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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Kinderbetreuung:
Ministerin Kuppe begrüßt Berliner Verständigung / Gegen einseitige
Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause

15.05.2007, Magdeburg – 50

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

050/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 050/07

 

 

 

Magdeburg, den 15. Mai 2007

 

 

 

Kinderbetreuung:

Ministerin Kuppe begrüßt Berliner Verständigung / Gegen einseitige

Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause

 

 

 

Skeptisch äußerte sich die Ministerin zu dem ins Spiel gebrachten

Modell, Familien, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, mit einem

Bargeldbetrag zu bedenken. Kuppe sagte: ¿Wenn es ein Betreuungsgeld geben soll,

dann für alle Familien. Die Familien können dann selbst entscheiden, wie sie

diese Förderung einsetzen ¿ entweder zur Begleichung von Elternbeiträgen in der

Krippe oder für die individuelle Betreuung und Förderung - etwa für einen

Musikschulbesuch, eine individuelle Sprach- oder Bewegungsförderung des Kindes.¿

 

Zudem will Kuppe sichergestellt wissen, dass das Betreuungsgeld wirklich

kindbezogen eingesetzt wird. Sie sagte: ¿Ich plädiere für zweckgebundene Gutscheine.

Dann haben wir am Besten die Gewähr, dass das Geld tatsächlich bei den Kindern

ankommt.¿

 

Mit  einem Rechtsanspruch auf

Betreuung und Frühförderung von der Geburt an und bis zum Abschluss der

sechsten Schulklasse beschreibt Sachsen-Anhalt den bundesweit größten Rahmen.

Rund 50 Prozent der Kinder bis drei Jahren und etwa 94 Prozent der Kinder von

drei bis sechs Jahren besuchen eine Tagesstätte.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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