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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
Sperrfrist: 27. September 2018 - Redebeginn
Landtagssitzung vom 27. bis 28. September 2018
TOP 9 - LT-Drs. 7/3381
Gesetzentwurf zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!!!

27.09.2018, Magdeburg – 69

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sehr

geehrte Frau Präsidentin,

 

meine

Damen und Herren Abgeordnete,

 

ich

freue mich, dass mit dem heutigen Tage die parlamentarischen Beratungen zur

Novelle des Kinderförderungsgesetzes beginnen. Und ich möchte mich an dieser

Stelle ganz ausdrücklich bei allen im Parlament und im Kabinett bedanken, die

auf dem Weg bis hierher mitgetan haben. Ein Kraftakt!

 

Wir

haben gemeinsam das Versprechen eingelöst, das wir gegeben hatten. Die Novelle

des Kinderförderungsgesetzes bringt ein Plus für Eltern, für Erzieherinnen und

für die Gemeinden.

 

Der

für mich wichtigste Baustein entlastet Familien:

 

Ø  Wir

wollen die Beitragsfreiheit ab dem 2. Kind. Keine Familie soll für mehr als ein

Kind Krippen- oder Kita-Beiträge zahlen. Gezahlt werden muss nur für das

älteste Kind. Für 10.000 Kinder werden die Beiträge entfallen.

Das entlastet Familien mit zwei, drei oder mehr Kindern ganz praktisch. Mehr

als 60.000 Geschwisterkinder profitieren davon, dass mehr Geld im

Familienbudget ist.

 

Ø  Es

bleibt beim gleichen Bildungsanspruch für alle Kinder, dieser umfasst künftig

acht Stunden. Darüber hinaus können wie bisher alle Eltern, die es benötigen,

unbürokratisch zehn Stunden Betreuungszeit in Anspruch nehmen. Die

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist und bleibt ein Markenzeichen der

Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt! Daran wird sich nichts ändern. Wer bis zu

zehn Stunden braucht, um etwa Familie und Beruf zu vereinbaren,

Familienangehörige pflegt oder eine Ausbildung macht, bekommt bis zu zehn

Stunden täglich.

 

Ø  Urlaub,

Krankheit und Fortbildungen des Fachpersonals werden künftig stärker als bisher

berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden pro Fachkraft zehn Arbeitstage

pro Jahr extra in die Personalkosten eingerechnet. Zudem wird zusätzliches

Personal in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen finanziert. Das

entspannt die Personalsituation und verbessert die Fachkraft-Kind-Quote.

 

Ø  Meine

Damen und Herren, wir kennen die Situation vor Ort, wir wissen um die enge

Personaldecke und die hohen Ausfallzeiten. Darauf muss reagiert werden! Dies

ist ein erster Schritt!

 

Ø  Wir

stärken die Rolle der Kommunen, und wir entlasten Kommunen finanziell.

 

Ø  Und

die Finanzierung des Systems wird einfacher und transparenter gestaltet. Das

Land übernimmt ab Januar 50 Prozent der Personalkosten, ab August 2019, wenn

alle Verbesserungen greifen, dann 51 Prozent. 51 Prozent deshalb, weil damit

die 10 Ausfalltage für Fortbildung, Urlaub oder Krankheit finanziert werden. 

 

Ja,

 

meine

Damen und Herren,

 

wir

werden ein gestuftes Inkrafttreten haben. Die Entlastung für die Eltern soll

zum Jahresanfang greifen, weitere Änderungen dann zum Kita-Jahr. Damit

reagieren wir auf Bitten sowohl der Kommunalen Spitzenverbände wie auch der

Liga, die Zeit für die Vorbereitungen, insbesondere auch für die

Personal-Aquise, brauchen. Das Kabinett hat dem Rechnung getragen.

 

Meine

Damen und Herren,

 

das

ist das Paket, mit dem wir an den Start gehen. Ein Paket, das sowohl mehr

Qualität als auch das Ziel Beitragsfreiheit im Blick hat.

