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Mehr Teilhabe: Eingliederungshilfe wird neu ausgestaltet
03.01.2020, Magdeburg – 2
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Mit
Jahresbeginn wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen neu ausgestaltet. Damit tritt die dritte von vier Stufen des
Bundesteilhabegesetzes in Kraft. ?Ich bin überzeugt, dass die neuen
Leistungen der Teilhabe zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigung in Sachsen-Anhalt führen werden?, so Petra Grimm-Benne,
Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration. Die Eingliederungshilfe für
Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen sei nicht länger eine Leistung
des Fürsorgesystems der Sozialhilfe, sondern werde zu einem modernen
Teilhaberecht weiterentwickelt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe
orientierten sich deshalb nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern
ausschließlich am individuellen Bedarf. ?Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen
mit Behinderungen wird vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt.?
Die neuen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
sind personenzentriert auszugestalten und umfassen auch in stationären
Einrichtungen ? bzw. in den besonderen Wohnformen, so lautet die neue
Begrifflichkeit ? nicht mehr die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe,
wie z.B. die Unterkunft, sondern nur noch die fachliche Leistung der Teilhabe. Mit
allen Leistungserbringern in der Eingliederungshilfe waren dazu sowohl ein
neuer Rahmenvertrag als auch Einzelverträge abzuschließen.
Der Rahmenvertrag sieht eine zweijährige Übergangszeit vor.
Bereits ab Beginn 2020 werden allerdings, die existenzsichernden Leistungen,
auf die Anspruch besteht, gesondert beschieden und an die Leistungsberechtigten
ausgezahlt. Die Überleitung der Renten auf die Sozialämter wird eingestellt,
und auch die Renten werden jetzt direkt ausgezahlt.
Die Vorbereitung der Umstellung hatte enorme Anforderungen
an alle Akteure gestellt: Zwischen den Einrichtungen und den Bewohnern sind die
Wohn- und Betreuungsverträge neu zu vereinbaren, die Bescheide für die
Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe sind von den Sozialämtern neu zu fassen
und zum 01. Januar 2020 in Kraft zu setzen.
Das Land hatte alle 9500 Leistungsberechtigten, die in besonderen
Wohnformen leben - auch in Leichter Sprache ?, angeschrieben. In zahlreichen
Konsultationen konnten die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen Betreuer zum
neuen Recht informiert werden und es wurden zahlreiche Gespräche auf allen
Ebenen mit dem Ziel der gelingenden Einführung der neuen Eingliederungshilfe
geführt.
Träger
der Eingliederungshilfe bleibt das Land, das die Landkreise und kreisfreien
Städte zur Ausführung der Leistungen wie auch bisher im Einzelfall heranzieht.
Das ist in Sachsen-Anhalt im Teilhabestärkungsgesetz gesetzlich festgelegt
worden.
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