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Das Jugendarbeitsschutzgesetz
macht keine Ferien
17.07.2007, Magdeburg – 84
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
084/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 084/07
Magdeburg, den 17. Juli 2007
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
macht keine Ferien
Magdeburg. Mit Beginn der Ferien sind viele Schülerinnen und Schüler auf der Suche
nach einem Ferienjob. Das füllt die Ferienkasse und die Schülerinnen und
Schüler bekommen erste Einblicke in das Berufsleben. Allerdings gibt es beim
Arbeiten in den Ferien auch einiges zu beachten. Das Ministerium für Gesundheit
und Soziales weist darauf hin, dass nicht nur während der Berufsausbildung,
sondern auch im Rahmen eines Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler die
Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten.
Jugendliche dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn
sie mindestens 15 Jahre alt sind. Insgesamt dürfen sie vier
Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen
überlassen. Die Arbeitszeit darf 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche
prinzipiell nicht übersteigen; Pausen zählen dabei nicht mit.
Grundsätzlich gilt die
5-Tage-Woche. Eine Beschäftigung darf nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr
erfolgen. Vom Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss
eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.
Jugendliche aller Altersstufen dürfen grundsätzlich nicht mit
Akkordarbeit und mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen
generell bei der Arbeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sein. Das ist
Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme
über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung unterweist.
Jeder Unternehmer ist
pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des
Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Beiträge zu den
Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schülerinnen und
Schüler nicht an.
Ausführliche Informationen zum
Thema Ferienjobs finden Sie unter http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/publikationen/Ferienjobs2003.pdf.
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