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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Ein weiterer Schritt zu einer erfolgreichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen

05.04.2019, Magdeburg – 300

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

? Mit der heute durch den Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen

Gesetzesänderung des Kommunalwahlrechts 

sowie  des hiermit einhergehenden

Entschließungsantrages  der

Koalitionspartner ist  ein weiterer

großer Schritt hin zu einem barrierefreien und 

inklusiven Sachsen-Anhalt gemacht worden. Damit wird eine langjährige

Forderung des Landesbehindertenbeirates erfüllt?, so Adrian Maerevoet,

Landesbehindertenbeauftragter von Sachsen-Anhalt.

 

Aufgrund der beschlossenen Änderung können erstmals auf kommunaler Ebene

Menschen mit Behinderungen, die umfassend betreut werden, aktiv an der Kommunalwahl

teilnehmen und somit  die Ausrichtung des

politischen  Handelns auf kommunaler

Ebene mitbestimmen. In Sachsen-Anhalt sind hiervon etwa 2500 Menschen positiv

betroffen.

 

Mit dieser Gesetzesänderung stärkt der Landtag von Sachsen-Anhalt deutlich

das Ansehen von Menschen mit Beeinträchtigungen.  Der Landesbeauftragte begrüßt weiterhin, dass

die Landesregierung nunmehr  aufgefordert

ist, entsprechende barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen zu schaffen,

Wahlinformationen in einfacher Sprache zu fertigen und eine entsprechende

Gesetzesänderung der Landeswahlordnung bis Ende des Jahres herbeizuführen.

Insbesondere von den  nun erforderlichen  Wahlinformationen in einfacher Sprache werden

nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern insbesondere auch ältere und

kranke Menschen profitieren.

 

?Wir werden die Realisierung der Inhalte des

Entschließungsauftrages  aufmerksam

begleiten? sagt Adrian Maerevoet und erkennt darüber hinaus lobend an, dass unser

Landtag und die Landesregierung zeitnah und konstruktiv die Umsetzung des

Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses realisiert haben, während der

Bundesgesetzgeber sich Zeit lässt. ?Wenn sogar das Bundesverfassungsgericht

feststellt, dass Menschen wegen ihrer Behinderung durch den

Wahlrechtsausschluss benachteiligt werden, dann muss man handeln und das wurde

hier sofort gemacht!? sagt Adrian Maerevoet weiter.

 

Der Landesbeauftragte hofft deshalb, dass das Bundesverfassungsgericht

in seiner mündlichen Verhandlung am 15.04.2019 die Umsetzung des

Wahlrechtsausschlusses zu Fall bringt, damit die betroffene Klientel am 26. Mai

auch an den Wahlen zum europäischen Parlament teilnehmen kann. Es sei niemandem

zu vermitteln, dass die Betroffenen nun bei den Kommunalwahlen wählen dürfen, aber

von den Europawahlen ausgeschlossen seien.

 

Im Hinblick  auf weitere,

notwendige Inklusionsverbesserungen sei ferner 

auf die Düsseldorfer Erklärung der Landesbehindertenbeauftragten vom

20./21.03.2019 hingewiesen, die im Rahmen der 57. Konferenz der

Behindertenbeauftragten der Länder mit dem Titel ?Gesundheitliche Versorgung

von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!?

verabschiedet wurde.

 

Mit der Düsseldorfer Erklärung wird dazu aufgerufen,  die oftmals noch bestehenden

Ungleichbehandlungen von Menschen mit und ohne Behinderungen hinsichtlich der

gesundheitlichen Versorgung aufzuheben bzw. zu verbessern. Insbesondere werden

in diesem Zusammenhang  auch die Belange

von Menschen mit Behinderungen, die einen 

Migrationshintergrund besitzen, mit 

in den Fokus genommen. Die Erklärung soll dazu beitragen, dass es

zukünftig auch hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit

Behinderungen, egal welcher Herkunft, 

keine Ungleichbehandlungen mehr geben wird. Den Wortlaut der Erklärung

finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.sachsen-anhalt.de.

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