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Arbeitsmarktprogramm für
behinderte Menschen erzielt erste Erfolge
07.08.2009, Magdeburg – 96
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
096/09
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 096/09
Magdeburg, den 7. August 2009
Arbeitsmarktprogramm für
behinderte Menschen erzielt erste Erfolge
Das seit Januar dieses Jahres bestehende Programm zur besseren
Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt erzielt erste Erfolge.
Seit Programmstart wurden 20 schwerbehinderte Menschen in Arbeit vermittelt.
Das Sozialministerium investiert in das gesamte Programm bis Ende 2011 drei
Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichabgabe. Davon ist bisher rund eine
halbe Million Euro eingesetzt worden. Das Projekt wird gemeinsam mit der
Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt umgesetzt.
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Die Ergebnisse stärken
unser Ziel, mehr Menschen mit Behinderung außerhalb von Werkstätten für
behinderte Menschen eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt zu geben.
Außerdem werden arbeitslose junge Schwerbehinderte unter 25 Jahren unterstützt.
Das sind zwei wichtige Bausteine zur Chancengleichheit der Menschen mit
Behinderungen.¿
¿Das ist eine super Zwischenbilanz für eine so schwierige Personengruppe¿,
betonte Kay Senius, Chef der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der
Bundesagentur für Arbeit. Er ergänzte: ¿Die Vermittlung von schwerbehinderten
Jugendlichen und behinderten Menschen aus Werkstätten bereitet uns oft große
Probleme. In Sachsen-Anhalt haben wir für diese Personen mit dem neuen Programm
einen großen Schritt in die richtige Richtung auf dem schwierigen Weg in den
Arbeitsmarkt getan. Ohne engagierte Arbeitgeber ist dies aber nicht möglich.¿
Einer, der von diesem Programm profitiert, ist der 24 Jahre alte
Christian Zoske aus Oehrenfeld. Der von Geburt an Schwerbehinderte
hat seit 1. Juli einen unbefristeten Arbeitsvertrag
als Bürokraft im Bürgerzentrum Thale. Zoske
sagte: ¿Ich habe nie aufgegeben und um einen Arbeitsplatz gekämpft. Es
ist wie ein Sechser im Lotto für mich.¿ Zoske kann
sich ausschließlich mit Hilfe eines Elektrorollstuhls fortbewegen.
Laut
der Vereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit erhalten Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie
Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen und
sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Die zukünftigen Beschäftigten müssen
dazu vorher Arbeitslosengeld I bezogen oder ohne Sozialleistungen von der
Agentur für Arbeit betreut worden sein. Eingliederungszuschüsse der
Arbeitsagentur können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt
werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von maximal 100 Prozent des
Arbeitsentgelts möglich, wobei die Agentur für Arbeit 70 Prozent und das Land
30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung
jährlich um zehn Prozent abgesenkt.
Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal weitere drei Jahre
eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf
Antrag des Unternehmens erbracht. Ansprechpartner sind die Agenturen für Arbeit
am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten.
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