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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Arbeitsminister Bischoff: Öffentlich geförderte Beschäftigung wichtig / Zeit für erneuten Bundesratsvorstoß nicht reif

21.02.2013, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Rede des

Arbeitsministers Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 25 ?Öffentlich

geförderte Beschäftigung neu gestalten? / Fraktion DIE LINKE 

 

Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!

 

Die Diskussion zum Thema ?Öffentlich geförderte

Beschäftigung? und deren Ausgestaltung begleitet uns bereits seit den 90er

Jahren. Öffentlich geförderte Beschäftigung hat in diesem Zeitraum Höhen und

Tiefen erlebt.

 

 

 

Wir alle wissen, dass es zuletzt im Zuge der

Instrumentenreform im Jahre 2011 noch einmal erhebliche Einschnitte bei den

gesetzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von öffentlich geförderter

Beschäftigung gegeben hat. Seitdem werden diese nicht mehr als eine aktive

Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gefördert, sondern ausschließlich aus

der steuerfinanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende. Grundsätzlich stehen

zwei Maßnahmetypen zur öffentlich geförderten Beschäftigung bereit: Das sind

erstens die Arbeitsgelegenheiten, also die sogenannten Ein-Euro-Jobs, sowie

zweitens die Bezuschussung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse im Rahmen des

Paragrafen 16e. Beiden Regelungen ist gemein, dass sie in der Umsetzung erheblichen

Restriktionen unterliegen, unter anderem der, dass Personen lediglich für

maximal zwei Jahre in einem Rahmenzeitraum von fünf Jahren an diesen Maßnahmen

partizipieren dürfen.

 

 

 

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Lage

auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt in den zurückliegenden Jahren insgesamt

positiv entwickelt hat. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist rückläufig.

Es muss aber auch festgestellt werden, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen

selbst bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung relativ konstant bei 30

Prozent geblieben ist.

 

 

 

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungstrends

und der sich verschärfenden Fach- und Arbeitskräftesituation besteht hier

Handlungsbedarf, um Arbeitskräftepotenziale für die Zukunft erschließen zu

können. Es bedarf insbesondere wirksamer Instrumente, um Integrationshemmnisse

wie fachliche Defizite sowie gesundheitliche und soziale Probleme abzubauen.

Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten, zu stärken

oder auch wiederherzustellen.

 

 

 

Öffentlich geförderte Beschäftigung ist dabei ein

notwendiges Instrument. Um die Wirksamkeit der öffentlich geförderten

Beschäftigung zu erhöhen, bedarf es jedoch auch einer längerfristigen und die

individuellen Problemlagen berücksichtigenden Integrationsbegleitung.

 

 

 

Diese komplexe Herangehensweise wird von uns seit Ende des

vorherigen Jahres im Programm ?Familien stärken ? Perspektiven eröffnen?

erprobt. Im Fokus des Programms stehen insbesondere junge arbeitslose Alleinerziehende

und Arbeitslose aus jungen Familien. Sie werden unterstützt und begleitet, um

die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehenden Hemmnisse zu bewältigen und sich

über eine öffentlich geförderte Beschäftigung neue berufliche Chancen zu

eröffnen. Dabei wird die öffentlich geförderte Beschäftigung in

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Sowohl

die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgeber werden während der

Beschäftigungsphase durch sogenannte Familienintegrationscoaches begleitet.

 

 

 

Ziel ist einerseits, Stabilität und Ausdauer der zuvor

Arbeitslosen in der Erwerbsarbeit zu stärken und Rückfälle in vorherige

Verhaltensweisen und Problemmuster zu vermeiden. Andererseits geht es darum,

Arbeitgeber dabei zu unterstützen, die Potenziale auch von eher

arbeitsmarktfernen Personen zu erkennen und für das Unternehmen zu erschließen.

Wir sehen in diesem komplexen Ansatz der Arbeitsförderung einen tragfähigen

Weg, zusätzlich Potenzial erschließen zu können.

 

 

 

Ich halte also öffentlich geförderte Beschäftigung,

insbesondere auch mit entsprechenden Begleitmaßnahmen, grundsätzlich für ein

geeignetes Instrument, Langzeitarbeitslosigkeit auch in Sachsen-Anhalt zu

verringern und soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe durch

Beschäftigung zu fördern. Allerdings bedarf es für einen wirkungsvollen Einsatz

verlässlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch die Sicherung der

Finanzierung. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei, dass wir Regelungen

brauchen, die uns erlauben, Mittel der Grundsicherung ? also einer passiven

Leistung ? die wir durch Finanzierung öffentlich geförderter

sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze einsparen, in einem bestimmten

Umfang wieder zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze einzusetzen. Auch müssen

wir über qualitative Anforderungen reden.

 

 

 

Die Länder Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg

und Rheinland-Pfalz haben mit ihrem Entschließungsantrag ?Öffentlich geförderte

Beschäftigung neu gestalten? eben diese Rahmenbedingungen und qualitative

Anforderungen formuliert und in den Bundesrat eingebracht.

 

 

 

Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE weicht nur in

wenigen Punkten von den Inhalten des eben genannten Antrags ab. Dies betrifft

insbesondere die Forderung nach einer voll sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigung. Damit werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Damit wird erreicht, dass bei erneuter Arbeitslosigkeit die Unterstützung nicht

mehr steuerfinanziert erfolgt, sondern über das reguläre System der

Arbeitslosenversicherung. Auch will die Fraktion DIE LINKE Regelungen zur

Zusätzlichkeit der Angebote, die andere Arbeit auch im sozialen Bereich nicht

be- oder verhindert. Gerade dieser Punkt impliziert jedoch die Gefahr der

Schaffung arbeitsmarktferner Beschäftigungsverhältnisse. Aus diesem Grunde

sollte bei der Bezuschussung der Lohnkosten grundsätzlich auf das Prinzip des

Minderleistungsausgleichs abgestellt werden, der allen Arbeitgebern gewährt

werden kann, die Arbeitslose mit entsprechend geminderter Leistungsfähigkeit beschäftigen.

Unter dieser Bedingung wäre dann ein gleichberechtigter Zugang von allen

Arbeitgebern zu öffentlich geförderter Beschäftigung eröffnet.

 

 

 

Unterm Strich muss festgehalten werden: Der

Entschließungsantrag der Länder zur Ausgestaltung der öffentlich geförderten

Beschäftigung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Und auch auf Seiten der

Bundesregierung gibt es bislang in dieser Richtung keine Bewegung. Insofern

sehe ich für eine erfolgreiche Durchsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene

trotz der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat derzeit  kaum eine Chance.

 

 

 

Ich freue mich daher sehr über den Alternativantrag der

Regierungsfraktionen, der den Fokus nicht allein auf eine erneute Behandlung

des Themas auf Bundesebene richtet, sondern auch unsere derzeitigen Bemühungen

auf Landesebene in den Blick nimmt und diese unterstützt. Wir sind selbst sehr

gespannt, welche Erfolge wir mit unserem Ansatz im Programm ?Familien stärken?

erreichen können und ich bin sehr gerne bereit darüber auch detailliert im

Ausschuss zu berichten.

 

 

 

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