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Ferienjobs - so wird das Taschengeld richtig aufgebessert
27.06.2013, Magdeburg – 21
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Ferienzeit bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler auch ?Jobben?
gehen, um die Ferienkasse zu füllen. Doch für viele Jugendliche ist nicht nur
das selbstverdiente Geld wichtig, sondern sie wollen schon einmal ins künftige
Berufsleben hineinschnuppern. Es werden so erste Erfahrungen gesammelt, die bei
der späteren Berufswahl wichtig sein können. Jedoch sollten sowohl die
Jugendlichen selbst, als auch die Arbeitgeber wissen, was bei einem Ferienjob
nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz alles zu beachten ist.
Deshalb hier die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick:
·
Schülerinnen und Schüler können während der Ferien eine
Beschäftigung aufnehmen, sobald sie 15
Jahre alt sind.
·
Bis zum Abschluss der Vollzeitschulpflicht
(in Sachsen-Anhalt 9 Jahre) dürfen sie insgesamt max. 4 Wochen im Jahr, 40
Stunden in der Woche und 8 Stunden am Tag arbeiten. Nach Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht ist die Ferienarbeit nicht mehr gesetzlich auf vier Wochen
im Jahr begrenzt.
·
Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche.
Schülerinnen und Schüler dürfen nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends beschäftigt werden. Die Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen
ist grundsätzlich verboten.
·
Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.
·
Untersagt ist auch die Arbeit am Fliessband, wo sich die Bezahlung
nach der geleisteten Arbeitsmenge bzw. Stückzahl richtet (Akkordarbeit).
·
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen
so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei ihrer Tätigkeit vor
gesundheitlichen Gefahren geschützt sind.
·
Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schülerinnen und Schüler über die Unfall-
und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur
Abwendung dieser Gefahren unterweisen.
·
Jeder Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die
Schülerinnen und Schüler während des Ferienjobs über den Arbeitgeber
versichert.
Ausführliche Informationen zum Thema Ferienjobs sind im
Internet auf den Arbeitsschutzseiten des Landesamtes für
Verbraucherschutz zu finden.
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