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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Impfstatus von Kindern in
Sachsen-Anhalt weiter verbessert / Noch mehr Vorsorge gegen Keuchhusten
notwendig

02.03.2007, Magdeburg – 14

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

014/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 014/07

 

 

 

Magdeburg, den 1. März 2007

 

 

 

Impfstatus von Kindern in

Sachsen-Anhalt weiter verbessert / Noch mehr Vorsorge gegen Keuchhusten

notwendig

 

Der

Impfstatus von Kindern in Sachsen-Anhalt hat sich im vergangenen Jahr weiter

verbessert. Insbesondere die Schulanfängerinnen und -anfänger verfügen über

einen guten Basisschutz. Das geht aus dem jetzt vorliegenden Impfbericht 2005 hervor.

Grundlage für diesen Bericht sind Impfdaten von 38.588 Kindern, deren

Impfausweise im Schuljahr 2004/2005 von den Gesundheitsämtern kontrolliert

wurden.

 

Vor

allem bei  Grundimmunisierungen hat

Sachsen-Anhalt das  für den Impfschutz

angestrebte Gesundheitsziel erreicht. Danach sollen über 90 Prozent der Kinder

über einen altersgerechten Impfstatus verfügen. Erreicht wurde das Ziel unter

anderem bei den Grundimmunisierungen gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B,

Keuchhusten und den ersten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln.

 

Der

Impfbericht konstatiert aber auch noch Steigerungsmöglichkeiten. So haben bei

den einzuschulenden Kindern 84 Prozent eine zweite Impfung gegen Masern, Mumps

und Röteln aufgewiesen. Experten verweisen auf den Masernausbruch in Nordrhein

Westfalen im Jahr 2006 mit mehr als 1.000 Erkrankten und warnen: Masern ist

eine nach wie vor gefährliche Erkrankung, die sich bei unzureichendem Impfschutz

insbesondere unter Kindern sehr schnell ausbreiten kann.

 

Eltern sollten zudem auf

die neu empfohlene Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten

achten. In dieser Kombination wird diese Impfung erst seit einem Jahr für fünf

bis sechs Jahre alte Kinder empfohlen. Auch bei Jugendlichen ist eine erneute

Auffrischimpfung notwendig. Diese Impfung kann als Vierfachkombination mit nur

einer Spritze gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Keuchhusten im Alter

zwischen neun und 17 Jahren verabreicht werden. Nur knapp 30 Prozent der

Zwölfjährigen verfügen bereits über diese Impfung.

 

Während Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie und

Poliomyelitis sehr selten geworden sind, wurden in Sachsen-Anhalt im

vergangenen Jahr 866 Erkrankungen an Keuchhusten registriert. Wie auch in

anderen Bundesländern ist dies ein Anstieg, der von Fachleuten mit abnehmendem

Immunschutz begründet wird. Betroffen waren auch Kinder im Alter zwischen

sieben und zwölf Jahren, die als Baby eine vollständige Grundimmunisierung

gegen Keuchhusten erhalten hatten. Bei ihnen lässt der Impfschutz bereits

wieder nach, so dass eine Auffrischimpfung mit fünf bis sechs Jahren

erforderlich ist. Die Auffrischimpfungen dürfen also nicht vernachlässigt

werden.

 

Der Impfbericht ist auch im Internet auf den

Gesundheitsseiten des www.ms.sachsen-anhalt.de

abrufbar.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

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Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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