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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Ministerin informiert per Brief Kitas im Land über KiFöG-Pläne
23.10.2018, Magdeburg – 71
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalts
Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat mit einem Offenen Brief die 1800
Kindertagesstätten, an die Kita-Träger sowie die Elternvertretungen im Land über
Kernpunkte der geplanten Novelle des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG)
informiert. Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf wird derzeit im
Landtag beraten und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. ?Wir verbessern
die Kinderförderung im Land?, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Ihr sei es
wichtig, Fragen zu beantworten und für Klarheit zu sorgen, wo gegebenenfalls
Unsicherheit bestehe, sagte die Ministerin. Grimm-Benne: ?Der Brief greift
Fragen auf, die uns von Trägern, Kindertagesstätten, aber auch von Eltern
erreicht haben.?
?Wir haben als Landesregierung einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der die Eltern entlastet, die Betreuung der Kinder und
die Rahmenbedingungen für Fachkräfte in einem ersten Schritt verbessert und
Wert auf die Beteiligung der Eltern legt?, sagte die Ministerin.
In dem Schreiben werden zentrale
Veränderungen erläutert. So wird darüber informiert, dass ab Januar 2019 Eltern
in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste in Krippe oder Kindergarten betreute
Kind Beiträge zahlen. Das Land wird die Kosten für die jüngeren
Geschwisterkinder vollständig übernehmen. Das bedeutet rund 10 Millionen Euro
zusätzliche Entlastung für die Familien und einen wichtigen Schritt in Richtung
Beitragsfreiheit.
Zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2019
werden alle Kinder einen Bildungsanspruch von acht Stunden pro Tag haben.
Familien, die mehr Stunden wegen Arbeit, der Pflege von Familienangehörigen,
Ausbildung, Umschulung oder wegen anderer familiärer Gründe benötigen, können
weiterhin unbürokratisch wie bisher bis zu zehn Stunden Betreuungszeit wählen.
Dazu ist kein Antrag erforderlich. Vielmehr kann der Bedarf bei
Vertragsabschluss angemeldet werden. Nur wenn erhebliche Zweifel im Einzelfall
bestehen, kann das zuständige Jugendamt einen Nachweis einfordern. Von der
Vorlage von Arbeitsverträgen oder gar Steuerbescheiden ist aus
Datenschutzgründen strikt abzusehen.
Informiert wird auch über die geplante
Verbesserung des Personalschlüssels in Krippe, Kindergarten und Hort wird
verbessert. Künftig werden pro Fachkraft 10 Tage zusätzlich im
Personalschlüssel berücksichtigt, um Ausfälle z. B. durch Erkrankung auszugleichen.
Damit werden rechnerisch über 500 Fachkräfte mehr in den Einrichtungen
erforderlich. Darüber hinaus sollen zusätzlich 100 Fachkräfte in
Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen eingesetzt werden.
Die gesamten Verbesserungen werden im
Landeshaushalt mit zusätzlichen 47,8 Millionen Euro veranschlagt. Das bringt
wichtige Verbesserungen auf den Weg und ist gut investiertes Geld in die
Zukunft der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt. Mit dem vom Bund vorgesehenen
?Gute-Kita-Gesetz? können wir dann weitere Schritte gehen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und
Integration beantwortet Fragen auch per E-Mail unter gutekita@ms.sachsen-anhalt.de. Weitere
Informationen unter www.ms.sachsen-anhalt.de
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