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Sozialministerium: Vertrag zur
Gebäudereinigung lässt keinen Spielraum für Schwarzarbeit - Firma um Aufklärung
gebeten
29.10.2009, Magdeburg – 123
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
123/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 123/09
Magdeburg, den 29. Oktober 2009
Sozialministerium: Vertrag zur
Gebäudereinigung lässt keinen Spielraum für Schwarzarbeit - Firma um Aufklärung
gebeten
Zur Gebäudereinigung im
Sozialministerium erklärt Sprecher Holger Paech:
¿Der Vertrag zur
Gebäudereinigung im Sozialministerium lässt keinen Spielraum für Lohndumping,
Schwarzarbeit und Sozialbetrug. Die beauftragte Firma ist verpflichtet, alle
tariflichen Bestimmungen ohne Wenn und Aber einzuhalten. Der Vertrag sichert darüber
hinaus, dass mögliche Tarifsteigerungen im Reinigungsgewerbe während der
Vertragslaufzeit in voller Höhe bei der Vergütungspauschale berücksichtigt
werden. Das bedeutet: Sollte sich die Preiskalkulation der Firma auf Grund von
Tarifsteigerungen ändern, würde das Ministerium auch entsprechend mehr
bezahlen.
Das Sozialministerium nimmt die
in den Medien gespiegelten Hinweise der Gewerkschaft ernst und hat die
beauftragte Firma um Klarstellung gebeten. Bekannt ist, dass die Firma vormals erwerbslose
Frauen neu eingestellt hat und dabei offenbar auch Fördermöglichkeiten der
Bundesagentur für Arbeit nutzt. Die Firma hat darzustellen, dass die Übernahme
der Frauen gesetzes- und vertragskonform erfolgte.
Wir appellieren aber auch an
die Gewerkschaft, ihren Stil der Diskussion zu überdenken. Ein Brief an die
Ministerin ¿ aus dem Medien bereits zitieren ¿ ist bis zum heutigen Vormittag
nicht im Ministerium eingegangen. Wir sind an Aufklärung interessiert und
werden daher von uns aus offensiv Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.
Der neue Reinigungsvertrag hat
am 5. Oktober begonnen. Fünf Arbeitskräfte müssen laut Angebot und Vertrag zum
Einsatz kommen. Bei einem täglichen Arbeitseinsatz von 3,38 Stunden pro
Arbeitskraft und 6.500 Quadratmeter zu reinigender Fläche bedeutet dies, dass
jede Arbeitskraft rechnerisch 385 Quadratmeter pro Stunde reinigen kann. Laut
Bundesinnungsverband ist dies als plausibel eingeschätzt.
Das Unternehmen ist nach einer
EU-weiten Ausschreibung beauftragt worden. Zuschlag hat nicht das billigste
Angebot bekommen. Zum Zuge kam das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das
heißt: Die Firma musste nachweisen, dass sie geeignet und zuverlässig ist und
ihr Preis/Leistungs-Angebot unter Einhaltung der tariflichen Bestimmungen
realisieren kann. Dabei war von der Firma auch darzustellen, wie viele Quadratmeter
Fläche eine Kraft pro Stunde reinigen kann. Den Realitätsgehalt dieser Angaben
ist anhand von Tabellen des Bundesinnungsverbandes geprüft worden.¿
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