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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerin Kuppe:
Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung verbessern / Land investiert
drei Millionen Euro

30.12.2008, Magdeburg – 176

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

176/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 176/08

 

 

 

Magdeburg, den 30. Dezember 2008

 

 

 

Sozialministerin Kuppe:

Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung verbessern / Land investiert

drei Millionen Euro

 

 

 

Sachsen-Anhalt startet gemeinsam mit der

Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar ein neues Programm zur besseren Integration

von  behinderten Menschen in den

Arbeitsmarkt. Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2011 drei

Millionen Euro.

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe erklärte: ¿Unser Ziel ist, dass mehr Menschen mit

Behinderung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen eine Chance auf

dem regulären Arbeitsmarkt erhalten. Außerdem sollen arbeitslose junge

Schwerbehinderte unter 25 Jahren unterstützt werden. Das sind zwei wichtige

Bausteine zur Chancengleichheit der Menschen mit Behinderungen.¿  

 

Dr. Simone Simon, Geschäftsführerin der

Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit,

ergänzte: ¿Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen. Die Vermittlung von

schwerbehinderten Jugendlichen und behinderten Menschen

bereitet uns große Probleme. Ich freue mich,

dass wir in Sachsen-Anhalt für diese Personen mit dem neuen Programm einen

großen Schritt in die richtige Richtung auf dem schwierigen Weg in den

Arbeitsmarkt geschaffen haben.¿

 

Laut der Vereinbarung mit der Bundesagentur für

Arbeit erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in

Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus

Sachsen-Anhalt einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Eingliederungszuschüsse

der Arbeitsagentur können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt

werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von maximal 100 Prozent des

Arbeitsentgelts möglich, wobei die Agentur für Arbeit 70 Prozent und das Land

30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung

jährlich um zehn Prozent abgesenkt.

 

Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal

weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen

werden auf Antrag des Unternehmens erbracht. Ansprechpartnerinnen und

Ansprechpartner sind die zuständigen Arbeitsagenturen am Wohnsitz der

einzustellenden Beschäftigten.

 

Für das Jahr 2009 sind weitere

Arbeitsmarktprogramme geplant. Als Zielgruppe sollen hier langzeitarbeitslose

schwerbehinderte Menschen vom 25. bis zum 40. Lebensjahr sowie

alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen gefördert werden. Dazu werden

Gespräche mit den einzelnen Arbeitsgemeinschaften und Kommunalen Trägern geführt.

 

 

 

Impressum:

 

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Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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