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Landeswettbewerb "Kinder- und
familienfreundliche Gemeinde" verlängert / Minister Kley ermuntert große
Gemeinden, mitzumachen
08.11.2005, Magdeburg – 181
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
181/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 181/05
Magdeburg, den 29. Oktober 2005
Landeswettbewerb "Kinder- und
familienfreundliche Gemeinde" verlängert / Minister Kley ermuntert große
Gemeinden, mitzumachen
Magdeburg. Die Bewerbungsfrist für den
Landeswettbewerb ¿Kinder- und familienfreundliche Gemeinde¿ wird um einen Monat
verlängert. Gemeinden, die sich mit ihren familienfreundlichen Projekten
beteiligen wollen, können ihre Bewerbung noch bis zum 30. November abgeben.
Sozialminister
Gerry Kley sagte, dass damit dem Wunsch vieler Gemeinden entsprochen worden
sei. Sie hätten um eine Fristverlängerung gebeten, um ihre Unterlagen fertig
stellen zu können. ¿Bislang zeigt die Resonanz, dass viele kleine Gemeinden um
die Auszeichnung ¿Kinder- und familienfreundliche Gemeinde¿ kämpfen wollen. Da
ich weiß, wie viel auch in unseren großen Städten in Sachen
Familienfreundlichkeit läuft, kann ich diese nur noch einmal zum Mitmachen
ermuntern!¿ Unter den bisher vorliegenden Bewerbungen sind Dessau, Köthen,
Rottmersleben, Droyßig und Schopsdorf.
Jede Gemeinde in Sachsen-Anhalt
kann sich an dem Wettbewerb beteiligen. Es können Projekte, Initiativen und
Ideen eingereicht werden, die das Lebensumfeld für Familien und Kinder in der
Gemeinde verbessern, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern oder
die Kooperation zwischen den Generationen stärken. Dabei ist es unerheblich, ob
die Projekte bereits realisiert oder noch in der Planung sind. Die
Teilnahmebedingungen liegen in jeder Gemeinde vor oder können im Internet unter
www.familienfreundliches-sachsen-anhalt.de
abgerufen werden. Bewerbungsschluss ist am 30. November 2005.
Eine unabhängige Jury bewertet
die eingereichten Projekte, Initiativen und Ideen. Im Rahmen des Wettbewerbs
werden drei Preisträger in drei Kategorien ermittelt. Die Kategorien richten
sich nach der Gemeindegröße. Kategorie I umfasst Gemeinden mit unter 2.000
Einwohnern. Die Gewinner-Gemeinde erhält 5.000 Euro. Für den Erstplatzierten in
der Kategorie II (2.000 bis unter 20.000 Einwohner) gibt es 10.000 Euro und
12.500 Euro gehen an den Gewinner in der Kategorie III, in der Städte mit
20.000 und mehr Einwohnern zusammengefasst sind. Außerdem erhalten die
Preisträger die Auszeichnung ¿Kinder- und familienfreundliche Gemeinde¿.
Die Auszeichnung der Preisträger
erfolgt im Februar 2006.
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