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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Ministerin informiert per Brief Kitas im Land über KiFöG-Pläne

23.10.2018, Magdeburg – 71

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Sachsen-Anhalts

Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat mit einem Offenen Brief die 1800

Kindertagesstätten, an die Kita-Träger sowie die Elternvertretungen im Land über

Kernpunkte der geplanten Novelle des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG)

informiert. Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf wird derzeit im

Landtag beraten und soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. ?Wir verbessern

die Kinderförderung im Land?, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Ihr sei es

wichtig, Fragen zu beantworten und für Klarheit zu sorgen, wo gegebenenfalls

Unsicherheit bestehe, sagte die Ministerin. Grimm-Benne: ?Der Brief greift

Fragen auf, die uns von Trägern, Kindertagesstätten, aber auch von Eltern

erreicht haben.?

 

?Wir haben als Landesregierung einen

Gesetzentwurf vorgelegt, der die Eltern entlastet, die Betreuung der Kinder und

die Rahmenbedingungen für Fachkräfte in einem ersten Schritt verbessert und

Wert auf die Beteiligung der Eltern legt?, sagte die Ministerin.

 

In dem Schreiben werden zentrale

Veränderungen erläutert. So wird darüber informiert, dass ab Januar 2019 Eltern

in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste in Krippe oder Kindergarten betreute

Kind Beiträge zahlen. Das Land wird die Kosten für die jüngeren

Geschwisterkinder vollständig übernehmen. Das bedeutet rund 10 Millionen Euro

zusätzliche Entlastung für die Familien und einen wichtigen Schritt in Richtung

Beitragsfreiheit.

 

Zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2019

werden alle Kinder einen Bildungsanspruch von acht Stunden pro Tag haben.

Familien, die mehr Stunden wegen Arbeit, der Pflege von Familienangehörigen,

Ausbildung, Umschulung oder wegen anderer familiärer Gründe benötigen, können

weiterhin unbürokratisch wie bisher bis zu zehn Stunden Betreuungszeit wählen.

Dazu ist kein Antrag erforderlich. Vielmehr kann der Bedarf bei

Vertragsabschluss angemeldet werden. Nur wenn erhebliche Zweifel im Einzelfall

bestehen, kann das zuständige Jugendamt einen Nachweis einfordern. Von der

Vorlage von Arbeitsverträgen oder gar Steuerbescheiden ist aus

Datenschutzgründen strikt abzusehen.

 

Informiert wird auch über die geplante

Verbesserung des Personalschlüssels in Krippe, Kindergarten und Hort wird

verbessert. Künftig werden pro Fachkraft 10 Tage zusätzlich im

Personalschlüssel berücksichtigt, um Ausfälle z. B. durch Erkrankung auszugleichen.

Damit werden rechnerisch über 500 Fachkräfte mehr in den Einrichtungen

erforderlich. Darüber hinaus sollen zusätzlich 100 Fachkräfte in

Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen eingesetzt werden.

 

Die gesamten Verbesserungen werden im

Landeshaushalt mit zusätzlichen 47,8 Millionen Euro veranschlagt. Das bringt

wichtige Verbesserungen auf den Weg und ist gut investiertes Geld in die

Zukunft der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt. Mit dem vom Bund vorgesehenen

?Gute-Kita-Gesetz? können wir dann weitere Schritte gehen.

 

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und

Integration beantwortet Fragen auch per E-Mail unter gutekita@ms.sachsen-anhalt.de. Weitere

Informationen unter www.ms.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de