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Impfstatus von Kindern in
Sachsen-Anhalt weiter verbessert / Noch mehr Vorsorge gegen Keuchhusten
notwendig
02.03.2007, Magdeburg – 14
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
014/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 014/07
Magdeburg, den 1. März 2007
Impfstatus von Kindern in
Sachsen-Anhalt weiter verbessert / Noch mehr Vorsorge gegen Keuchhusten
notwendig
Der
Impfstatus von Kindern in Sachsen-Anhalt hat sich im vergangenen Jahr weiter
verbessert. Insbesondere die Schulanfängerinnen und -anfänger verfügen über
einen guten Basisschutz. Das geht aus dem jetzt vorliegenden Impfbericht 2005 hervor.
Grundlage für diesen Bericht sind Impfdaten von 38.588 Kindern, deren
Impfausweise im Schuljahr 2004/2005 von den Gesundheitsämtern kontrolliert
wurden.
Vor
allem bei Grundimmunisierungen hat
Sachsen-Anhalt das für den Impfschutz
angestrebte Gesundheitsziel erreicht. Danach sollen über 90 Prozent der Kinder
über einen altersgerechten Impfstatus verfügen. Erreicht wurde das Ziel unter
anderem bei den Grundimmunisierungen gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B,
Keuchhusten und den ersten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln.
Der
Impfbericht konstatiert aber auch noch Steigerungsmöglichkeiten. So haben bei
den einzuschulenden Kindern 84 Prozent eine zweite Impfung gegen Masern, Mumps
und Röteln aufgewiesen. Experten verweisen auf den Masernausbruch in Nordrhein
Westfalen im Jahr 2006 mit mehr als 1.000 Erkrankten und warnen: Masern ist
eine nach wie vor gefährliche Erkrankung, die sich bei unzureichendem Impfschutz
insbesondere unter Kindern sehr schnell ausbreiten kann.
Eltern sollten zudem auf
die neu empfohlene Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten
achten. In dieser Kombination wird diese Impfung erst seit einem Jahr für fünf
bis sechs Jahre alte Kinder empfohlen. Auch bei Jugendlichen ist eine erneute
Auffrischimpfung notwendig. Diese Impfung kann als Vierfachkombination mit nur
einer Spritze gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Keuchhusten im Alter
zwischen neun und 17 Jahren verabreicht werden. Nur knapp 30 Prozent der
Zwölfjährigen verfügen bereits über diese Impfung.
Während Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie und
Poliomyelitis sehr selten geworden sind, wurden in Sachsen-Anhalt im
vergangenen Jahr 866 Erkrankungen an Keuchhusten registriert. Wie auch in
anderen Bundesländern ist dies ein Anstieg, der von Fachleuten mit abnehmendem
Immunschutz begründet wird. Betroffen waren auch Kinder im Alter zwischen
sieben und zwölf Jahren, die als Baby eine vollständige Grundimmunisierung
gegen Keuchhusten erhalten hatten. Bei ihnen lässt der Impfschutz bereits
wieder nach, so dass eine Auffrischimpfung mit fünf bis sechs Jahren
erforderlich ist. Die Auffrischimpfungen dürfen also nicht vernachlässigt
werden.
Der Impfbericht ist auch im Internet auf den
Gesundheitsseiten des www.ms.sachsen-anhalt.de
abrufbar.
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