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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen ? Techniker Krankenkasse und Ministerium stellen neuen Leitfaden vor

25.02.2015, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Mit

dem Titel "Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" haben die

Techniker Krankenkasse und das Ministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch

in Magdeburg einen neuen Leitfaden zur Früherkennung von Vernachlässigung und

Misshandlung vorgestellt. Die dritte Auflage des erstmals im Jahr 1999

erschienenen und jetzt komplett überarbeiteten Ratgebers wendet sich nicht nur

an Ärztinnen und Ärzte, sondern zusätzlich jetzt auch an Zahnärztinnen und

Zahnärzte.

 

 

 

Der

in Zusammenarbeit mit der Allianz für Kinder des Landes Sachsen-Anhalt und mit

Unterstützung des Ministeriums für Inneres und Sport, der Ärztekammer, der

Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie des Gesundheitsamtes Magdeburg erstellte

Leitfaden soll Medizinerinnen und Mediziner dabei unterstützen, Symptome von

Gewalt und Vernachlässigung schnell zweifelsfrei zu identifizieren. Zugleich

enthält die Broschüre rechtliche Hinweise und Tipps, was und vor allem mit

welchen Kooperationspartnern zu tun ist, wenn es einen begründeten Verdacht der

Kindesmisshandlung gibt.

 

 

 

Sozialminister

Norbert Bischoff dankte der Techniker Krankenkasse für die Kooperation beim

Thema Kinderschutz. Zugleich hob er das Landesengagement in diesem Themenfeld

hervor. So hat das Land seit 2005 gut 1.500 Kinderschutzfachkräfte

qualifiziert, die in den Jugendämtern sowie bei Trägern der Jugendhilfe wie

etwa in Kindertagesstätten tätig werden. Zugleich hat das Sozialministerium den

Aufbau Lokaler Netzwerke für Kinderschutz forciert und fachlich unterstützt.

Bischoff erinnerte zugleich daran, dass Sachsen-Anhalt mit dem Aufbau eines

Netzes von Familienhebammen 2006 bundesweit zu den Vorreitern gehört habe. Mit

dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 war die Steuerung in kommunale Hände zu

geben. Aktuell sind 41 Fachkräfte tätig. Bischoff sagte: ?Der Staat und die

gesamte Gesellschaft ? also jeder Bürger und jede Bürgerin von

Sachsen-Anhalt  - sind gefordert, Kinder und Jugendliche vor Gewalt,

Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Niemand darf wegsehen oder

weghören, wenn Kindern und Jugendlichen Unrecht geschieht.? 

 

Wie

Jens Hennicke, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt anlässlich der

Vorstellung des Leitfadens unterstrich, ist dieser ein wesentlicher Bestandteil

des Engagements der Kasse zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit in

Sachsen-Anhalt. ?Rund jeder siebente TK-Versicherte im Bundesland ist noch

keine 15 Jahre alt. Daher liegt uns die Gesundheit von Heranwachsenden

besonders am Herzen. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise in Kooperation

mit dem Kultusministerium im Schuljahr 2011/2012 die Initiative "Mobbingfreie

Schule-Gemeinsam Klasse sein!" auf den Weg gebracht und unterstützen bereits

seit mehreren Jahren gesundheitsfördernde Projekte an Kindergärten und Schulen.

Der jetzt aktualisierte Leitfaden soll dazu beitragen, die auch bei Fachleuten bestehenden

Informationsdefizite abzubauen, um dann im Bedarfsfall sachgerecht reagieren zu

können", so Hennicke der eine ?große Diskrepanz? zwischen Gesetzeslage,

die ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern garantiert, und der

Lebenswirklichkeit sieht. Beispiele aus den letzten Tagen und Wochen belegen

erneut, dass Ohrfeigen und Schläge nur eine Form der Gewalt sind. Nicht selten

müssen Jungen und Mädchen auch seelische Verletzungen in Form von beleidigenden

Beschimpfungen, Demütigungen, Missachtung und Vernachlässigung erdulden.

 

 

 

Die

Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt weist für das Jahr

2014 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Fallzahlen bei Misshandlungen

sowie dem sexuellen Missbrauch von Kindern und bei der Verletzung der Fürsorge-

und Erziehungspflicht auf. Demnach wurden 533 Fälle von sexuellem Missbrauch

sowie 171 Misshandlungsdelikte registriert. Im Jahr 2013 waren es 450 Fälle von

sexuellem Missbrauch sowie 155 Fälle von Misshandlung. Die Aufklärungsquote ist

in beiden Kriminalitätsbereichen hoch. Sie liegt bei knapp 90 Prozent im

Bereich sexueller Missbrauch sowie gut 97 Prozent bei Kindesmisshandlung. Wegen

verletzter Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde 2014 in 103 Fällen ermittelt,

lediglich zwei Vorwürfe konnten letztlich nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden.

 

 

 

 

Mit

den Folgen von körperlicher und sexueller Misshandlung sowie psychischer Gewalt

und Vernachlässigung sieht sich Professor Doktor Rüdiger Lessig, Direktor des

Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Halle, in seiner täglichen

Arbeit konfrontiert. Der Mediziner, der die Erstellung des Leitfadens fachlich

unterstützt hat, verwies darauf, dass rechtsmedizinische Untersuchungen in

Fällen von Kindeswohlgefährdung dazu beitragen können, dass erforderliche

Dokumentationen für anschließende Strafverfahren zur Verfügung stehen. Lessig:

?Dies kann im Einzelfall nicht nur zur Überführung eines Tatverdächtigen,

sondern auch zur Entlastung von Beschuldigten beitragen, die diesem Vorwurf

ausgesetzt sind. Die Informationen über die zulässigen und notwendigen Abläufe

sind für die klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, aber auch Zahnärztinnen und

Zahnärzte, sehr wichtig und hilfreich. Daher begrüße ich die Aktualisierung des

Leitfadens ausdrücklich!" 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der

Leitfaden wird mit einer Startauflage von zunächst 4.500  Exemplaren

erscheinen. Er ist zugleich im Internet auf den Seiten der TK unter www.tk.de/lv-sachsenanhalt

 

sowie

auf der Startseite des Sozialministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de zu finden.

 

 

 

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