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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern
Medienstaatsvertrag: Barrierefreiheit muss fest verankert werden!
29.01.2020, Magdeburg – 301
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Mit einer
gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen
mit Behinderungen an die Länderregierungen und Länderparlamente. Dabei geht es
um den von den Regierungschefinnen und Regierungschefs im Dezember 2019
beschlossenen Medienstaatsvertrag. Die Beauftragten kritisieren, dass dieser
nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten
aufweist. Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen eklatanten
Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.
?Menschen mit
Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Information und mediale Teilhabe.
Es geht nicht nur um barrierefreie Nachrichten, sondern auch darum, dass sie
selbstverständlich im Büro oder mit Freunden mitreden wollen, wenn es zum
Beispiel um die neuesten Serien geht. Wir brauchen deswegen eine ganz klare
Verpflichtung privater Anbieter,? so Jürgen Dusel, Beauftragter der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
?Öffentliche
und private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, die
Barrierefreiheit umzusetzen. Freiwilligkeit alleine wird uns hier nicht mehr
weiterhelfen,? so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen
Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der
Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern.
Die
Beauftragten aus Bund und Ländern fordern deshalb unter anderem:
Eine
stärkere Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote der
Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter.
Die
Erarbeitung von Aktionsplänen mit verbindlichen Zielen und Fristen für die
Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen
Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste unter Beteiligung der Verbände
der Menschen mit Behinderungen.
Eine
Regelung zur Einrichtung einer einzigen leicht zugänglichen und öffentlich
verfügbaren Online-Anlaufstelle für Beschwerden zur Barrierefreiheit. Wir
schlagen vor, diese Stelle bei der Schlichtungsstelle BGG einzurichten und
mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten.
Auch ein anschließendes Schlichtungsverfahren ist verbindlich zu regeln.
Die
Sicherstellung von barrierefreien Notfallinformationen in audiovisuellen
Medien.
Die
Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und
Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Kritik geäußert. Diese
Erklärung finden Sie im Anhang.
Sowohl
der Beirat, als auch der Landesbehindertenbeauftragte setzen auf einen
deutlichen Kurswechsel im weiteren Gesetzgebungsprozess. Druck und Protest
seien aufgrund der absehbaren persönlichen Einschnitte bundesweit groß. ?Gerade
im zehnten Jahr nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland wäre ein Gesetz mit solchen Konsequenzen für das Leben behinderter
Menschen eine Unzumutbarkeit und verstoße gegen Menschenrecht?, so der Beirat
und der Landesbehindertenbeauftragte. Es müsse erreicht werden, dass Selbst-
vor Fremdbestimmung gehe.
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