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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Grimm-Benne: Wichtige Klarstellung aus Karlsruhe

21.11.2017, Magdeburg – 114

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Karlsruhe. Sachsen-Anhalts

Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat das heutige Urteil des

Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Zuständigkeiten bei der

Kinderbetreuung als wichtige Klarstellung begrüßt. Die Verfassungsbeschwerde

von acht Kommunen gegen die Regelungen im Landesgesetz war vollumfänglich

abgewiesen worden. ?Für die Zukunft geht es darum, das Miteinander von Land,

Landkreisen und Kommunen bei der Kinderbetreuung gut und zukunftsfest zu

gestalten, damit wir eine optimale frühkindliche Bildung erreichen können?,

sagte sie in einer ersten Reaktion. Sie setze darauf, die gefundenen

Zuständigkeiten nicht grundsätzlich zu verändern, sondern gemeinsam auf dem

eingeschlagenen Weg voran zu gehen.

 

Acht

Städte aus Sachsen-Anhalt hatten das Bundesverfassungsgericht im Wege einer

Kommunalverfassungsbeschwerde angerufen, weil sie sich in ihrem kommunalen

Selbstverwaltungsrecht beschnitten sahen. Dabei geht es  im Kern um die Frage, wer den Rechtsanspruch

der Eltern auf einen Kita-Platz für ihr Kind erfüllen muss. Seit 2013 sind das

in Sachsen-Anhalt wieder die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht mehr die

Städte und Gemeinden. Diese Veränderung, mit der die Verantwortung auf

Kreisebene gebündelt und die Fachbehörde Jugendamt gestärkt wurde, wollten sie

nicht hinnehmen.

 

Das

Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Regelung im Landesgesetz

verfassungsgemäß und eine Veränderung nicht notwendig ist. Kinderbetreuung aus

einer Hand und Qualitätssteigerung durch die Bündelung bei den Landkreisen

würden eine Zuständigkeitsverlagerung rechtfertigen. Zudem würde so eine

mögliche Interessenkollision von Gemeinden als Kita-Träger und zugleich als

Verhandlungspartner freier Träger vermieden. Grimm-Benne sagte in einer ersten

Reaktion, diese drei Punkte seien betont worden. ?Für die Klarheit bin ich dankbar.?

Man werde das Urteil jetzt in Ruhe auswerten und dann entsprechende Vorschläge

unterbreiten.

 

Sachsen-Anhalt

will das Kinderförderungsgesetz im kommenden Jahr inhaltlich überarbeiten. Im

Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Kommunen, Eltern und Erzieherinnen und

Erzieher entlastet werden sollen.  Zudem

stehen  Finanzierungsfragen auf dem

Prüfstand. ?Wir wollen transparente Lösungen, die im Miteinander aller

Beteiligten gefunden werden?, so Grimm-Benne.

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