 

Ich

weiß, manchem ist es nicht prall genug gefüllt. Ich kenne die Einwürfe: andere

schaffen Beitragsfreiheit. Warum wir nicht! Ich sage: Lesen Sie das

Kleingedruckte! Legen Sie die Landesgesetze nebeneinander! Eine Familie mit

zwei Vorschulkindern steht sich in Sachsen-Anhalt i.d.R. besser als in Berlin.

Da gibt es zwar Beitragsfreiheit, aber bis zu 90 Euro pro Kind müssen trotzdem

gezahlt werden.

 

Meine

Damen und Herren,

 

natürlich

entscheidet das Geld mit darüber was ? jetzt ? machbar ist. Das gilt für die

Kinderbetreuung, wie für alle anderen Politikbereiche auch.

 

Aber

nicht einmal, wenn wir alle finanziellen Mittel zur Verfügung hätten, die wir

uns wünschen würden, gäbe es die Möglichkeit, von jetzt auf gleich hunderte

neuer Erzieherinnen und Erzieher einzustellen. Fragen Sie mal einen

Bürgermeister, der eine Kita betreibt, oder einen freien Träger, wie schwer die

Personalgewinnung im Einzelfall sein kann. Schon die jetzt vorgesehenen

Verbesserungen brauchen einen Vorlauf.

 

Meine

Damen und Herren,

 

das

vorgelegte Gesetz entwickelt die Kinderbetreuung, die wir in Sachsen-Anhalt

haben und auf die wir stolz sein können, fort.

 

Wir

haben lange Öffnungszeiten, wir haben gut qualifiziertes Personal und wir haben

den Ganztagsanspruch für alle Kinder. Acht Stunden Bildungsanspruch ? das

entspricht einem ganzen ?Arbeitstag?. Und wenn Eltern zehn Stunden Betreuung

für ihr Kind brauchen, werden sie sie bekommen.

 

Wer

dieses Paket kennt und dennoch die Botschaft ins Land herausträgt, da würden

nur neue Probleme geschaffen ? ernsthaft: den verstehe ich nicht.

 

Die

Novelle bringt die Kinderförderung voran.

 

Parallel

wird auf Bundesebene das Gute-Kita-Gesetz beraten.

 

Ich

setze, was den klugen Einsatz der Bundesmittel angeht, wieder auf die

Kooperation: lassen Sie uns gemeinsam beraten, wofür das Geld aus Berlin

genutzt werden sollte. Und lassen Sie uns dann schauen, was unter den konkreten

Vorgaben, die der Bund aufmachen wird, möglich ist. Einen Punkt können wir, so

scheint es, schon abhaken: Die Beitragsfreiheit für Geringverdiener mit

Kinderzuschlag und Wohngeld kommt bundesweit.

 

Beitragsentlastungen,

Qualitätsverbesserung, mehr Fachkräfte, erweiterte pädagogische Angebote,

längere Öffnungszeiten.  ? Berlin wird

uns einen Katalog an Möglichkeiten vorgeben, die wir nutzen können. Und wir

werden uns im Bundesrat sehr dafür stark machen, dass es nicht nur temporäre

Hilfen sind, sondern dass der Bund dauerhaft die Länder unterstützt.

 

Der

Bundesrat hat am vergangenen Freitag bereits eine entsprechende Entschließung

gefasst, die dies aufgreift.[1]

 

Meine

Damen und Herren,

 

ich

wiederhole das gerne: bin davon überzeugt: wir gehen einen guten Weg. Lassen

Sie mich schließen, indem ich Paragraf 1 der Novelle zitierte: ?Die

Kinderbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder sowie der

Vereinbarkeit von Familie und Beruf.? 

Dem ordnet sich alles unter.

 

Ich

danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[1] Vgl.

BR-Drs. 373/1/18.

 

 

 

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