Menu
menu

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerium: Vertrag zur
Gebäudereinigung lässt keinen Spielraum für Schwarzarbeit - Firma um Aufklärung
gebeten

29.10.2009, Magdeburg – 123

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

123/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 123/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. Oktober 2009

 

 

 

Sozialministerium: Vertrag zur

Gebäudereinigung lässt keinen Spielraum für Schwarzarbeit - Firma um Aufklärung

gebeten

 

 

 

Zur Gebäudereinigung im

Sozialministerium erklärt Sprecher Holger Paech:

 

¿Der Vertrag zur

Gebäudereinigung im Sozialministerium lässt keinen Spielraum für Lohndumping,

Schwarzarbeit und Sozialbetrug. Die beauftragte Firma ist verpflichtet, alle

tariflichen Bestimmungen ohne Wenn und Aber einzuhalten. Der Vertrag sichert darüber

hinaus, dass mögliche Tarifsteigerungen im Reinigungsgewerbe während der

Vertragslaufzeit in voller Höhe bei der Vergütungspauschale berücksichtigt

werden. Das bedeutet: Sollte sich die Preiskalkulation der Firma auf Grund von

Tarifsteigerungen ändern, würde das Ministerium auch entsprechend mehr

bezahlen.

 

Das Sozialministerium nimmt die

in den Medien gespiegelten Hinweise der Gewerkschaft ernst und hat die

beauftragte Firma um Klarstellung gebeten. Bekannt ist, dass die Firma vormals erwerbslose

Frauen neu eingestellt hat und dabei offenbar auch Fördermöglichkeiten der

Bundesagentur für Arbeit nutzt. Die Firma hat darzustellen, dass die Übernahme

der Frauen gesetzes- und vertragskonform erfolgte.

 

Wir appellieren aber auch an

die Gewerkschaft, ihren Stil der Diskussion zu überdenken. Ein Brief an die

Ministerin ¿ aus dem Medien bereits zitieren ¿ ist bis zum heutigen Vormittag

nicht im Ministerium eingegangen. Wir sind an Aufklärung interessiert und

werden daher von uns aus offensiv Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.

 

Der neue Reinigungsvertrag hat

am 5. Oktober begonnen. Fünf Arbeitskräfte müssen laut Angebot und Vertrag zum

Einsatz kommen. Bei einem täglichen Arbeitseinsatz von 3,38 Stunden pro

Arbeitskraft und 6.500 Quadratmeter zu reinigender Fläche bedeutet dies, dass

jede Arbeitskraft rechnerisch 385 Quadratmeter pro Stunde reinigen kann. Laut

Bundesinnungsverband ist dies als plausibel eingeschätzt.

 

Das Unternehmen ist nach einer

EU-weiten Ausschreibung beauftragt worden. Zuschlag hat nicht das billigste

Angebot bekommen. Zum Zuge kam das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das

heißt: Die Firma musste nachweisen, dass sie geeignet und zuverlässig ist und

ihr Preis/Leistungs-Angebot unter Einhaltung der tariflichen Bestimmungen

realisieren kann. Dabei war von der Firma auch darzustellen, wie viele Quadratmeter

Fläche eine Kraft pro Stunde reinigen kann. Den Realitätsgehalt dieser Angaben

ist anhand von Tabellen des Bundesinnungsverbandes geprüft worden.¿

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de