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Neue Richtlinie für Jugendarbeit bringt Verbesserungen
04.01.2019, Magdeburg – 2
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalt stärkt mit der neuen Richtlinie zur Jugendarbeit die Arbeit
der Jugendverbände und verbessert die Förderung der landesweit tätigen
Jugendbildungsreferentinnen und -referenten. Der Förderbetrag ermöglicht tarifgerechte
Bezahlung und wird künftig regelmäßig an Tarifsteigerungen angepasst. ?Damit
wird der Grundsatz Guter Arbeit auch in der Jugendarbeit umgesetzt?, so
Sozialministerin Petra Grimm-Benne.
Gefördert werden
können über die Richtlinie landesweit ausgerichtete Maßnahmen, die junge
Menschen bestärken, das gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten. Die
Richtlinie sei in einem gemeinsamen Diskussionsprozess mit dem Kinder- und
Jugendring Sachsen-Anhalt sowie den Trägern der internationalen Jugendarbeit
vorbereitet worden, betonte Grimm-Benne. ?Wir haben uns im Vorfeld intensiv
ausgetauscht, um die tatsächlichen Bedürfnisse in der Jugendarbeit zu
berücksichtigen.?
So werden landesweit tätigen Jugendverbänden künftig unabhängig von
ihrer Struktur die gleichen Fördermöglichkeiten eingeräumt. Bisher war entscheidend,
ob es sich um Verbände mit oder ohne Geschäftsstellen handelte. Zudem werden
bei Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit die Förderbeträge angehoben und
an den Kinder- und Jugendplan des Bundes angepasst. Eine weitere Veränderung
erleichtert die Jahresplanung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
und der Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen und Jugendleiterinnen und
-leitern.
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