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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

?Es darf keinen Generalverdacht geben? / Gesundheitsminister Bischoff gegen Gruppendiskriminierung bei Blutspende

21.02.2013, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Rede von Gesundheitsminister

Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 21 / Abbau von

gruppenbezogener Diskriminierung im Bezug auf Blutspende-Regelungen / Fraktion Bündnis

90/Die Grünen

 

 

 

Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Wenn es um Blutspende geht, dann

steht an erster Stelle natürlich der Gesundheitsschutz. Bluttransfusionen

müssen unbedenklich und frei von Krankheiten sein.

 

 

 

Dafür wird viel getan: Der

Gesundheitszustand von Blutspendern wird überprüft, das Blut wird getestet, Fragebögen

sind auszufüllen. Das Personal ist qualifiziert und wird auch fortlaufend weitergebildet.

Blutspendeeinrichtungen müssen kontrollieren und dokumentieren.

 

 

 

Sehr viele Menschen in

Sachsen-Anhalt sind auf Spenderblut angewiesen. Regelmäßig wird daher von

Blutspendediensten und Kliniken zum Spenden aufgerufen. Menschen, die sich

bereit erklären, ihr Blut für die Behandlungen Kranker zu spenden, werden

händeringend gesucht.

 

 

 

Ein genereller Ausschluss bestimmter

Personengruppen von der Blutspende sollte daher gut überlegt sein.

 

 

 

Vor der Blutabnahme muss jeder

Spender eine ärztliche Voruntersuchung durchlaufen, bei der neben einer Vielzahl

von messbaren Vitalparametern auch Risikofaktoren festgestellt werden. Dazu

gehören Auslandsaufenthalte in Regionen mit erhöhtem Infektionsrisiko,

infektiöse Vorerkrankungen sowie Fragen nach häufig wechselnden Sexualpartnern

und Partnerinnen sowie Tätigkeiten als männliche oder weibliche Prostituierte.

Bei männlichen Spendern steht außerdem die Frage nach männlichen Sexualpartnern

an.

 

 

 

Die derzeit geltenden Richtlinien

zur Gewinnung von Blut von Bundesärztekammer und Paul-Ehrlich-Institut stellen

homo- und bisexuelle Männer in eine ähnliche Risikogruppe wie Drogenabhängige,

Prostituierte und Strafgefangene. Ihnen wird die Möglichkeit zur Blutspende

verwehrt.

 

 

 

Ohne Frage soll die größtmögliche Sicherheit von Blutspenden

gewährleistet werden. Dennoch stellt der pauschale Ausschluss von homosexuellen

Männern von der Blutspende einen Generalverdacht her. Ein Ausschluss von Männern, die mit anderen Männern Sex haben, rührt aus  der Tatsache, dass in den späten 80er Jahren

gehäuft HIV durch Blutprodukte übertragen wurde. Damals hat die Gesellschaft

kompromisslos reagiert, um jedes mögliche Risiko auszuschalten. Der Sicherheit

der Empfänger von Blutprodukten wurde absolute Priorität eingeräumt - auch um

den Preis, dass viele Menschen ungerechtfertigt ausgeschlossen werden.

 

 

 

Wir sind aber nicht mehr in den 1980er Jahren, wir sind im

Jahr 2013. Die Tests auf HIV-Antikörper sind heute äußerst zuverlässig. Daher stellt

sich berechtigt die Frage, ob weiterhin ein Dauerausschluss von homosexuellen

Männern gerechtfertigt ist. Interessanterweise wurde

die genannte Richtlinie zur Gewinnung von Blut zuletzt im Jahr 2010 geändert,

ohne dabei jedoch auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen. Das heißt, dass

nach wie vor eine Diskriminierung von homosexuellen Männern vorliegt.

 

 

 

Diese nach wie vor bestehende

Diskriminierung hat bereits im Dezember vergangenen Jahres im Landtag von Nordrhein-Westfalen

zu Diskussionen geführt. Die dortige Landesregierung steht der Abschaffung der

Diskriminierung homosexueller Männer positiv gegenüber und wird sich im März im

Rahmen einer Sozialausschusssitzung weiter mit diesem Thema beschäftigen.

 

 

 

Nicht allein in Deutschland, auch in

anderen Ländern Europas und darüber hinaus gibt es zu diesem Thema eine

lebhafte Diskussion. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Ein gutes

Beispiel bietet Italien: Dort können homosexuelle Männer schon seit 2001

offiziell Blut spenden. Ein sprunghafter Anstieg von HIV-infizierten

Blutspenden wurde nicht festegestellt. In Spanien, Australien und Südafrika hingegen

gelten Regelungen, die homosexuelle Männer befristet von einer Blutspende

zurückstellen. Hier wird aber sexuelle Enthaltsamkeit teils über Jahre hinweg verlangt.

Das nenne ich unrealistisch.

 

 

 

Ich bin der Auffassung, dass sexuelle Präferenzen nicht

darüber entscheiden dürfen, ob Blut gespendet werden darf oder nicht. Daher

sollten Blutspender nicht nach der Zugehörigkeit zu Risikogruppen, sondern

explizit nach dem Risikoverhalten gefragt werden. Es darf keinen

Generalverdacht geben.

 

 

 

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