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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheitsministerin Kuppe
begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung/Medizinische Versorgung wird
nachhaltig verbessert

29.08.2008, Magdeburg – 120

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

120/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 120/08

 

 

 

Magdeburg, den 30. August 2008

 

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe

begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung/Medizinische Versorgung wird

nachhaltig verbessert

 

 

 

Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat die Einigung des

Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen

Bundesvereinigung zur Anhebung der Ärzte-Honorare begrüßt. ¿18 Jahre nach der

Einheit ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer wahren Ost-West-Angleichung

gelungen", erklärte Kuppe in Magdeburg. Sie betonte: ¿Nutznießer sind die

Versicherten. Die medizinische Versorgung in den neuen Ländern und damit auch

in Sachsen-Anhalt kann nachhaltig verbessert werden. Dafür haben sich die

Menschen wiederholt eingesetzt.¿ Allen müsse nunmehr aber auch klar sein, dass

eine bessere Versorgung auch mehr Geld koste. Dies muss im System der

gesetzlichen Krankenversicherung geschultert werden.

 

Kuppe erwartet, dass sich nunmehr auch mehr junge Ärztinnen und Ärzte für

eine Niederlassung in den neuen Ländern und Sachsen-Anhalt entscheiden. ¿Die

Niederlassung im Osten wird attraktiver. Damit sind die Honoraranpassungen auch

ein Baustein gegen Ärztemangel und damit gegen lange Warteschlangen vor den

Praxen. Daran haben alle Versicherten ein Interesse.¿

 

Die wesentlichen gesetzlichen

Vorgaben für die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Vergütung werden ab dem

Jahr 2009 fristgerecht umgesetzt.

 

Als wesentliche Ergebnisse sind

zu nennen:

 

· Das

Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern wird an

das höhere Bundesniveau angeglichen. Sie erreichen einen überproportionalen

Honoraranstieg. 

 

· Bestimmte

ärztliche Leistungen (z. B. Notdienst, allgemeine Schmerztherapie)

unterliegen nicht der Mengensteuerung. Im Rahmen der Prävention, des ambulanten

Operierens oder der belegärztlichen Behandlung soll die Bewertung im

Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angehoben werden.

 

· Die

Vergütung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird ebenfalls

angehoben.

 

· Die

Vergütung der Ärztinnen und Ärzte wird nach den Versorgungsbereichen ¿Hausarzt¿

und ¿Facharzt¿ getrennt. Damit werden Umverteilungen zwischen diesen

Arztgruppen vermieden.

 

·

 

· Impressum:

 

· Ministerium

für Gesundheit und Soziales

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