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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

?Gute-KiTa-Vertrag? für Sachsen-Anhalt: Fachkräfte-Pakt und Eltern-Entlastung

23.08.2019, Magdeburg – 59

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bundesfamilienministerin

Dr. Franziska Giffey, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und

Sozialministerin Petra Grimm-Benne haben heute den Vertrag zur Umsetzung des

Gute-KiTa-Gesetzes für Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz

investiert der Bund bis 2022 rund 140 Mio. Euro für die Kinderbetreuung in

Sachsen-Anhalt. Damit können ein Fachkräfte-Pakt geschnürt,

Kindertageseinrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf personell

unterstützt und Eltern weiter entlastet werden.

 

Bundesfamilienministerin

Giffey

sagte bei der Unterzeichnung in den Franckeschen Stiftungen zu Halle:

?Sachsen-Anhalt setzt auf Fachkräfte und das sind gute Nachrichten für die

Kinder in der frühkindlichen Bildung. Ich freue mich, dass das Land einen

Fachkräfte-Pakt geschnürt hat. Das passt hervorragend zur Fachkräfteoffensive

des Bundes, mit der wir die Länder zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz dabei

unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Parallel dazu in

weniger Gebühren zu investieren, erleichtert die Teilhabe aller Kinder, unabhängig

vom Geldbeutel der Eltern. Mit Sachsen-Anhalt starten wir in die zweite Hälfte

der Vertragsunterzeichnungen. Im Herbst sollen alle Verträge geschlossen sein,

so dass das Geld dann fließen kann.?

 

Ministerpräsident

Reiner Haseloff betonte: "Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits eine

hervorragende Kinderbetreuung. Bei uns können Eltern ihren Beruf ausüben und

dabei ihre Kinder gut betreut wissen. Die Bundesmittel werden wir dafür nutzen,

die Qualität in unseren Kitas weiter zu verbessern und die Eltern bei den

Gebühren erneut zu entlasten. Damit garantieren wird eine hervorragende Bildung

und ein gutes Aufwachsen für unsere Kinder. Das ist eine Investition in die

Zukunft der Kinder und damit eine Investition in die Zukunft unseres

Landes."

 

Sozialministerin

Petra Grimm-Benne

sagte: "Ich bin sehr dankbar, dass Franziska Giffey die Idee vom

Gute-KiTa-Gesetz in die Realität umgesetzt hat. Es hilft uns, die frühkindliche

Bildung in Sachsen-Anhalt noch besser zu machen. Wir brauchen gut qualifizierte

Erzieherinnen und Erzieher, und wir brauchen dringend mehr Berufsnachwuchs!

Diese Themen gehen wir an. Wir investieren in Ausbildung und Qualifizierung von

Fachkräften und unterstützen die Landkreise, über pädagogische

 

Fachberatung

die Qualität in den Einrichtungen vor Ort weiter zu steigern. Bei der

Elternentlastung schaffen wir den nächsten, großen Schritt.?

 

Das Gute-KiTa-Gesetz:

 

Mit

dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5

Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der

Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

 

Die

Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber

jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Die Länder

entscheiden darum selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden

soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie

das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils

eingesetzten Landesmittel ergänzt.

 

Die

Bundesregierung hat darüber hinaus im Ergebnis der Kommission gleichwertige

Lebensverhältnisse beschlossen, dass der Bund sich auch über 2022 hinaus an der

Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Deutschland beteiligt.

 

Die Details zum

Gute-KiTa-Vertrag mit Sachsen-Anhalt

 

Mit

den rund 140 Millionen Euro, die aus den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes nach

Sachsen-Anhalt fließen, werden im Land ? gemäß des Vertrages ? Schwerpunkte in

folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

 

Fachkraft-Kind-SchlüsselKindertageseinrichtungen

mit besonderen Bedarfen bekommen zusätzliches Personal. Es geht um mindestens

135 zusätzliche Stellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wo

konkret vor Ort unterstützt werden soll.

 

Fachkräftesicherung

und ?gewinnung

 

Sachsen-Anhalt

schnürt einen Fachkräfte-Pakt. Erstens: Die Schulgeldfreiheit für die

Ausbildung an Berufsfachschulen mit den Fachrichtungen Kinderpflege und

Sozialassistenz sowie an Fachschulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik in

privater Trägerschaft wird rückwirkend zum Schuljahresstart 2019/20 kommen. Zweitens:

Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung von insgesamt 200

Fachschülerinnen/-schülern zu Erzieherinnen/Erziehern wird gefördert. Drittens:

Um die Erzieherausbildung für Quereinsteiger/-innen attraktiver zu machen, soll

ab 2020 die Vergütung für das 600stündige Vorpraktikum für drei Jahrgänge der

Quereinsteiger/-innen übernommen werden. Viertens: Damit Schülerinnen

und Schüler in den Einrichtungen gut unterstützt und fachgerecht angeleitet

werden können, müssen Fachkräfte qualifiziert werden. Sachsen-Anhalt unterstützt

das durch Freistellung für die Praxisanleitung und Finanzierung ihrer

Qualifizierung.

 

Entlastung der Eltern

von Gebühren

 

In

Sachsen-Anhalt zahlen Eltern seit Januar 2019 nur noch für das älteste Kind,

wenn zwei oder mehr Geschwister in Krippe oder Kindergarten betreut werden.

Diese Regelung wird ausgeweitet. Ab 2020 entfallen auch für das älteste Kind in

Kindertagesbetreuung die Beiträge, wenn ein älteres Geschwisterkind den

Schulhort besucht. Es muss dann nur noch der Hortbeitrag gezahlt werden. Zudem

werden durch die mit dem ?Gute-KiTa-Gesetz? beschlossene Änderung des § 90 SGB

VIII bereits ab dem 1. August 2019 Eltern auf Antrag beitragsfrei gestellt, die

einen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben oder andere Sozialleistungen

beziehen.

 

 

 

Weitere

Informationen zum Gute-KiTa-Gesetz finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

 

 

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