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Gesundheitsministerin lockert Besuchsregelungen
08.05.2020, Magdeburg – 152
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Ab kommenden Montag, 11. Mai, sind Besuche unter bestimmten Auflagen in
Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt wieder möglich. Darauf weist Gesundheitsministerin
Petra Grimm-Benne hin. ?Die Gesundheit und der Schutz der Bewohnerinnen und
Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Zu- und Angehörigen
bleibt unser wichtigstes Anliegen. Gleichzeitig müssen wir jedoch dem Bedürfnis
der Bewohner und Angehörigen nach sozialen Kontakten Rechnung tragen und verhindern,
dass die soziale Isolation zu gesundheitlichen Schäden führt?, sagt
Grimm-Benne. Die Rahmenbedingungen der Öffnung für Besucher legen die Pflegeeinrichtungen
sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe auf Grundlage der geltenden
Eindämmungsverordnung eigenständig fest. So kann eine Person über 16 Jahren
ohne Atemwegsinfektion einmal am Tag für eine Stunde die Einrichtung besuchen.
Die jeweilige Person ist zu registrieren, in Hygienemaßnahmen einzuweisen sowie
mit einer OP-Maske auszustatten. ?In jedem Fall ist eine telefonische
Voranmeldung in den Einrichtungen erforderlich?, erklärt Grimm-Benne und
empfiehlt angesichts einer gewissen Vorbereitungszeit der Einrichtung, dass vielleicht
nicht jeder gleich zu Wochenbeginn seinen Besuch planen solle.
Leitfaden, Musteraushang, Erfassungsbogen und Tipps, die Einrichtungen
bei der Organisation der Besuchsregelung unterstützen können, sind auf den
Seiten des Gesundheitsministeriums zu finden: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/
In den Kliniken und Reha-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt bleibt hingegen
das generelle Besuchsverbot bestehen. In besonderen Fällen, beispielsweise auf
Geburts- oder Palliativstationen, kann das jeweilige Haus gesunden Besuchern unter
Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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