betroffenen entgegen und verliert dennoch nicht den Blick für das Machbare. Das Gesetz baut keine Luftschlösser. Alle Beteiligten haben insoweit auch Mut im Interesse der Betroffenen bewiesen. Das neue Gesetz ist belastbar, es verspricht nichts, was nicht auch gehalten werden könnte."

Hintergrund:

Was bringt das neue Gesetz?

Die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten behinderter Menschen werden gestärkt. Dazu wird ein Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nicht nur allgemein formuliert. Vielmehr haben laut Gesetz jeder und jede Einzelne den Anspruch auf Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen. Die Positionen des Behindertenbeauftragten der Landesregierung und des Behindertenbeirates sowie des Runden Tisches für Menschen mit Behinderung als Beratungsgremien werden erstmals in einem speziellen Gesetz verbrieft und damit deutlich gestärkt. Die Umkehr der Beweislast bringt, dass nicht mehr der oder die Behinderte eine Benachteiligung nachweisen muss, sondern die Institution in der Beweispflicht ist, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am täglichen Leben möglich ist. Erstmals gibt es ein Verbandsklagerecht, so dass Behinderte auch über ihre Interessenvertretung juristisch tätig werden können.

 

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