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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Das Jugendarbeitsschutzgesetz
macht keine Ferien


17.07.2007, Magdeburg – 84

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

084/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 084/07

 

 

 

Magdeburg, den 17. Juli 2007

 

 

 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

macht keine Ferien

 

 

 

 

Magdeburg. Mit Beginn der Ferien sind viele Schülerinnen und Schüler auf der Suche

nach einem Ferienjob. Das füllt die Ferienkasse und die Schülerinnen und

Schüler bekommen erste Einblicke in das Berufsleben. Allerdings gibt es beim

Arbeiten in den Ferien auch einiges zu beachten. Das Ministerium für Gesundheit

und Soziales weist darauf hin, dass nicht nur während der Berufsausbildung,

sondern auch im Rahmen eines Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler die

Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten.

 

Jugendliche dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn

sie mindestens 15 Jahre alt sind. Insgesamt dürfen sie vier

Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen

überlassen. Die Arbeitszeit darf 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche

prinzipiell nicht übersteigen; Pausen zählen dabei nicht mit.

 

Grundsätzlich gilt die

5-Tage-Woche. Eine Beschäftigung darf nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr

erfolgen. Vom Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss

eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.

Jugendliche aller Altersstufen dürfen grundsätzlich nicht mit

Akkordarbeit und mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen

generell bei der Arbeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sein. Das ist

Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme

über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung unterweist.

 

Jeder Unternehmer ist

pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des

Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Beiträge zu den

Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schülerinnen und

Schüler nicht an.

 

Ausführliche Informationen zum

Thema Ferienjobs finden Sie unter http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/publikationen/Ferienjobs2003.pdf.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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