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Neubesetzungen im Ausschuss für
Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung / Staatssekretärin dankt
Alwin Fürle für jahrelanges Engagement als Ausschuss-Vorsitzender
27.04.2005, Magdeburg – 58
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
058/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 058/05
Magdeburg, den 27. April 2005
Neubesetzungen im Ausschuss für
Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung / Staatssekretärin dankt
Alwin Fürle für jahrelanges Engagement als Ausschuss-Vorsitzender
Magdeburg. Der Ausschuss für
Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung hat sich neu formiert:
Sozial-Staatssekretärin Bärbel
Freudenberg-Pilster berief am Mittwoch die Mitglieder für die vierte
Amtsperiode und deren Stellvertreter. Sieben Fachleute kamen als Mitglieder neu
zu diesem Landes-Gremium hinzu.
Die Staatssekretärin dankte den
bisherigen Mitgliedern und Stellvertretern für ihre ehrenamtliche Arbeit.
Besonders würdigte sie den scheidenden Ausschuss-Vorsitzenden Dr. Alwin Fürle,
der seit Beginn im Ausschuss mitgearbeitet und in den zurückliegenden vier
Jahren die Geschicke des Ausschusses gelenkt hatte.
¿Sie haben sich konsequent und
mit großem Engagement für die Rechte und Interessen der psychisch kranken sowie
der seelisch oder geistig behinderten Menschen eingesetzt¿, sagte Frau
Freudenberg-Pilster. ¿Sie wirkten der Stigmatisierung und Entmündigung dieser
Menschen entgegen und machten auf vielfältige Weise die Öffentlichkeit mit den
Anliegen des Ausschusses vertraut. Dafür möchte ich Ihnen heute ganz herzlich
danken.¿
Den neuen Ausschuss-Mitgliedern
und -Stellvertretern wünschte die Staatssekretärin für die kommenden Jahre viel
Erfolg.
Der Ausschuss arbeitet seit
1993 und hat maßgeblich dazu beigetragen, die Versorgung psychisch kranker und
behinderter Menschen in Sachsen-Anhalt stetig weiterzuentwickeln und zu
verbessern. Zu dessen wichtigsten Anliegen gehört die gemeindenahe und
personenbezogene Versorgung, die Umsetzung der Enthospitalisierung sowie die
Schaffung zuverlässiger Kooperationsbeziehungen auf regionaler und Landesebene.
Hintergrund:
Der Ausschuss für
Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung ist rechtlich verankert
im ¿Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes
Sachsen-Anhalt¿ (PsychKG LSA) von 1992 (in § 29). Der Ausschuss prüft, ob der
oben genannte Personenkreis gesetzeskonform behandelt und betreut werden. Er
soll für deren Belange eintreten und bei der Bevölkerung Verständnis für deren
Lage wecken. Der Ausschuss bildet
Besuchskommissionen, die mindestens einmal jährlich die entsprechenden
Krankenhäuser und Einrichtungen Sachsen-Anhalts aufsuchen. Er berichtet einmal jährlich dem Landtag und
dem Ministerium über seine Tätigkeit.
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