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Strikte Auflagen auch für kleinere Veranstaltungen ? Erlass jetzt online
12.03.2020, Magdeburg – 31
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Sozialministerium hat
in einer Weisung an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Veranstaltungen
mit mehr als 1000 Teilnehmenden verboten und für kleinere Veranstaltungen
Auflagen erteilt. ?Wie gestern angekündigt: Wir erteilen klare Auflagen, um die
Gesundheit der Bevölkerung zu schützen?, sagte Gesundheitsministerin Petra
Grimm-Benne. Sie hoffe auf das Verständnis der Bevölkerung für die
Einschränkungen, die jetzt auf das öffentliche Leben zukommen.
Großveranstaltungen
müssen abgesagt werden, bei sportlichen Großveranstaltungen kommt eine
Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht. Veranstaltungen mit 500 bis
1000 Personen sollen restriktiv behandelt werden. Es sind strikte Auflagen zur
Verminderung des Infektionsrisikos zu verhängen. Bei kleineren Veranstaltung
ist eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und
welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sein, heißt es in
dem Erlass. Darüber hinaus sei auch hier eine Registrierung der Personen durch
den Veranstalter sicherzustellen.
Der
Erlass ist jetzt auch online abrufbar unter: https://lsaurl.de/dQ4K
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