Menu
menu

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Pressemitteilung des Beauftragten
der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen: Sachsen-Anhalt
ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität Parkerleichterungen und
Bestandsschutz für Sonderparkgenehmigungen

10.03.2010, Magdeburg – 301

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

301/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 301/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. März 2010

 

 

 

Pressemitteilung des Beauftragten

der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen: Sachsen-Anhalt

ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität Parkerleichterungen und

Bestandsschutz für Sonderparkgenehmigungen

 

 

 

Menschen mit zeitweiligen

erheblichen Mobilitätseinschränkungen kann in Sachsen-Anhalt auch weiterhin

eine Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen und die Nutzung von

Behindertenparkplätzen erteilt werden. Eine entsprechende Initiative des

Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Adrian Maerevoet,

wurde jetzt vom zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

umgesetzt. Der Runderlass gilt seit Monatsbeginn.

 

Die Parkerleichterungen gelten

für Personen, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer schweren

Operation ¿ vorübergehend ¿ für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten an

derart starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der

Lendenwirbelsäule leiden, dass sie selbstbestimmt nur noch kürzere Wege

zurücklegen können. Die außerordentliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr ist

durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Eigens dafür wurde ein nur in

Sachsen-Anhalt gültiger weißer Parkausweis eingeführt. Außerdem wurde eine

Besitzstandsregelung getroffen. Maerevoet sieht den Runderlass und die

ergänzenden Regelungen als einen gemeinsamen Erfolg. Er sei das Ergebnis

intensiver Gespräche, die er insbesondere mit dem Verkehrsministerium geführt

habe, erklärte der Beauftragte. Nach Änderung des Bundesgesetzes im Sommer 2009

hatte das Verkehrsministerium eine Sonderregelung für Sachsen-Anhalt

vorübergehend eingestellt. Der Landesbeauftragte setzte sich für eine

Anschlussregelung ein: ¿Menschen, die bisher die Sonderparkgenehmigung hatten,

müssen Bestandsschutz erhalten. Wir sollten jeden unterstützen, der noch

selbstbestimmt lebt und im Land unterwegs ist. Es gilt Barrieren abzubauen,

anstatt neue zu errichten.¿

 

Bei länger anhaltenden

Einschränkungen gab es bereits früher in Sachsen-Anhalt eine über die sechs

Monate hinausgehende Sonderparkgenehmigung. Außerdem sah Sachsen-Anhalt als

einziges Bundesland den Bedarf für Menschen, die eine weit öffnende Autotür

benötigen und erteilte auch ihnen die Sonderparkgenehmigung, mit der auch

Behindertenparkplätze genutzt werden durften. Jetzt können aufgrund einer

Besitzstandsregelung alle, die bis zum 28. Februar 2010 eine solche

Sonderparkgenehmigung besaßen, eine weit öffnende Autotür benötigten oder einen

Anspruch darauf hatten, diesen Ausweis beantragen. Der Landesbeauftragte

empfiehlt allen, die eine Sonderparkgenehmigung hatten und deren Verlängerung

seit Juli 2009 mit der Begründung der veränderten Rechtslage abgelehnt wurde,

umgehend bei der Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung einzufordern. Auch alle

anderen Menschen mit Behinderungen, die vor dem 1. März 2010 die

Voraussetzungen für die Gewährung der Sonderparkgenehmigung erfüllten oder eine

weit öffnende Autotür benötigten, sollten sofort einen solchen Antrag stellen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de