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?Gute-KiTa-Vertrag? für Sachsen-Anhalt: Fachkräfte-Pakt und Eltern-Entlastung
23.08.2019, Magdeburg – 59
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bundesfamilienministerin
Dr. Franziska Giffey, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und
Sozialministerin Petra Grimm-Benne haben heute den Vertrag zur Umsetzung des
Gute-KiTa-Gesetzes für Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz
investiert der Bund bis 2022 rund 140 Mio. Euro für die Kinderbetreuung in
Sachsen-Anhalt. Damit können ein Fachkräfte-Pakt geschnürt,
Kindertageseinrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf personell
unterstützt und Eltern weiter entlastet werden.
Bundesfamilienministerin
Giffey
sagte bei der Unterzeichnung in den Franckeschen Stiftungen zu Halle:
?Sachsen-Anhalt setzt auf Fachkräfte und das sind gute Nachrichten für die
Kinder in der frühkindlichen Bildung. Ich freue mich, dass das Land einen
Fachkräfte-Pakt geschnürt hat. Das passt hervorragend zur Fachkräfteoffensive
des Bundes, mit der wir die Länder zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz dabei
unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Parallel dazu in
weniger Gebühren zu investieren, erleichtert die Teilhabe aller Kinder, unabhängig
vom Geldbeutel der Eltern. Mit Sachsen-Anhalt starten wir in die zweite Hälfte
der Vertragsunterzeichnungen. Im Herbst sollen alle Verträge geschlossen sein,
so dass das Geld dann fließen kann.?
Ministerpräsident
Reiner Haseloff betonte: "Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits eine
hervorragende Kinderbetreuung. Bei uns können Eltern ihren Beruf ausüben und
dabei ihre Kinder gut betreut wissen. Die Bundesmittel werden wir dafür nutzen,
die Qualität in unseren Kitas weiter zu verbessern und die Eltern bei den
Gebühren erneut zu entlasten. Damit garantieren wird eine hervorragende Bildung
und ein gutes Aufwachsen für unsere Kinder. Das ist eine Investition in die
Zukunft der Kinder und damit eine Investition in die Zukunft unseres
Landes."
Sozialministerin
Petra Grimm-Benne
sagte: "Ich bin sehr dankbar, dass Franziska Giffey die Idee vom
Gute-KiTa-Gesetz in die Realität umgesetzt hat. Es hilft uns, die frühkindliche
Bildung in Sachsen-Anhalt noch besser zu machen. Wir brauchen gut qualifizierte
Erzieherinnen und Erzieher, und wir brauchen dringend mehr Berufsnachwuchs!
Diese Themen gehen wir an. Wir investieren in Ausbildung und Qualifizierung von
Fachkräften und unterstützen die Landkreise, über pädagogische
Fachberatung
die Qualität in den Einrichtungen vor Ort weiter zu steigern. Bei der
Elternentlastung schaffen wir den nächsten, großen Schritt.?
Das Gute-KiTa-Gesetz:
Mit
dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5
Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der
Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.
Die
Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber
jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Die Länder
entscheiden darum selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden
soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie
das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils
eingesetzten Landesmittel ergänzt.
Die
Bundesregierung hat darüber hinaus im Ergebnis der Kommission gleichwertige
Lebensverhältnisse beschlossen, dass der Bund sich auch über 2022 hinaus an der
Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Deutschland beteiligt.
Die Details zum
Gute-KiTa-Vertrag mit Sachsen-Anhalt
Mit
den rund 140 Millionen Euro, die aus den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes nach
Sachsen-Anhalt fließen, werden im Land ? gemäß des Vertrages ? Schwerpunkte in
folgenden Handlungsfeldern gesetzt:
Fachkraft-Kind-SchlüsselKindertageseinrichtungen
mit besonderen Bedarfen bekommen zusätzliches Personal. Es geht um mindestens
135 zusätzliche Stellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wo
konkret vor Ort unterstützt werden soll.
Fachkräftesicherung
und ?gewinnung
Sachsen-Anhalt
schnürt einen Fachkräfte-Pakt. Erstens: Die Schulgeldfreiheit für die
Ausbildung an Berufsfachschulen mit den Fachrichtungen Kinderpflege und
Sozialassistenz sowie an Fachschulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik in
privater Trägerschaft wird rückwirkend zum Schuljahresstart 2019/20 kommen. Zweitens:
Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung von insgesamt 200
Fachschülerinnen/-schülern zu Erzieherinnen/Erziehern wird gefördert. Drittens:
Um die Erzieherausbildung für Quereinsteiger/-innen attraktiver zu machen, soll
ab 2020 die Vergütung für das 600stündige Vorpraktikum für drei Jahrgänge der
Quereinsteiger/-innen übernommen werden. Viertens: Damit Schülerinnen
und Schüler in den Einrichtungen gut unterstützt und fachgerecht angeleitet
werden können, müssen Fachkräfte qualifiziert werden. Sachsen-Anhalt unterstützt
das durch Freistellung für die Praxisanleitung und Finanzierung ihrer
Qualifizierung.
Entlastung der Eltern
von Gebühren
In
Sachsen-Anhalt zahlen Eltern seit Januar 2019 nur noch für das älteste Kind,
wenn zwei oder mehr Geschwister in Krippe oder Kindergarten betreut werden.
Diese Regelung wird ausgeweitet. Ab 2020 entfallen auch für das älteste Kind in
Kindertagesbetreuung die Beiträge, wenn ein älteres Geschwisterkind den
Schulhort besucht. Es muss dann nur noch der Hortbeitrag gezahlt werden. Zudem
werden durch die mit dem ?Gute-KiTa-Gesetz? beschlossene Änderung des § 90 SGB
VIII bereits ab dem 1. August 2019 Eltern auf Antrag beitragsfrei gestellt, die
einen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben oder andere Sozialleistungen
beziehen.
Weitere
Informationen zum Gute-KiTa-Gesetz finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
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