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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Förderung für ungewollt kinderlose Paare wird aufgestockt / Minister Bischoff dankt dem Bund für Unterstützung

10.02.2014, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

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Förderung

für ungewollt kinderlose Paare wird aufgestockt / Minister Bischoff dankt dem

Bund für Unterstützung

 

 

 

Dank

der Unterstützung durch den Bund kann Sachsen-Anhalt

seine Förderung für ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von

Maßnahmen der assistierten Reproduktion ausweiten. Ab sofort können Paare für

den ersten bis dritten Versuch einer künstlichen Befruchtung eine Unterstützung

von bis zu 900 Euro je Zyklus beantragen. Das Land stellt in diesem Jahr rund

300.000 Euro zur Verfügung, der Bund gibt noch einmal 200.000 Euro dazu.

 

 

 

Eine

entsprechende Bund-Land-Vereinbarung ist jetzt von der Bundesministerin für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und Sachsen-Anhalts

Minister für Arbeit und Soziales, Norbert Bischoff, unterzeichnet worden.

 

 

 

?Kinderwünsche

dürfen keine Kostenfrage sein?, sagt die Bundesministerin für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. ?Gerade für Paare mit kleinem

und mittlerem Einkommen stellen die hohen Behandlungskosten von mehreren Tausend

Euro oft ein großes Problem dar. Familienpolitik beginnt bereits vor der Geburt

eines Kindes. Ich freue mich sehr darüber, dass nun auch Sachsen-Anhalt seine

finanzielle Förderung für Familien mit unerfülltem Kinderwunsch ausweitet.?

 

 

 

Sozialminister

Norbert Bischoff äußerte sich erfreut über die verbesserte Förderung und dankte

ausdrücklich dem Bund für seine Unterstützung. Bischoff erklärte in Magdeburg:

?Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, ungewollt kinderlose Paare nicht über

Gebühr mit der Finanzierung für notwendige Behandlungen allein zu lassen. Über

die Kosten darf keine Sozialauswahl erfolgen. Daher bin ich froh, dass wir

gemeinsam mit dem Bund die Kostenbelastungen für ungewollt kinderlose Paare

spürbar abfedern können.?

 

 

 

Bis

2004 wurden in Deutschland für Ehepaare bis zu vier Behandlungen der

künstlichen Befruchtung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung

getragen, seitdem müssen die Paare 50 Prozent der Kosten allein übernehmen.

Sachsen-Anhalt hatte 2010 erstmals 250.000 Euro aus dem Landesetat für

ungewollt kinderlose Paare bereitgestellt. Bundesweit einmalig hatte

Sachsen-Anhalt dabei ausdrücklich auch nichteheliche Lebensgemeinschaften von

Frau und Mann in die Förderung einbezogen. Bislang konnten der zweite bis

vierte Versuch gefördert werden.

 

Mit

Landes- und Bundesförderung soll erreicht werden, dass die Paare nicht die

Hälfte, sondern nur etwa ein Viertel der Kosten allein tragen müssen. Der Bund

beteiligt sich dabei allein an den Behandlungskosten für verheiratete Paare. Da

das Land somit aber eine Kostenentlastung erfährt, ist es in der Lage, mit dem

eigenen Geld für unverheiratete Paare eine identische Förderung darzustellen.

 

 

 

Eine

Grundvoraussetzung ist, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 bis 40 Jahre, das des Mannes

zwischen 25 bis 50 Jahre liegen. Zugleich sind ein Behandlungsplan sowie die

ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorzulegen. Die Behandlung

muss in einer der drei medizinischen Reproduktionseinrichtungen in Sachsen-Anhalt

durchgeführt werden.

 

 

 

Anträge

auf Förderung sind für jeden Behandlungszyklus einzeln beim

Landesverwaltungsamt zu stellen. Die jeweilige Maßnahme darf erst nach Zusage

einer Förderung begonnen werden. Der Nachweis einer zweckgerechten Verwendung

der Landesförderung erfolgt unbürokratisch mit der Vorlage der Rechnung von der

medizinischen Reproduktionseinrichtung.

 

 

 

Im

vergangenen Jahr wurde für rund 230 Behandlungen eine staatliche Unterstützung

gewährt, fast 35 Anträge kamen von nicht verheirateten Paaren. Im Jahr 2012

waren die Zahlen deutlich höher. Es gab 347 Bewilligungen, 47 Anträge kamen von

Paaren ohne Trauschein.

 

 

 

Hinweis:

Die nichtamtliche Fassung der ?Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen

zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land

Sachsen-Anhalt? ist auch im Internet auf den Seiten des Gesundheitsministeriums

unter www.ms.sachsen-anhalt.de

nachzulesen.

 

 

 

Weitere

Informationen zur Bundesinitiative ?Hilfe und Unterstützung bei ungewollter

Kinderlosigkeit? en auf der Website www.informationsportal-kinderwunsch.de

zur Verfügung.

 

 

 

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