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Landeszuweisung für Kinderbetreuung fließt weiter ungekürzt an Landkreise und kreisfreie Städte
19.03.2020, Magdeburg – 46
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Sachsen-Anhalts
Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat ausdrücklich begrüßt, das sich mehrere
Kommunen im Land entschieden haben, keine Elternbeiträge für Kindertagesstätten
zu erheben, solange die Kitas wegen der Corona-Krise geschlossen sind. Ob das
Land dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen übernehmen könne, werde
geprüft. Nach bisheriger Einschätzung gebe es dafür keine Rechtsgrundlage.
Grimm-Benne
stellte klar, dass das Land jedenfalls seinen Anteil an der Finanzierung der
Kindertagesstätten weiter zu hundert Prozent zahlt, soweit diese Notbetreuung
anbieten und damit auch ihr Personal weiter vorhalten müssen. Das
Sozialministerium habe heute in einem Schreiben an die Jugendämter
klargestellt, dass der Landesanteil an den Kita-Kosten ungekürzt an die
Landkreise fließt. Das Land gehe dabei von einer ebenso uneingeschränkten
Zahlungspflicht der Landkreise und kreisfreien Städten sowie den Gemeinden aus,
heißt es in dem Schreiben.
Eine Beauftragung
Dritter mit der Notversorgung sei ausgeschlossen, wird betont. Träger, die
keine Notbetreuung zur Verfügung stellen, oder Einrichtungen, die die Betreuung
von Kindern unzulässiger Weise auf Dritte übertragen haben, erhalten für die
entsprechende Zeit keine Zuschüsse von Land und Landkreis.
Die
Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen,
die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen
die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine
Gebührensatzung fest.
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