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Entlastungen für Eltern, Fachkräfte und Kommunen geplant
10.08.2017, Magdeburg – 72
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Eltern in Sachsen-Anhalt sollen nur noch für
ein Kind Gebühren in Kindertagesstätten bezahlen. Die Elternbeiträge für die
Geschwisterkinder soll das Land ab dem 1. August 2018 übernehmen. Das sehen die
Eckpunkte für ein neues Kinderförderungsgesetz vor, die Sachsen-Anhalts
Sozialministerin Petra Grimm-Benne heute vorgestellt hat. ?Das ist eine ganz
praktische familienpolitische Entlastung, selbst bei Familien mit zwei Kindern
kann das bis zu 2.000 Euro im Jahr Entlastung bedeuten?, sagte Grimm-Benne. Die
Entlastung für Familien sei einer von drei zentralen Bausteinen der geplanten
Änderungen. ?Es geht um ein Plus für Kinder, Fachkräfte und die Kommunen.?
Sachsen-Anhalts Kinderförderungsgesetz muss
bis zum Jahresende novelliert werden, die Finanzierungsregelungen sind zu
überarbeiten. Das hat das Landesverfassungsgericht festgelegt. Um diese Frist
halten zu können, müsse der Entwurf spätestens im Oktober in den Landtag
eingebracht werden, sagte die Ministerin. Die notwendigen Abstimmungen im
Vorfeld würden aktuell vorbereitet.
Das Ministerium reagiert mit der Novelle
zudem auf erste Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Kita-Evaluierung, aus der
hervorgeht, dass die Zahl der Krankentage der Fachkräfte in den Einrichtungen
in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. ?Wir haben versprochen,
Ausfallzeiten in die vom Land gezahlten Pauschalen einzubeziehen. Damit
beginnen wir?, so Grimm-Benne. Zehn Krankheitstage sollen ab dem Start des
nächsten Kindergartenjahres eingerechnet werden.
Zudem sollen die Gemeinden entlastet werden.
Grimm-Benne: ?Die Evaluierung zeigt: Es werden mehr Kinder betreut, und sie
werden vor allem auch länger betreut. Darauf reagieren wir.? Die Neuberechnung
der Landespauschalen soll auf Grundlage der tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten
von Kindern erfolgen. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes zum
Betreuungsumfang zeigen: 29,5 Millionen in 2018 und 35 Millionen Euro in 2019
stehen den Kommunen zusätzlich zu. Auf die Anhebung hätten die Gemeinden nach §
12 (4) KiFöG einen Anspruch, so die Ministerin.
Grimm-Benne verwies auf die gemeinsame
Verantwortung von Gemeinden, Landkreisen und Land bei der Gestaltung und
Finanzierung der Kinderbetreuung. Die Landkreise und Gemeinden hätten hier
einen entscheidenden Part.
Im Rahmen der Novelle ist geplant, diese
Verantwortungsgemeinschaft zwischen Gemeinden, Landkreisen, Land und Trägern
behutsam neu zu gestalten und die Rolle der Gemeinden zu stärken. Grimm-Benne:
?Damit kommen wir den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nach und setzen
Empfehlungen der Kita-Evaluierung um.? Die Ministerin verwies zudem darauf,
dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeitsfragen beim KiFöG
noch aussteht. ?Die Hoffnung, dass bis zum Beginn dieses notwendigen Abstimmungsprozesses
auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, hat sich leider nicht
erfüllt. Der Termin für die Entscheidung ist weiter offen.?
Grimm-Benne sagte, der Dialog über die geplanten Veränderungen habe
begonnen und werde in den kommenden Wochen weiter geführt. Wenn die
Entscheidung aus Karlsruhe vorliege, werde die Vorlage vor diesem Hintergrund
nochmals geprüft.
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