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Arbeitsmarktprogramm für
behinderte Menschen wird umgesetzt
06.04.2010, Magdeburg – 15
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
015/10
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 015/10
Magdeburg, den 6. April 2010
Arbeitsmarktprogramm für
behinderte Menschen wird umgesetzt
Das
Programm zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen auf dem
Arbeitsmarkt wird umgesetzt. Die ersten acht Vereinbarungen zwischen dem
Sozialministerium und den Trägern der Grundsicherung wurden geschlossen.
Geplant ist, mit allen 21 Trägern der Grundsicherung eine derartige
Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Das Sozialministerium investiert dafür
bis Ende 2012 acht Millionen Euro.
Sozialminister
Norbert Bischoff unterzeichnete am Dienstag in Halberstadt Verwaltungsvereinbarungen
mit den drei Trägern der Grundsicherung für den gesamten Landkreis Harz. Es
handelt sich um ein Gesamtbudget von rund 1,4 Millionen Euro. Bischoff sagte: ¿Das
Programm soll die Chancen von Menschen mit Behinderungen,
die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen,
erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für
Menschen mit Behinderung zu schaffen. Denn Arbeit bedeutet Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben.¿
Die
erste Vereinbarung wurde im Herbst vergangenen Jahres mit der ARGE SGB II
Wittenberg geschlossen. Es folgten Vereinbarungen in den Landkreisen
Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis und Saalekreis. Weitere Abschlüsse befinden
sich in Abstimmung.
Laut der Vereinbarung
erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt
haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt
einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gefördert wird die Beschäftigung
von jungen, schwerbehinderten Menschen bis zum 30. Lebensjahr, von
Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen im Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt, von schwerbehinderten, langzeitarbeitslosen Menschen
ab dem 55. Lebensjahr sowie von schwerbehinderten, alleinerziehenden,
langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.
Eingliederungszuschüsse
des Trägers der Grundsicherung können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land
aufgestockt werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent
des Arbeitsentgelts möglich, wobei die ARGE 70 Prozent und das Land bis zu 30
Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich
um zehn Prozent abgesenkt.
Nach Ablauf der ersten
drei Jahre ist je nach Zielgruppe für maximal weitere drei Jahre eine Förderung
allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf Antrag des
Arbeitgebers erbracht. Der Antrag ist spätestens einen Tag vor der Einstellung
zu stellen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen
Träger der Grundsicherung am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten.
Das besondere
Engagement von Unternehmen für Menschen mit Behinderung wird in diesem Jahr mit
dem Preis ¿Pro Engagement¿ ausgezeichnet. Neben privaten und öffentlichen
Arbeitgebern mit mehr als 20 Beschäftigten können sich auch kleinere Firmen bis
23. April bewerben. Es winken Prämien in drei Kategorien von je 20.000 Euro. Die
Wettbewerbskriterien und Bewerbungsunterlagen sind unter www.pro-engagement.Sachsen-Anhalt.de
veröffentlicht.
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