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Kinderbetreuung:
Ministerin Kuppe begrüßt Berliner Verständigung / Gegen einseitige
Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause
15.05.2007, Magdeburg – 50
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
050/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 050/07
Magdeburg, den 15. Mai 2007
Kinderbetreuung:
Ministerin Kuppe begrüßt Berliner Verständigung / Gegen einseitige
Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause
Skeptisch äußerte sich die Ministerin zu dem ins Spiel gebrachten
Modell, Familien, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, mit einem
Bargeldbetrag zu bedenken. Kuppe sagte: ¿Wenn es ein Betreuungsgeld geben soll,
dann für alle Familien. Die Familien können dann selbst entscheiden, wie sie
diese Förderung einsetzen ¿ entweder zur Begleichung von Elternbeiträgen in der
Krippe oder für die individuelle Betreuung und Förderung - etwa für einen
Musikschulbesuch, eine individuelle Sprach- oder Bewegungsförderung des Kindes.¿
Zudem will Kuppe sichergestellt wissen, dass das Betreuungsgeld wirklich
kindbezogen eingesetzt wird. Sie sagte: ¿Ich plädiere für zweckgebundene Gutscheine.
Dann haben wir am Besten die Gewähr, dass das Geld tatsächlich bei den Kindern
ankommt.¿
Mit einem Rechtsanspruch auf
Betreuung und Frühförderung von der Geburt an und bis zum Abschluss der
sechsten Schulklasse beschreibt Sachsen-Anhalt den bundesweit größten Rahmen.
Rund 50 Prozent der Kinder bis drei Jahren und etwa 94 Prozent der Kinder von
drei bis sechs Jahren besuchen eine Tagesstätte.
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