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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Sachsen-Anhalt schafft Voraussetzung für
Umsetzung von EU-Recht / Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in
Sachsen-Anhalt erfolgt durch DEKRA und TÜV Nord
12.08.2005, Magdeburg – 132
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
132/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 132/05
Magdeburg, den 12. August 2005
Sachsen-Anhalt schafft Voraussetzung für
Umsetzung von EU-Recht / Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in
Sachsen-Anhalt erfolgt durch DEKRA und TÜV Nord
Magdeburg . Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat
in dieser Woche die Voraussetzungen für die Einführung der digitalen
Kontrollgeräte zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen
Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit der Ausgabe der Fahrer-,
Unternehmens- und Werkstattkarten zur Bedienung der Kontrollgeräte wurden die
DEKRA Automobil GmbH und die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co KG betraut. Die
Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe erfolgte im Wege der Beleihung. Nur die Kontrollkarten für
Polizei und Gewerbeaufsicht werden durch das Technische Polizeiamt verteilt.
Sachsen-Anhalt geht damit den gleichen Weg wie Baden-Württemberg, Bayern und
Sachsen. In allen anderen Bundesländern erfolgt die Ausgabe der
Kontrollgerätekarten durch öffentliche Behörden. Das digitale Kontrollgerät
soll künftig den bisher eingesetzten manipulationsanfälligeren Fahrtenschreiber
ersetzen.
Staatssekretärin
Bärbel Freudenberg-Pilster sagte nach Unterzeichnung des entsprechenden
Beleihungsbescheides: ¿Von der Ablösung der manipulationsanfälligen
Fahrtenschreiber durch digitale Kontrollgeräte versprechen wir uns künftig mehr
Sicherheit im Straßenverkehr¿. Die beiden Partner TÜV NORD und DEKRA würden
durch ihre Erfahrungen im Bereich KfZ-Hauptuntersuchung die Gewähr für eine
sorgfältige Erledigung hoheitlicher Aufgaben bieten: ¿Mit der Aufgabenübertragung
auf Private setzt die Landesregierung ihr Streben nach Entbürokratisierung und
Deregulierung weiter konsequent um. Wir erreichen mit dieser Entscheidung nicht
nur eine Entlastung der öffentlichen Hand, sondern können für die Unternehmen,
Werkstätten und Fahrer einen günstigen Anschaffungspreis für den Bezug der
Karten sowie ein breites Servicenetz sicherstellen.¿, so Freudenberg-Pilster
abschließend.
Hintergrund:
Im Jahr 1998
beschloss der Rat der Europäischen Gemeinschaft die Einführung eines digitalen
Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen
Straßenverkehr. Damit wird der manipulationsanfälligere Fahrtenschreiber
ersetzt. Alle Neu-Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem
Gesamtgewicht und der Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastsitzen sind
mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, soweit sie in einem
Mitgliedstaat zugelassen werden. Zur Bedienung des Kontrollgerätes werden vier
scheckkartengroße Karten eingesetzt. Dies sind die Fahrerkarte, die
Unternehmenskarte, die Werkstattkarte und die Kontrollkarte. Ursprünglich
geplanter Einführungstermin für das digitale Kontrollgerät war der 05.08.2004.
Zu diesem Zeitpunkt lagen die tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung
noch nicht vor. Es existierte noch keine Bauartzulassung für einen Prototypen
eines digitalen Kontrollgerätes. Die Verhandlungen über einen Einführungstermin
sind auf europäischer Ebene nach wie vor offen.
Der Bund informierte, dass ab dem 05.
August 2005 eine Ausrüstung der Fahrzeuge in Deutschland auf freiwilliger Basis
erfolgen soll. Mit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes in 2004 und der
Fahrpersonalverordnung im Juli diesen Jahres wurde das europäische Recht in
deutsches Recht umgesetzt. Der neue § 4a des Fahrpersonalgesetzes regelt, dass
die Fahrerkarte, die Unternehmens- und die Werkstattkarte bei der nach
Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle zu beantragen sind. Mit der Ausgabe
der Karten können die Länder Dritte betrauen. Durch diese Regelung besteht die
Möglichkeit, die Aufgabe durch Behörden oder aber auch durch Stellen außerhalb
der Landesverwaltung durchführen zu lassen. Die Ausgabe der Karten ist zum Teil
mit hoheitlichen Befugnissen verbunden. Deshalb ist die Übertragung der Aufgabe
im Wege der Beleihung durch einen Verwaltungsakt erfolgt.
Mehr Informationen,
insbesondere auch zu den Ausgabestellen und deren Öffnungszeiten können bei
allen Geschäftsstellen der DEKRA und des TÜV NORD in Sachsen-Anhalt erfragt
werden.
Weitere Informationen
finden Sie auch unter
www.dekra.de
und
www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
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