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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Frühjahrestreffen der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer 3. März 2020
03.03.2020, Magdeburg – 302
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die
Integrationsbeauftragten aus Bund und Ländern haben sich heute auf Einladung
von Staatsministerin Widmann-Mauz im Bundeskanzleramt getroffen und sich über Konsequenzen
aus den rassistischen Anschlägen von Halle und Hanau ausgetauscht.
Auf
Initiative von Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragter Staatssekretärin Susi
Möbbeck beschlossen die Beauftragten eine Resolution unter dem Titel ?Vielfalt
stärken - Rassismus und Diskrimierung bekämpfen?.
Dazu
Susi Möbbeck: ?Die Anschläge von Hanau und Halle haben auf entsetzliche Weise
gezeigt: Unsere Gesellschaft hat ein Rassismus-Problem. Gegen Rassismus und
Diskriminierung braucht es mehr als gut ausgestattete Sicherheitsbehörden. Wir
benötigen mehr Präventionsarbeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die
frühzeitig ansetzt. Die langfristige Förderung des
zivilgesellschaftlichen Engagements muss deshalb dauerhaft auf sichere Füße
gestellt werden.?
Weitere
Themen der Beratung waren die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans
Integration, die Bemühungen zur Verbesserung der Einbürgerungszahlen sowie die
Sprachförderung und das am 1.3.2020 in Kraft getretene
Fachkräfteinwanderungsgesetz.
Frühjahrstreffen
der Integrations- und Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern am 03.03.2020
Resolution
Vielfalt
stärken ? Rassismus und Diskriminierung bekämpfen
Die Anschläge in Hanau vom
19.02.2020 und in Halle (Saale) vom 09.10.2019 haben erneut auf erschütternde
Weise die tödliche Dimension von Rassismus, Antisemitismus und
Islamfeindlichkeit zum Ausdruck gebracht.
Die Integrations- und
Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern zeigen sich entsetzt über die rechtsextremistischen
und rassistischen Taten, bei denen Menschen aus unserer Mitte gerissen, weitere
verletzt und viele traumatisiert wurden. Unsere Trauer und Anteilnahme gilt den
Angehörigen und Betroffenen. Unsere Solidarität gilt all jenen, die sich von
Hass und Ausgrenzung verunsichert und bedroht fühlen.
Die Taten richten sich gegen
die Werte unserer Demokratie, in der der Schutz der Menschenwürde das höchste
Gut ist. Der Schutz vor rassistischen Anfeindungen, vor Benachteiligungen wegen
der Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der
Weltanschauung ist die Grundlage unserer vielfältigen Gesellschaft. Die Taten waren
die mörderische Konsequenz von Hass und Hetze, wie sie zunehmend offen in
rechtsextremen Milieus, in sozialen Medien, aber auch von Rechtspopulisten bei öffentlichen
Veranstaltungen und im parlamentarischen Raum artikuliert werden.
Klar ist: Rassismus und Rechtsextremismus
fordern uns als gesamte Gesellschaft heraus. Keine noch so gut ausgestattete
Sicherheitsbehörde kann diese Herausforderungen allein bewältigen. Wir alle
stehen in der Verantwortung, Antworten zu liefern auf die breite Verunsicherung
bei den jüdischen und islamischen Gemeinden, bei Zugewanderten, aber auch bei
den Menschen, die schon lange in Deutschland leben und die als ?fremd?
etikettiert werden. Wir brauchen weitere klare und nachhaltige gesellschaftliche
Signale, dass Staat und Zivilgesellschaft alles dafür tun werden, Rassismus, Islam-
und Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus den Nährboden zu entziehen.
Die Integrations- und
Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern fordern deshalb:
1. Gesellschaftliche
Vielfalt gelingt dort besonders gut, wo sich Menschen unterschiedlicher
Herkunft und Religion begegnen können. Der direkte Kontakt trägt dazu bei,
Vorurteile und Vorbehalte zu erkennen, zu überdenken und abzubauen. Deshalb
setzen wir weiterhin auf die Stärkung der interkulturellen Kompetenz von
Verwaltungen und Unternehmen, auf Begegnung, interreligiösen und
interkulturellen Dialog sowie eine aktive Rolle und verbesserte Teilhabe von
Migrantinnen- und Migrantenorganisationen.
2. Eine Präventionsarbeit,
die pädagogische Fachkräfte und Multiplikatoren im Umgang mit Abwertung und
Hass stärkt, ist der Schlüssel zu einem friedlichen Zusammenleben. Es braucht
Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Beratungsstellen,
Vereine und eine engagierte Zivilgesellschaft, die in der Lage sind,
Widerspruch zu leisten, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Aussehens
oder ihrer Religion ausgegrenzt werden. Es geht darum, vorhandene Vorurteile
abzubauen, Diskriminierung aufzubrechen und Vielfalt als Realität unserer
Gesellschaft zu vermitteln. Demokratiebildung ist von Kita über Schule,
berufliche Bildung bis Studium und Weiterbildung verbindlich zu verankern.
Demokratische Teilhabe und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit muss noch mehr
als bisher Teil des konkreten Alltags von Kindern und Jugendlichen werden. Die frühzeitige
Teilhabe an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen ermöglicht eine stärkere
Identifikation mit demokratischen Werten.
3. Die praxisnahe Demokratieförderung
auf kommunaler, Landes- und Bundesebene muss nachhaltig sichergestellt werden,
wobei insbesondere die Zielgruppe der Jugendlichen ein möglichst großes
Augenmerk verdient. Eine Verstetigung der im Rahmen des Bundesprogramms
?Demokratie leben!? zur Verfügung stehenden Mittel zur strukturellen und
nachhaltigen Stärkung der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus sowie der
Arbeit für demokratische Teilhabe ist deshalb erforderlich. Um die
Präventionsarbeit verlässlich zu gestalten und die wichtige Arbeit der Mobilen
Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und der Opferberatungsstellen auf
sichere Füße zu stellen, unterstützen die Beauftragten die Forderung nach einer
nachhaltigen Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie auf
hohem Niveau.
4. Die Beauftragten setzen
sich daher dafür ein, gesellschaftliche Minderheiten und potentiell von
Diskriminierung Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken und
nachhaltige Unterstützungsangebote bereitzustellen. Hierfür muss Antidiskriminierungsarbeit
mehr als bisher verankert werden. Dies beinhaltet den Auf- und Ausbau von
Beratungsangeboten sowie die Etablierung von Ansprechpersonen in öffentlichen
Institutionen, die in Fällen von Diskriminierung kontaktiert werden können.
5. Erforderlich ist auch
eine Evaluation der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse zum
NSU, um mögliche Umsetzungsdefizite zu identifizieren und ggf. notwendige
Nachjustierungen vorzunehmen.
6. Die Integrations- und
Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern begrüßen die Ergebnisse des
Integrationsgipfels vom 02.03.2020, insbesondere die Einrichtung einer
unabhängigen Expertenkommission, die sich mit den Erscheinungsformen und einer
Bestandsaufnahme zum Themenkomplex Islam- und Muslimfeindlichkeit
auseinandersetzt sowie Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und
Prävention erarbeitet.
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