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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sachsen-Anhalt schafft Voraussetzung für
Umsetzung von EU-Recht / Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in
Sachsen-Anhalt erfolgt durch DEKRA und TÜV Nord

12.08.2005, Magdeburg – 132

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

132/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 132/05

 

 

 

Magdeburg, den 12. August 2005

 

 

 

Sachsen-Anhalt schafft Voraussetzung für

Umsetzung von EU-Recht / Kartenausgabe für digitales Kontrollgerät in

Sachsen-Anhalt erfolgt durch DEKRA und TÜV Nord

 

Magdeburg . Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat

in dieser Woche die Voraussetzungen für die Einführung der digitalen

Kontrollgeräte zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen

Straßenverkehr in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit der Ausgabe der Fahrer-,

Unternehmens- und Werkstattkarten zur Bedienung der Kontrollgeräte wurden die

DEKRA Automobil GmbH und die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co KG betraut. Die

Übertragung dieser hoheitlichen Aufgabe erfolgte im Wege der Beleihung. Nur die Kontrollkarten für

Polizei und Gewerbeaufsicht werden durch das Technische Polizeiamt verteilt.

Sachsen-Anhalt geht damit den gleichen Weg wie Baden-Württemberg, Bayern und

Sachsen. In allen anderen Bundesländern erfolgt die Ausgabe der

Kontrollgerätekarten durch öffentliche Behörden. Das digitale Kontrollgerät

soll künftig den bisher eingesetzten manipulationsanfälligeren Fahrtenschreiber

ersetzen.

 

Staatssekretärin

Bärbel Freudenberg-Pilster sagte nach Unterzeichnung des entsprechenden

Beleihungsbescheides: ¿Von der Ablösung der manipulationsanfälligen

Fahrtenschreiber durch digitale Kontrollgeräte versprechen wir uns künftig mehr

Sicherheit im Straßenverkehr¿. Die beiden Partner TÜV NORD und DEKRA würden

durch ihre Erfahrungen im Bereich KfZ-Hauptuntersuchung die Gewähr für eine

sorgfältige Erledigung hoheitlicher Aufgaben bieten: ¿Mit der Aufgabenübertragung

auf Private setzt die Landesregierung ihr Streben nach Entbürokratisierung und

Deregulierung weiter konsequent um. Wir erreichen mit dieser Entscheidung nicht

nur eine Entlastung der öffentlichen Hand, sondern können für die Unternehmen,

Werkstätten und Fahrer einen günstigen Anschaffungspreis für den Bezug der

Karten sowie ein breites Servicenetz sicherstellen.¿, so Freudenberg-Pilster

abschließend.

 

Hintergrund:

 

Im Jahr 1998

beschloss der Rat der Europäischen Gemeinschaft die Einführung eines digitalen

Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen

Straßenverkehr. Damit wird der manipulationsanfälligere Fahrtenschreiber

ersetzt. Alle Neu-Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem

Gesamtgewicht und der Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastsitzen sind

mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, soweit sie in einem

Mitgliedstaat zugelassen werden. Zur Bedienung des Kontrollgerätes werden vier

scheckkartengroße Karten eingesetzt. Dies sind die Fahrerkarte, die

Unternehmenskarte, die Werkstattkarte und die Kontrollkarte. Ursprünglich

geplanter Einführungstermin für das digitale Kontrollgerät war der 05.08.2004.

Zu diesem Zeitpunkt lagen die tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung

noch nicht vor. Es existierte noch keine Bauartzulassung für einen Prototypen

eines digitalen Kontrollgerätes. Die Verhandlungen über einen Einführungstermin

sind auf europäischer Ebene nach wie vor offen.

 

Der Bund informierte, dass ab dem 05.

August 2005 eine Ausrüstung der Fahrzeuge in Deutschland auf freiwilliger Basis

erfolgen soll. Mit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes in 2004 und der

Fahrpersonalverordnung im Juli diesen Jahres wurde das europäische Recht in

deutsches Recht umgesetzt. Der neue § 4a des Fahrpersonalgesetzes regelt, dass

die Fahrerkarte, die Unternehmens- und die Werkstattkarte bei der nach

Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle zu beantragen sind. Mit der Ausgabe

der Karten können die Länder Dritte betrauen. Durch diese Regelung besteht die

Möglichkeit, die Aufgabe durch Behörden oder aber auch durch Stellen außerhalb

der Landesverwaltung durchführen zu lassen. Die Ausgabe der Karten ist zum Teil

mit hoheitlichen Befugnissen verbunden. Deshalb ist die Übertragung der Aufgabe

im Wege der Beleihung durch einen Verwaltungsakt erfolgt.

 

Mehr Informationen,

insbesondere auch zu den Ausgabestellen und deren Öffnungszeiten können bei

allen Geschäftsstellen der DEKRA und des TÜV NORD in Sachsen-Anhalt erfragt

werden.

 

Weitere Informationen

finden Sie auch unter

 

 www.dekra.de

und

 

 www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

è Arbeitsschutz

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

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