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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Entlastungen für Eltern, Fachkräfte und Kommunen geplant

10.08.2017, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Eltern in Sachsen-Anhalt sollen nur noch für

ein Kind Gebühren in Kindertagesstätten bezahlen. Die Elternbeiträge für die

Geschwisterkinder soll das Land ab dem 1. August 2018 übernehmen. Das sehen die

Eckpunkte für ein neues Kinderförderungsgesetz vor, die Sachsen-Anhalts

Sozialministerin Petra Grimm-Benne heute vorgestellt hat. ?Das ist eine ganz

praktische familienpolitische Entlastung, selbst bei Familien mit zwei Kindern

kann das bis zu 2.000 Euro im Jahr Entlastung bedeuten?, sagte Grimm-Benne. Die

Entlastung für Familien sei einer von drei zentralen Bausteinen der geplanten

Änderungen. ?Es geht um ein Plus für Kinder, Fachkräfte und die Kommunen.?

 

Sachsen-Anhalts Kinderförderungsgesetz muss

bis zum Jahresende novelliert werden, die Finanzierungsregelungen sind zu

überarbeiten. Das hat das Landesverfassungsgericht festgelegt. Um diese Frist

halten zu können, müsse der Entwurf spätestens im Oktober in den Landtag

eingebracht werden, sagte die Ministerin. Die notwendigen Abstimmungen im

Vorfeld würden aktuell vorbereitet.

 

Das Ministerium reagiert mit der Novelle

zudem auf erste Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Kita-Evaluierung, aus der

hervorgeht, dass die Zahl der Krankentage der Fachkräfte in den Einrichtungen

in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. ?Wir haben versprochen,

Ausfallzeiten in die vom Land gezahlten Pauschalen einzubeziehen. Damit

beginnen wir?, so Grimm-Benne. Zehn Krankheitstage sollen ab dem Start des

nächsten Kindergartenjahres eingerechnet werden.

 

Zudem sollen die Gemeinden entlastet werden.

Grimm-Benne: ?Die Evaluierung zeigt: Es werden mehr Kinder betreut, und sie

werden vor allem auch länger betreut. Darauf reagieren wir.? Die Neuberechnung

der Landespauschalen soll auf Grundlage der tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten

von Kindern erfolgen. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes zum

Betreuungsumfang zeigen: 29,5 Millionen in 2018 und 35 Millionen Euro in 2019

stehen den Kommunen zusätzlich zu. Auf die Anhebung hätten die Gemeinden nach §

12 (4) KiFöG einen Anspruch, so die Ministerin.

 

Grimm-Benne verwies auf die gemeinsame

Verantwortung von Gemeinden, Landkreisen und Land bei der Gestaltung und

Finanzierung der Kinderbetreuung. Die Landkreise und Gemeinden hätten hier

einen entscheidenden Part.

 

Im Rahmen der Novelle ist geplant, diese

Verantwortungsgemeinschaft zwischen Gemeinden, Landkreisen, Land und Trägern

behutsam neu zu gestalten und die Rolle der Gemeinden zu stärken. Grimm-Benne:

?Damit kommen wir den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nach und setzen

Empfehlungen der Kita-Evaluierung um.? Die Ministerin verwies zudem darauf,

dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeitsfragen beim KiFöG

noch aussteht. ?Die Hoffnung, dass bis zum Beginn dieses notwendigen Abstimmungsprozesses

auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, hat sich leider nicht

erfüllt. Der Termin für die Entscheidung ist weiter offen.?

 

Grimm-Benne sagte, der Dialog über die geplanten Veränderungen habe

begonnen und werde in den kommenden Wochen weiter geführt. Wenn die

Entscheidung aus Karlsruhe vorliege, werde die Vorlage vor diesem Hintergrund

nochmals geprüft.

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