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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern
Medienstaatsvertrag: Barrierefreiheit muss fest verankert werden!

29.01.2020, Magdeburg – 301

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mit einer

gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen

mit Behinderungen an die Länderregierungen und Länderparlamente. Dabei geht es

um den von den Regierungschefinnen und Regierungschefs im Dezember 2019

beschlossenen Medienstaatsvertrag. Die Beauftragten kritisieren, dass dieser

nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten

aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen eklatanten

Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.

 

?Menschen mit

Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Information und mediale Teilhabe.

Es geht nicht nur um barrierefreie Nachrichten, sondern auch darum, dass sie

selbstverständlich im Büro oder mit Freunden mitreden wollen, wenn es zum

Beispiel um die neuesten Serien geht. Wir brauchen deswegen eine ganz klare

Verpflichtung privater Anbieter,? so Jürgen Dusel, Beauftragter der

Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

 

?Öffentliche

und private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, die

Barrierefreiheit umzusetzen. Freiwilligkeit alleine wird uns hier nicht mehr

weiterhelfen,? so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen

Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der

Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern.

 

Die

Beauftragten aus Bund und Ländern fordern deshalb unter anderem:

 

 

Eine

stärkere Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote der

Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter.

Die

Erarbeitung von Aktionsplänen mit verbindlichen Zielen und Fristen für die

Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen

Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste unter Beteiligung der Verbände

der Menschen mit Behinderungen.

Eine

Regelung zur Einrichtung einer einzigen leicht zugänglichen und öffentlich

verfügbaren Online-Anlaufstelle für Beschwerden zur Barrierefreiheit. Wir

schlagen vor, diese Stelle bei der Schlichtungsstelle BGG einzurichten und

mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten.

Auch ein anschließendes Schlichtungsverfahren ist verbindlich zu regeln.

Die

Sicherstellung von barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen

Medien.

 

Die

Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und

Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Kritik geäußert. Diese

Erklärung finden Sie im Anhang.

 

Sowohl

der Beirat, als auch der Landesbehindertenbeauftragte setzen auf einen

deutlichen Kurswechsel im weiteren Gesetzgebungsprozess. Druck und Protest

seien aufgrund der absehbaren persönlichen Einschnitte bundesweit groß. ?Gerade

im zehnten Jahr nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in

Deutschland wäre ein Gesetz mit solchen Konsequenzen für das Leben behinderter

Menschen eine Unzumutbarkeit und verstoße gegen Menschenrecht?, so der Beirat

und der Landesbehindertenbeauftragte. Es müsse erreicht werden, dass Selbst-

vor Fremdbestimmung gehe.

 

 

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