Pressemitteilungen
Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Silvesterfeuerwerk
Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein
27.12.2010, Magdeburg – 115
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 115/10
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 115/10
Magdeburg, den 27. Dezember 2010
Silvesterfeuerwerk
Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein
Zum Jahreswechsel gibt es viele Traditionen ¿ eine ist das
Silvesterfeuerwerk. Pyrotechnische Artikel gibt es in der Zeit von Mittwoch bis
Freitag (29. bis 31. Dezember) zu kaufen.
Damit Groß und Klein Freude am Silvesterfeuerwerk haben, muss vor
leichtsinnigem oder unsachgemäßem Umgang gewarnt werden. Bei aller Freude,
niemand sollte vergessen: In den Feuerwerkskörpern befindet sich Sprengstoff.
Das Angebot ist groß. Achten Sie auf die Kennzeichnung. Denn eine offizielle
Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt wirklich getestet und damit zugelassen
ist.
Folgende Hinweise sind beim Kauf und Abbrennen zu beachten:
Es dürfen nur Gegenstände gekauft und abgebrannt werden, deren
Sicherheit getestet ist. Das zeigt das CE-Zeichen und
eine Nummer (z.B. ¿CE¿, ¿0589-F2-0001¿, ¿BAM-F2-0001¿) oder die BAM-Kennzeichnung (z.B. ¿BAM-PII-0001¿). Das BAM-Zeichen bedeutet, dass eine Zulassung durch die
Bundesanstalt für Materialforschung und ¿prüfung
(BAM) erfolgt ist. Wichtig: Die Kennzeichnung
bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern
nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.
Silvesterfeuerwerk darf allein von Personen gekauft und abgebrannt
werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Davon ausgenommen sind lediglich
Gegenstände mit der Kennzeichnung ¿F1¿ oder ¿PI¿. Diese dürfen bereits von
Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.
Das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen mit ¿F2¿ oder ¿PII¿ in
den genannten Nummern (Kategorie 2 bzw. Klasse II) ist allein am Silvestertag
und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.
Weiterhin ist zu beachten:
·
Gekaufte Feuerwerkskörper an einem sicheren und für
Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahren.
·
Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und unbedingt
einhalten.
·
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Klasse II nur
im Freien verwenden.
·
Angegebene Sicherheitsabstände einhalten.
·
Beim Zünden von Raketen darauf achten, dass Bäume,
Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände
nicht in der Nähe sind.
·
Pyrotechnik nicht in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und
Fachwerkhäusern zünden.
·
Feuerwerkskörper vom Erdboden und nicht vom Balkon
aus zünden oder herunter werfen.
·
Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder
Briefkästen sind keine Zielobjekte.
·
Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den
Boden gesteckt werden.
·
Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen
oder am Körper tragen.
·
So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals
zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.
Kinder über Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können,
informieren und besonders beaufsichtigen.
Impressum:
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de