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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Ministerin Kuppe:
Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif

27.04.2007, Magdeburg – 42

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

042/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 042/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. April 2007

 

 

 

Ministerin Kuppe:

Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif

 

Sachsen-Anhalts

Fleischhygienegesetz wird geändert. Das hat Gesundheits- und Sozialministerin

Dr. Gerlinde Kuppe am Donnerstag im Landtag angekündigt. Zugleich betonte sie

die Notwendigkeit einer lückenlosen Qualitätskontrolle im Interesse eines

wirksamen Verbraucherschutzes. Kuppe sagte: ¿Eine lückenlose Qualitätskontrolle

ist kein Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil.¿

 

Im Folgenden die Rede der Ministerin im Landtag im Rahmen der Aussprache

zum Fleischhygienegesetz (TOP 10, LT-Drucksache 5/634)

 

¿Verbraucherschutz ist zum

Nulltarif nicht zu haben. Ich stehe zu einem starken Verbraucherschutz in

Sachsen-Anhalt! Dazu gehört eine lückenlose Qualitätskontrolle unserer

Nahrungsmittel. Es gilt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor

Gesundheitsgefahren zu schützen. Denn eines darf man nicht vergessen, jede

Lücke in der Lebensmittelkontrolle kann leider zu einer Einladung zur

Unterwanderung, zum Missbrauch werden. Erinnern wir uns nur an die Tonnen von

Gammelfleisch, die vor noch nicht allzu langer Zeit das Vertrauen der

Verbraucherinnen und Verbraucher stark erschüttert haben. Deshalb ist es

richtig, dass wir, im engen Zusammenschluss mit den anderen Bundesländern und

den anderen Mitgliedsstaaten der EU, sehr genau hinschauen, unter welchen

Bedingungen das Lebensmittel Fleisch verarbeitet wird.

 

Was machen  unsere Tierärztinnen und Tierärzte bei der

Fleischkontrolle konkret? Sie begutachten die lebenden Tiere, die zur

Schlachtung vorgesehen sind. Unter anderem werden die Tiere auf Trichinen,

Medikamentenrückstände und Seuchen untersucht. Es gilt zu ergründen, ob das

Tier gesund und stressfrei gehalten wurde, um eine optimale

Lebensmittelqualität zu erzielen. Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist kein

Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil!

 

Deshalb ist es so wichtig, dass

europaweit gleiche Standards gelten, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Mit

der Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher

Vorschriften im Dezember 2004 hier im Landtag - kurz Ausführungsgesetz genannt

- ist das damalige Richtlinienrecht der EU in Sachsen-Anhalt umgesetzt worden.

 

Mittlerweile ist das

Richtlinienrecht dem Verordnungsrecht gewichen. Diesem Übergang, also den neuen

EU-Vorschriften, werden wir noch in diesem Jahr mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes

Rechung tragen.

 

Zwei wesentliche Kernpunkte der

Gesetzgebung zum Ausführungsgesetz waren 2004 die

 

·

Erhebung kostendeckender Gebühren und

 

·

das rückwirkende In-Kraft-Treten des Gesetzes über

einen Zeitraum von zwölf Jahren.

 

Die Erhebung kostendeckender

Gebühren ist als ein Grundsatz des allgemeinen Verwaltungshandelns anzusehen

und schafft die notwendige haushalterische Sicherheit für die unteren Verwaltungsbehörden

bei der Erfüllung der amtlichen Aufgaben.

 

Bei der Rückwirkungsklausel

wurde der gesamte Zeitraum erfasst, für den im EU-Recht eine kostendeckende Gebührenerhebung

festgeschrieben ist. Das geschah aus Gründen der Rechtssicherheit.

 

Wenn ein Zeitraum von zwölf

Jahren im Bezug auf eine Rückwirkung auch immens erscheinen mag, so ist doch

eines zu beachten: Die Unternehmen haben in den angestrengten Widerspruchs- und

Klageverfahren nie einen Vertrauensschutz auf einen Gebühreneinbehalt erzielt.

Sie waren nicht gehindert, Rücklagen zu bilden, um bei Gebührennachforderungen

eventuelle Gefährdungen abzuwenden.

 

Von Seiten der Wirtschaft wird

weiterhin auch das Argument angebracht, dass die Gebührenspanne so groß sei

bzw. die im EU-Recht vorgesehene Mindestgebühr in Sachsen-Anhalt in

Einzelfällen um ein mehrfaches überschritten wird.  Den erhobenen Gebühren müssen allerdings

nachvollziehbare Kalkulationen zugrunde liegen, die fachaufsichtlich geprüft

werden.

 

Die Änderung des

Ausführungsgesetzes von 2004 ist ein Erfordernis der neuen Rechtssetzung der EU

auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und der hier notwendigen Gebührenerhebung.

 

 

In Vorbereitung dieses

Gesetzgebungsverfahrens werden wir die derzeitige Gesetzespraxis evaluieren und

die Erkenntnisse in die Erarbeitung der Novelle einfließen lassen.¿

 

 

 

Impressum:

 

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Soziales

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