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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Land legt Regelung zur Notbetreuung fest

15.03.2020, Magdeburg – 35

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Land legt Regelung

zur Notbetreuung fest

 

 

 

Magdeburg. In

Sachsen-Anhalt sind Kindertagesstätten und Schulen von Montag, 16. März, bis

einschließlich  Ostermontag, 13. April,

geschlossen. Eine Notbetreuung ist gesichert. Sachsen-Anhalts

Gesundheitsministerium hat in einer mit dem Bildungsministerium abgestimmten Weisung

an die Landräte und Oberbürgermeister am Wochenende die konkreten Vorgaben

dafür festgelegt. Zu schließen sind Kindertageseinrichtungen,

Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in

freier Trägerschaft sowie Ferienlager. ?Wir müssen Infektionsketten

unterbrechen?, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Ausgenommen von der

Schließung sind die Bildungsgänge nach dem

Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz.

 

 

 

Am

Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der

die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die

kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte.

 

 

 

Ab

Mittwoch gelten dann weitere Einschränkungen. Betreut werden ab 18. März Kinder

bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der

Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und

sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. ?Die Kinder werden in den

Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen?, so Grimm-Benne.

 

Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und

pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler

Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können

sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dazu zählen

insbesondere alle Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und

der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und

Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und

Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und

Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

(Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der

öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste,

Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und

Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz

und Verwaltung.

 

Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung

des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen

durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler

mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf

eine Betreuung angewiesen sind, werden betreut, unabhängig davon, wo die Eltern

beschäftigt sind.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de