Pressemitteilungen
Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Ministerin Kuppe:
Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif
27.04.2007, Magdeburg – 42
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
042/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 042/07
Magdeburg, den 26. April 2007
Ministerin Kuppe:
Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif
Sachsen-Anhalts
Fleischhygienegesetz wird geändert. Das hat Gesundheits- und Sozialministerin
Dr. Gerlinde Kuppe am Donnerstag im Landtag angekündigt. Zugleich betonte sie
die Notwendigkeit einer lückenlosen Qualitätskontrolle im Interesse eines
wirksamen Verbraucherschutzes. Kuppe sagte: ¿Eine lückenlose Qualitätskontrolle
ist kein Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil.¿
Im Folgenden die Rede der Ministerin im Landtag im Rahmen der Aussprache
zum Fleischhygienegesetz (TOP 10, LT-Drucksache 5/634)
¿Verbraucherschutz ist zum
Nulltarif nicht zu haben. Ich stehe zu einem starken Verbraucherschutz in
Sachsen-Anhalt! Dazu gehört eine lückenlose Qualitätskontrolle unserer
Nahrungsmittel. Es gilt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor
Gesundheitsgefahren zu schützen. Denn eines darf man nicht vergessen, jede
Lücke in der Lebensmittelkontrolle kann leider zu einer Einladung zur
Unterwanderung, zum Missbrauch werden. Erinnern wir uns nur an die Tonnen von
Gammelfleisch, die vor noch nicht allzu langer Zeit das Vertrauen der
Verbraucherinnen und Verbraucher stark erschüttert haben. Deshalb ist es
richtig, dass wir, im engen Zusammenschluss mit den anderen Bundesländern und
den anderen Mitgliedsstaaten der EU, sehr genau hinschauen, unter welchen
Bedingungen das Lebensmittel Fleisch verarbeitet wird.
Was machen unsere Tierärztinnen und Tierärzte bei der
Fleischkontrolle konkret? Sie begutachten die lebenden Tiere, die zur
Schlachtung vorgesehen sind. Unter anderem werden die Tiere auf Trichinen,
Medikamentenrückstände und Seuchen untersucht. Es gilt zu ergründen, ob das
Tier gesund und stressfrei gehalten wurde, um eine optimale
Lebensmittelqualität zu erzielen. Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist kein
Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil!
Deshalb ist es so wichtig, dass
europaweit gleiche Standards gelten, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Mit
der Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher
Vorschriften im Dezember 2004 hier im Landtag - kurz Ausführungsgesetz genannt
- ist das damalige Richtlinienrecht der EU in Sachsen-Anhalt umgesetzt worden.
Mittlerweile ist das
Richtlinienrecht dem Verordnungsrecht gewichen. Diesem Übergang, also den neuen
EU-Vorschriften, werden wir noch in diesem Jahr mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes
Rechung tragen.
Zwei wesentliche Kernpunkte der
Gesetzgebung zum Ausführungsgesetz waren 2004 die
·
Erhebung kostendeckender Gebühren und
·
das rückwirkende In-Kraft-Treten des Gesetzes über
einen Zeitraum von zwölf Jahren.
Die Erhebung kostendeckender
Gebühren ist als ein Grundsatz des allgemeinen Verwaltungshandelns anzusehen
und schafft die notwendige haushalterische Sicherheit für die unteren Verwaltungsbehörden
bei der Erfüllung der amtlichen Aufgaben.
Bei der Rückwirkungsklausel
wurde der gesamte Zeitraum erfasst, für den im EU-Recht eine kostendeckende Gebührenerhebung
festgeschrieben ist. Das geschah aus Gründen der Rechtssicherheit.
Wenn ein Zeitraum von zwölf
Jahren im Bezug auf eine Rückwirkung auch immens erscheinen mag, so ist doch
eines zu beachten: Die Unternehmen haben in den angestrengten Widerspruchs- und
Klageverfahren nie einen Vertrauensschutz auf einen Gebühreneinbehalt erzielt.
Sie waren nicht gehindert, Rücklagen zu bilden, um bei Gebührennachforderungen
eventuelle Gefährdungen abzuwenden.
Von Seiten der Wirtschaft wird
weiterhin auch das Argument angebracht, dass die Gebührenspanne so groß sei
bzw. die im EU-Recht vorgesehene Mindestgebühr in Sachsen-Anhalt in
Einzelfällen um ein mehrfaches überschritten wird. Den erhobenen Gebühren müssen allerdings
nachvollziehbare Kalkulationen zugrunde liegen, die fachaufsichtlich geprüft
werden.
Die Änderung des
Ausführungsgesetzes von 2004 ist ein Erfordernis der neuen Rechtssetzung der EU
auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und der hier notwendigen Gebührenerhebung.
In Vorbereitung dieses
Gesetzgebungsverfahrens werden wir die derzeitige Gesetzespraxis evaluieren und
die Erkenntnisse in die Erarbeitung der Novelle einfließen lassen.¿
Impressum:
Ministerium für Gesundheit und
Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de