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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Landesregierung gelassen bis verwundert über Klagedrohung des LRH

15.10.2013, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Gesundheitsminister

Norbert Bischoff hat verwundert auf die vom Landesrechnungshof gegen die

Landesregierung angedrohte Klage im Zusammenhang mit der Prüfung von

Krankenhausinvestitionen reagiert. ?Die Landesregierung verweigert dem

Landesrechnungshof keine Prüfrechte. Auch untersagen weder der

Gesundheitsminister und schon gleich gar nicht der Ministerpräsident Prüfungen.

Insoweit ist die Stoßrichtung des Landesrechnungshofes, die Landesregierung und

namentlich die Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium zu verklagen,

sachlich schwer nachvollziehbar?, erklärte Bischoff am Dienstag in Magdeburg.

 

 

In der Auseinandersetzung

geht es um Krankenhausinvestitionen der vergangenen rund 20 Jahre, die aus den

so genannten Benutzerbeiträgen ? also letztlich von Patientinnen und Patienten

finanziert wurden. Anders als in anderen Bundesländern sind diese Mittel laut

einem Beschluss der Landesregierung aus dem Jahr 1995 in Sachsen-Anhalt nicht

Bestandteil des Landeshaushaltes. Vielmehr hatten das Land, vertreten durch das

Gesundheitsministerium, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft eine

privatrechtliche Gesellschaft bürgerschaftlichen Rechts zur Prüfung der

Investitionsvorhaben und zur Mittelbewirtschaftung gegründet. Über die

Mittelvergabe muss in jedem Einzelfall eine gemeinsame Kommission entscheiden ?

und zwar einstimmig.

 

Bischoff sagte: ?Da wir

das Geld also nicht als Land einnehmen, verbuchen und wieder ausgeben, sind wir

als Land auch nicht der richtige Adressat für die Prüfaufforderung des

Landesrechnungshofes.? Der Landesrechnungshof bewegt sich vielmehr mit seinem

Prüfbegehr in einem privatrechtlichen Raum.  

 

Bischoff sieht eine

Klärung des Problems allein dann, wenn die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis

eine Prüfung des Landesrechnungshofes zulassen. Er fügte an, dass er die

Krankenhausgesellschaft und die Krankenhäuser bereits gebeten habe, sich dem

Prüfbegehr des Rechnungshofes zu stellen. ?Befehlen können wir das aber nicht?,

sagte Bischoff. Im Übrigen seien die beim Land vorliegenden Unterlagen geprüft

worden. Das Land habe alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen vorgelegt. 

 

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