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Gesundheitsministerin Kuppe
begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung/Medizinische Versorgung wird
nachhaltig verbessert
29.08.2008, Magdeburg – 120
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
120/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 120/08
Magdeburg, den 30. August 2008
Gesundheitsministerin Kuppe
begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung/Medizinische Versorgung wird
nachhaltig verbessert
Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat die Einigung des
Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zur Anhebung der Ärzte-Honorare begrüßt. ¿18 Jahre nach der
Einheit ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer wahren Ost-West-Angleichung
gelungen", erklärte Kuppe in Magdeburg. Sie betonte: ¿Nutznießer sind die
Versicherten. Die medizinische Versorgung in den neuen Ländern und damit auch
in Sachsen-Anhalt kann nachhaltig verbessert werden. Dafür haben sich die
Menschen wiederholt eingesetzt.¿ Allen müsse nunmehr aber auch klar sein, dass
eine bessere Versorgung auch mehr Geld koste. Dies muss im System der
gesetzlichen Krankenversicherung geschultert werden.
Kuppe erwartet, dass sich nunmehr auch mehr junge Ärztinnen und Ärzte für
eine Niederlassung in den neuen Ländern und Sachsen-Anhalt entscheiden. ¿Die
Niederlassung im Osten wird attraktiver. Damit sind die Honoraranpassungen auch
ein Baustein gegen Ärztemangel und damit gegen lange Warteschlangen vor den
Praxen. Daran haben alle Versicherten ein Interesse.¿
Die wesentlichen gesetzlichen
Vorgaben für die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Vergütung werden ab dem
Jahr 2009 fristgerecht umgesetzt.
Als wesentliche Ergebnisse sind
zu nennen:
· Das
Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern wird an
das höhere Bundesniveau angeglichen. Sie erreichen einen überproportionalen
Honoraranstieg.
· Bestimmte
ärztliche Leistungen (z. B. Notdienst, allgemeine Schmerztherapie)
unterliegen nicht der Mengensteuerung. Im Rahmen der Prävention, des ambulanten
Operierens oder der belegärztlichen Behandlung soll die Bewertung im
Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angehoben werden.
· Die
Vergütung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird ebenfalls
angehoben.
· Die
Vergütung der Ärztinnen und Ärzte wird nach den Versorgungsbereichen ¿Hausarzt¿
und ¿Facharzt¿ getrennt. Damit werden Umverteilungen zwischen diesen
Arztgruppen vermieden.
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