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Pressemitteilung des Beauftragten
der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen: Sachsen-Anhalt
ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität Parkerleichterungen und
Bestandsschutz für Sonderparkgenehmigungen
10.03.2010, Magdeburg – 301
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
301/10
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 301/10
Magdeburg, den 10. März 2010
Pressemitteilung des Beauftragten
der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen: Sachsen-Anhalt
ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität Parkerleichterungen und
Bestandsschutz für Sonderparkgenehmigungen
Menschen mit zeitweiligen
erheblichen Mobilitätseinschränkungen kann in Sachsen-Anhalt auch weiterhin
eine Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen und die Nutzung von
Behindertenparkplätzen erteilt werden. Eine entsprechende Initiative des
Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Adrian Maerevoet,
wurde jetzt vom zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
umgesetzt. Der Runderlass gilt seit Monatsbeginn.
Die Parkerleichterungen gelten
für Personen, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer schweren
Operation ¿ vorübergehend ¿ für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten an
derart starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der
Lendenwirbelsäule leiden, dass sie selbstbestimmt nur noch kürzere Wege
zurücklegen können. Die außerordentliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr ist
durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Eigens dafür wurde ein nur in
Sachsen-Anhalt gültiger weißer Parkausweis eingeführt. Außerdem wurde eine
Besitzstandsregelung getroffen. Maerevoet sieht den Runderlass und die
ergänzenden Regelungen als einen gemeinsamen Erfolg. Er sei das Ergebnis
intensiver Gespräche, die er insbesondere mit dem Verkehrsministerium geführt
habe, erklärte der Beauftragte. Nach Änderung des Bundesgesetzes im Sommer 2009
hatte das Verkehrsministerium eine Sonderregelung für Sachsen-Anhalt
vorübergehend eingestellt. Der Landesbeauftragte setzte sich für eine
Anschlussregelung ein: ¿Menschen, die bisher die Sonderparkgenehmigung hatten,
müssen Bestandsschutz erhalten. Wir sollten jeden unterstützen, der noch
selbstbestimmt lebt und im Land unterwegs ist. Es gilt Barrieren abzubauen,
anstatt neue zu errichten.¿
Bei länger anhaltenden
Einschränkungen gab es bereits früher in Sachsen-Anhalt eine über die sechs
Monate hinausgehende Sonderparkgenehmigung. Außerdem sah Sachsen-Anhalt als
einziges Bundesland den Bedarf für Menschen, die eine weit öffnende Autotür
benötigen und erteilte auch ihnen die Sonderparkgenehmigung, mit der auch
Behindertenparkplätze genutzt werden durften. Jetzt können aufgrund einer
Besitzstandsregelung alle, die bis zum 28. Februar 2010 eine solche
Sonderparkgenehmigung besaßen, eine weit öffnende Autotür benötigten oder einen
Anspruch darauf hatten, diesen Ausweis beantragen. Der Landesbeauftragte
empfiehlt allen, die eine Sonderparkgenehmigung hatten und deren Verlängerung
seit Juli 2009 mit der Begründung der veränderten Rechtslage abgelehnt wurde,
umgehend bei der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung einzufordern. Auch alle
anderen Menschen mit Behinderungen, die vor dem 1. März 2010 die
Voraussetzungen für die Gewährung der Sonderparkgenehmigung erfüllten oder eine
weit öffnende Autotür benötigten, sollten sofort einen solchen Antrag stellen.
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